Wann öffnet das Wildgehege Klövensteen wieder? Ist dem Bezirksamt die politische Beschlusslage bekannt? Kleine Anfrage von Andreas Bernau (SPD-Fraktion)
Die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg lässt bereits seit mehreren Wochen eine Öffnung von Zoos und Botanischen Gärten unter bestimmten Voraussetzungen zu. Dementsprechend wäre auch die Wiedereröffnung des Wildgeheges Klövensteen möglich. Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat das Bezirksamt Altona am 12. Mai 2021 auf Initiative der SPD-Fraktion damit beauftragt, die Wiedereröffnung des Wildgeheges Klövensteen zeitnah zu ermöglichen. Auch der Förderverein Klövensteen setzt sich für die zeitnahe Wiedereröffnung des Wildgeheges ein.
Gleichwohl wird der Pressesprecher des Bezirksamtes Altona im Hamburger Abendblatt vom 26. Mai 2021 wie folgt zitiert: „Die Organisation einer Terminbuchmöglichkeit für den Besuch und die damit verbundene notwendige Kontrolle und Verwaltung ist dem Bezirksamt nicht möglich.“ Weiterhin knüpfte der Pressesprecher des Bezirksamtes die Wiedereröffnung an weitere Lockerungsschritte in der Eindämmungsverordnung: „Wenn die Eindämmungsverordnung des Senats es uns ermöglicht, dass Wildgeher wieder ohne Terminreservierung etc. zu öffnen dann legen wir sehr gerne wieder los.“ Diese Haltung des Bezirksamts entspricht nicht der politischen Beschlusslage des Hauptausschusses der Bezirksversammlung.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Ja.
Zu 2:
Dem Pressesprecher des Bezirksamtes Altona ist die politische Beschlusslage bekannt. Die von ihm getätigte Aussage erfolgte nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich. Die dortige fachliche Einschätzung ergab, dass aufgrund der organisatorischen bzw. technischen Vorgaben der zu diesem Zeitpunkt geltenden Eindämmungsverordnung die Grundvoraussetzungen für die Öffnung des Wildgeheges noch nicht gegeben waren.
Zu 3:
Das Bezirksamt arbeitet aktuell mit Hochdruck an der Wiedereröffnung des Wildparks. Die Öffentlichkeit wird diesen voraussichtlich bereits am Wochenende 12./13. Juni 2021 wieder besuchen können. Die Erfahrungen aus diesem ersten Wochenende werden anschließend evaluiert und darauf aufbauend das weitere Vorgehen vereinbart. Zudem wird das Bezirksamt flexibel auf die Erfordernisse aus der jeweils geltenden EVO reagieren.
3.a. Wie weit ist die Erstellung eines Hygienekonzepts zur schnellstmöglichen Wiedereröffnung
des Wildgehege Klövensteen?
Zu 3.a:
Die Erstellung des Hygienekonzeptes für die angestrebte Wiedereröffnung am 12./13. Juni 2021 ist weit fortgeschritten.
3.b. Gab es Gespräche z. B. mit der Universität Hamburg oder anderen
Institutionen/Einrichtungen, um sich bei der Erstellung eines Hygienekonzepts beraten zu
lassen und so Synergieeffekte zu nutzen.
Zu 3.b:
Nein.
3.c. Das Bezirksamt verweist immer wieder auf mangelnde Kapazitäten zur Wiedereröffnung
des Klövensteen unter Corona-Bedingungen. Was für Kapazitäten benötigt das Bezirksamt,
um die Wiedereröffnung des Wildgeheges Klövensteen sicherzustellen. Gibt es hierzu eine
Machbarkeitsanalyse? Bitte aufschlüsseln nach Personalbedarfen, finanziellen Bedarfen
und ggf. sonstigen Bedarfen.
Zu 3.c:
Siehe Antwort zu 3.
Auch aufgrund der sich regelhaft ändernden Vorgaben des Senates aus der EVO ist keine über einen längeren Zeitraum verlässliche Angabe von erforderlichen Kapazitäten möglich. Das Bezirksamt wird entsprechend flexibel agieren.
3.d. Gab es Gespräche mit der Finanzbehörde bzw. anderen Fachbehörden der Freien und
Hansestadt Hamburg, um zusätzliche Kapazitäten zur Wiedereröffnung des Klövensteen zu
gewinnen? Wenn ja, wann, mit wem und welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?
Zu 3.d:
Seitens des Bezirksamtes besteht ein regelmäßiger Austausch mit den zuständigen Fachbehörden im Zusammenhang von coronabedingten Mehrkosten. Im Übrigen wird auf Antwort 2, Satz 3 verwiesen.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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