21-2088

Wann öffnet das Wildgehege Klövensteen wieder? Ist dem Bezirksamt die politische Beschlusslage bekannt? Kleine Anfrage von Andreas Bernau (SPD-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.09.2021
26.08.2021
Sachverhalt

Die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg lässt bereits seit mehreren Wochen eine Öffnung von Zoos und Botanischen Gärten unter bestimmten Voraussetzungen zu. Dementsprechend wäre auch die Wiedereröffnung des Wildgeheges Klövensteen möglich. Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat das Bezirksamt Altona am 12. Mai 2021 auf Initiative der SPD-Fraktion damit beauftragt, die Wiedereröffnung des Wildgeheges Klövensteen zeitnah zu ermöglichen. Auch der Förderverein Klövensteen setzt sich für die zeitnahe Wiedereröffnung des Wildgeheges ein.

Gleichwohl wird der Pressesprecher des Bezirksamtes Altona im Hamburger Abendblatt vom 26. Mai 2021 wie folgt zitiert: „Die Organisation einer Terminbuchmöglichkeit für den Besuch und die damit verbundene notwendige Kontrolle und Verwaltung ist dem Bezirksamt nicht möglich.“ Weiterhin knüpfte der Pressesprecher des Bezirksamtes die Wiedereröffnung an weitere Lockerungsschritte in der Eindämmungsverordnung: „Wenn die Eindämmungsverordnung des Senats es uns ermöglicht, dass Wildgeher wieder ohne Terminreservierung etc. zu öffnen dann legen wir sehr gerne wieder los.“ Diese Haltung des Bezirksamts entspricht nicht der politischen Beschlusslage des Hauptausschusses der Bezirksversammlung.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt Altona die politische Beschlusslage des Hauptausschusses vom 12. Mai 2021 zur schnellstmöglichen Wiedereröffnung des Wildgehege Klövensteen bekannt?

 

Zu 1:

Ja.

 

  1. Warum geht der Pressesprecher des Bezirksamtes nicht auf die politische Beschlusslage zur schnellstmöglichen Wiedereröffnung des Wildgehege Klövensteen ein?

 

Zu 2:

Dem Pressesprecher des Bezirksamtes Altona ist die politische Beschlusslage bekannt. Die von ihm getätigte Aussage erfolgte nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich. Die dortige fachliche Einschätzung ergab, dass aufgrund der organisatorischen bzw. technischen Vorgaben der zu diesem Zeitpunkt geltenden Eindämmungsverordnung die Grundvoraussetzungen für die Öffnung des Wildgeheges noch nicht gegeben waren.

 

  1. Welche Schritte hat das Bezirksamt Altona bisher zur Umsetzung des Beschlusses des Hauptausschusses zur schnellstmöglichen Wiedereröffnung des Klövensteen unternommen?

 

Zu 3:

Das Bezirksamt arbeitet aktuell mit Hochdruck an der Wiedereröffnung des Wildparks. Die Öffentlichkeit wird diesen voraussichtlich bereits am Wochenende 12./13. Juni 2021 wieder besuchen können. Die Erfahrungen aus diesem ersten Wochenende werden anschließend evaluiert und darauf aufbauend das weitere Vorgehen vereinbart. Zudem wird das Bezirksamt flexibel auf die Erfordernisse aus der jeweils geltenden EVO reagieren.

 

3.a. Wie weit ist die Erstellung eines Hygienekonzepts zur schnellstmöglichen  Wiedereröffnung

       des Wildgehege Klövensteen?

 

Zu 3.a:

Die Erstellung des Hygienekonzeptes für die angestrebte Wiedereröffnung am 12./13. Juni 2021 ist weit fortgeschritten.

 

3.b. Gab      es     Gespräche    z. B.     mit     der     Universität      Hamburg     oder      anderen

       Institutionen/Einrichtungen, um sich  bei der Erstellung  eines  Hygienekonzepts beraten zu

       lassen und so Synergieeffekte zu nutzen.

 

Zu 3.b:

Nein.

 

3.c. Das Bezirksamt verweist  immer  wieder  auf  mangelnde  Kapazitäten zur Wiedereröffnung

       des Klövensteen unter Corona-Bedingungen. Was für Kapazitäten benötigt das Bezirksamt,

       um die Wiedereröffnung des  Wildgeheges Klövensteen sicherzustellen. Gibt es hierzu eine

       Machbarkeitsanalyse?  Bitte  aufschlüsseln nach  Personalbedarfen, finanziellen   Bedarfen

       und ggf. sonstigen Bedarfen.

 

Zu 3.c:

Siehe Antwort zu 3.

Auch aufgrund der sich regelhaft ändernden Vorgaben des Senates aus der EVO ist keine über einen längeren Zeitraum verlässliche Angabe von erforderlichen Kapazitäten möglich. Das Bezirksamt wird entsprechend flexibel agieren.

 

3.d. Gab es  Gespräche  mit  der  Finanzbehörde  bzw.  anderen  Fachbehörden der Freien und

       Hansestadt Hamburg, um zusätzliche Kapazitäten zur Wiedereröffnung des Klövensteen zu

       gewinnen? Wenn ja, wann, mit wem und welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 3.d:

Seitens des Bezirksamtes besteht ein regelmäßiger Austausch mit den zuständigen Fachbehörden im Zusammenhang von coronabedingten Mehrkosten. Im Übrigen wird auf Antwort 2, Satz 3 verwiesen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

ohne