21-1321.1

Wanderwege ausschildern, Ruhepunkte schaffen, Natur genießen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.08.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.02.2021
28.01.2021
Ö 11.9
28.01.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.08.2020 anliegende Drucksache 21-1162E beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 08.10.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Die Prüfung und Beseitigung von Defiziten der Möblierung und der Wegezustände betreffen das operative Geschäft des Bezirksamtes Altona.

Der Zweite Grüne Ring ist im gesamten Verlauf ausgeschildert, eine Nachbeschilderung ist 2018/19 erfolgt. Neben der Ausschilderung stehen in digitaler und gedruckter Form die Karte „RadWandern auf dem 2. Grünen Ring“ sowie acht Tourenvorschläge entlang des 2. Grünen Rings zur Verfügung. Zusätzlich stehen GPS-Routingdaten der Freizeitroute 11 zum Download bereit.

 

Zu 2:

Der Verein Regionalpark Wedeler Au e.V. besitzt Erfahrungen, Ortkenntnisse und ein erprobtes Beschilderungssystem, um die Umsetzung besucherlenkendender Maßnahmen (Wegweiser, Infotafeln, Karten) beauftragen und koordinieren zu können. Darüber hinaus sollte dies in enger Kooperation mit den Nachbargemeinden erfolgen, da viele Wege nicht an der Landesgrenze enden. Eine Wander- und Laufwegekonzept für den länderübergreifenden Regionalpark liegt vor.

Der Regionalpark verfügt jedoch über keine eigenen Mittel, um eine Umsetzung zu finanzieren, sondern ist auf Fördermittel oder Zuwendungen angewiesen. Bisher waren dies im Hamburger Teil des Regionalparks vorrangig Sondermittel des Hamburger Senats (Investitionsfond Hamburg),  Bezirksmittel sowie Fördermittel der Metropolregion.

 

Zu 3:

Das Naturschutzgebiet (NSG) Wittenbergener Heide und damit die dortige Besuchslenkung liegen in der Zuständigkeit des Bezirksamts. Eine finanzielle Unterstützung für Besuchslenkungsmaßnahmen durch die BUKEA ist gewährleistet.
Derzeit läuft zudem das Einstellungsverfahren für den Rangerdienst bei der BUKEA. Die zehn Rangerinnen und Ranger sollen in den NSG über die Bedeutung der geschützten Natur informieren und auf die Einhaltung der geltenden Regelungen achten und werden auch in den bezirklichen NSG eingesetzt werden.
 

Zu 4:

Der Regionalpark Wedeler Au e.V. hat auf Hamburger Gebiete bisher zehn großformatige Infotafeln mit Übersichtskarten mit den regionalen Radrouten im Regionalpark aufgestellt. Zudem hat er auf Hamburger Gebiet verschiedene thematische Infotafeln entwickelt und aufgestellt (NSG Wittenbergen, NSG Schnaakenmoor, Falkensteiner Elbpark, Sülldorfer Schulteich, Wedeler Au). Für die Finanzierung weiterer Infotafeln gelten dieselben Ausführungen wie zu 2.

Auch für weitere der genannten Aufgaben zur Besucherlenkung wäre der Regionalpark Wedeler Au e.V. als Berater und Auftragnehmer ein kompetenter Partner.

 

Zu 5:

Die auf hamburg.de veröffentlichte Wanderkarte zum 2. Grünen Ring sowie die ergänzenden Tourenkarten sind aktuell und erfreuen sich großer Beliebtheit. Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern wird nachgegangen und sie werden ggf. bei einer Neuauflage der Karten berücksichtigt. Auch Hinweisen von Wandernden und Fahrradfahrenden zur Orientierung auf dem 2. Grünen Ring, die in der BUKEA eingehen, werden aufgenommen und regelmäßig überprüft.

 

Zu 6:

Siehe Stellungnahme zu 1

 

Zu 7:

Nicht zuletzt aufgrund des sinkenden Steuertrends ab 2022 und der damit einhergehenden Eckwerteabsenkung wird es voraussichtlich nicht möglich sein, zusätzliche Mittel für weitere Toiletten im Bezirk Altona einzuwerben. Dementsprechend wurde der Beschluss der Bezirksversammlung Altona (Drs. 21-1143) mit der Forderung, zusätzliche Toiletten am Elbstrand zu errichten, wortgleich beantwortet. Ein ähnlich lautender CDU-Antrag zum Elbstrand wurde in der Bürgerschaft bereits abgelehnt (siehe Drs. 22/1283).

 

Zu 8:

Eine kurzfristige Umsetzung innerhalb weniger Monate ist aufgrund der zwingend einzuhaltenden Vorarbeiten, Konzeptvergaben und Abstimmungen nicht realisierbar.

 

Zu 9:[1]

Die Erweiterung und Qualifizierung des Grünen Netzes ist von hohem gesamtstädtischem Interesse. So zielt auch die Vereinbarung zwischen den Regierungsfraktionen SPD und Grüne mit der Volksinitiative (VI) „Hamburgs Grün erhalten“ (Bürgerschaftliches Ersuchen Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019) auf den Erhalt und die Entwicklung der Naturquantität und -qualität in Hamburg. Ein wesentliches Ziel der Vereinbarung ist, dass die Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis einschl. Zweiter Grüner Ring künftig von Bebauung freigehalten  und weiterentwickelt  wird. Bei erforderlichen kleinflächigen Inanspruchnahmen sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Es wird empfohlen, anlassbezogen zu prüfen, ob ggf. unvermeidbare und zu kompensierende Inanspruchnahmen gezielt in die Qualifizierung von Teilbereichen des Zweiten Grünen Ringes gelenkt werden können. Die BUKEA stellt hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung.

Darüber hinaus setzt sich die BUKEA stets im Rahmen der Haushaltsaufstellungen für die Erhöhung der bereits bestehenden Mittelansätze für das Stadtgrün ein und unterstützt die Bezirksämter auch bei der Einwerbung von Fördermitteln zur Qualifizierung des Grünen Netzes.

 

Zu 10.:[2]

Die Netzqualität ist ein grundlegendes Problem in Deutschland und kann nicht durch Intervention der BUKEA gelöst werden.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 28.12.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Ein solch umfangreicher Prüf- und Arbeitsauftrag ist nicht mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen abzuarbeiten.

Dies wäre nur möglich, wenn hierfür eine Projektstelle eingerichtet und finanziert werden würde. Zudem müssten Gelder für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

Der Beschluss weicht bezüglich der Annnahme der Personalkapazitäten für solche Aufgaben in den Fachabteilungen deutlich von der Realität ab. Fachlich beinhaltet der Beschluss interessante Aspekte, wobei die Verwaltung von übermäßigen Beschilderungen abrät, da diese in der Regel nur kurzzeitig ihren Zweck erfüllen und ansonsten entweder durch Vandalismus unbrauchbar werden oder mit hohem Aufwand gepflegt und aktualisiert werden müssen.   

 

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