Wahl einer in der Mädchenarbeit erfahrenen Frau als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses gemäß § 3 Abs. 2 AG SGB VIII
Für die derzeit offene Stelle einer in der Mädchenarbeit erfahrenen Frau als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss gemäß § 3 Abs. 2 AG SGB VIII haben zwei im Bezirk wirkende anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
Frau Evin Kandemir
vorgeschlagen.
Frau Kandemir wohnt im Bezirk und ist zudem im Bezirk in der Kinder- und Jugendhilfe tätig.
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Die Bezirksversammlung wird um Wahl per Akklamation gebeten.
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