21-1363.2

Vorläufige Haushaltsaufstellung 2021 auf dem Ansatz Haushalt 2020 für die Bereiche des Jugendamtes Empfehlung des Jugendhilfeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 17.11.2020 Haushalts- und Vergabeausschuss Ö 7

Sachverhalt

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig bei Enthaltung der Träger der freien Jugendhilfe, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Auf der Grundlage der Mitteilung der Finanzbehörde im Oktober 2020 zum vorläufigen Haushalt 2021 kann – ausgehend vom Haushaltsansatz 2020 – eine 100 %-Finanzierung mit einem Widerrufsvorbehalt von 25 % erfolgen.

 

  1. Um das Defizit von 52.000 Euro in der Rahmenzuweisung (RZ) „Betriebsausgaben Familienförderung“ auszugleichen und die Auskömmlichkeit sicherzustellen, wird folgende Umsteuerung aus nicht verplanten Mitteln beschlossen:

 

Zur Auskömmlichkeit der RZ „Betriebsausgaben Familienförderung“ sollen 18.500 Euro aus der RZ „Betriebsausgaben für Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit“ und 33.500 Euro aus der RZ „Betriebsausgaben der Sozialräumlichen Angebotsentwicklung“ in die RZ „Betriebsausgaben Familienförderung“ umgesteuert werden.

 

 

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Haushaltsunterlagen des Jugendamtes aktualisiert

 

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