Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bahrenfeld 75 (Emils Quartier) Einleitungsbeschluss Beschlussempfehlung des Amtes
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bittet darum, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet zwischen - Von-Sauer-Straße -, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2143, Ost-, Süd- und Südwestgrenze des Flurstücks 2144, Südgrenze des Flurstücks 3539 der Gemarkung Bahrenfeld - Bahrenfelder Kirchenweg (Bezirk Altona, Ortsteil 216) zu beschließen und mit ihm für seinen Geltungsbereich die bestehenden Bebauungspläne aufzuheben.
Mit dem Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Bahrenfeld 75 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnen und Nahversorgung geschaffen werden.
Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB, dem ein Vorhaben- und Erschließungsplan einer privaten Vorhabenträgerin zu Grunde liegt. Hierzu wird ein Durchführungsvertrag erarbeitet.
Dem Planungsausschuss wird empfohlen, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung Bahrenfeld 75 zu beschließen.