Bebauungsplan Bahrenfeld 76; Einleitungsbeschluss Beschlussempfehlung des Amtes
Das Bezirksamt schlägt vor, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet zwischen den Straßen
Am Diebsteich, Schleswiger Straße, Leunastraße, Schützenstraße, Leverkusenstraße und Ruhrstraße
zu beschließen und den geltenden Baustufenplan Bahrenfeld durch einen qualifizierten Bebauungsplan zu ersetzen.
Mit dem Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Bahrenfeld 76 soll der im Westen als überwiegend gewerblich geprägter Bereich über ein uneingeschränktes Gewerbe gesichert werden. Der östliche Bereich soll eine der zukünftigen Lage am Fernbahnhof entsprechende planungsrechtliche Ausweisung als urbanes Gebiet erhalten. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Flächen mit einer bestehenden Wohnnutzung im Plangebiet als allgemeine Wohngebiete planungsrechtlich gesichert werden können.
Das Bezirksamt empfiehlt dem Planungsausschuss, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit o.g. Ziel mit der Bezeichnung Bahrenfeld 76 zu beschließen.
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Der Planungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.