Verwaltungshandeln nach politischen Beschlüssen über Zuwendungen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Absatz 2 BezVG gebeten, nach politischen Beschlüssen der Bezirksversammlung oder eines ihrer Ausschüsse, zweckgebundene Politikmittel in einer festgelegten Höhe an eine:n Zuwendungsempfänger:in zu vergeben, unaufgefordert die notwendigen Antragsunterlagen bei der:dem Begünstigten anzufordern, wenn von dieser:m zuvor kein Zuwendungsantrag eingereicht wurde.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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