21-0726

Vergabe klassischer Sondermittel der Bezirksversammlung 2020 Empfehlungen der Fachausschüsse

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 26.03.2020 Hauptausschuss Ö 4.2

Sachverhalt

Dem Bezirksamt stehen im Jahr 2020 gemäß Haushaltsansatz rein konsumtive Sondermittel in Höhe von 80.000 Euro zur Verfügung.

 

Gemäß Beschluss des Haushalts- und Vergabeausschusses vom 21.01.2020 werden die Sondermittelreste aus den Vorjahren in das Sondermittelverfahren 2020 eingesteuert. Insgesamt stehen somit konsumtive Sondermittel in Höhe von 101.460,76 Euro zur Verfügung.

 

Darüber hinaus hat der Haushalts- und Vergabeausschuss entschieden, die eingegangenen investiven Anträge in die Anreiz- und Fördersysteme zu steuern, da diese nicht aus Sondermitteln finanziert werden können.

 

Es liegen somit Anträge mit einer Gesamtsumme (konsumtiv) in von Höhe 268.158,72 Euro vor.

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss hat die Anträge in seiner Sitzung vom 21.01.2020 den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung zugeordnet und die Obergrenzen für die einzelnen Ressorts festgelegt.

Es erfolgt eine prozentuale Verteilung der Mittel auf Grundlage der beantragten Summen.

 

Als Anlage 1 ist die Gesamtliste der Sondermittelanträge 2020 mit den Zuordnungen zu den Fachausschüssen beigefügt. Die den einzelnen Ausschüssen zugeordneten Anträge (Anlage 2, nicht-öffentlich) werden den Ausschussmitgliedern laut § 11 (5) der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse elektronisch zur Verfügung gestellt und auf Anforderung in Papierform übersandt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Den einzelnen Ausschüssen stehen folgende Beträge zur Verteilung zur Verfügung:

 

 

Ausschuss

Sachmittel

%-Anteil am
Gesamtbetrag

rd. Euro

Jugendhilfeausschuss

 

16%

 

 

16.347,27

 

Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit

 

8%

 

 

7.731,80

 

Ausschuss für Kultur und Bildung

 

47%

 

 

47.517,28

 

Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport

29%

 

29.864,40

 

 

 

Ausschussvoten:

 

  1. Jugendhilfeausschuss

 

  • Einstimmig wird empfohlen, die beantragten Sondermittel der Anträge 1 und 2 in voller Höhe bereitzustellen.
  • Einstimmig wird empfohlen, für das Projekt Nr. 6 Sondermittel in Höhe von 2.847,27 Euro zur Verfügung zu stellen.
  • Einstimmig wird empfohlen, zu prüfen, ob die beantragten Mittel der Anträge 19, 21 und 29 ggf. aus den Anreiz- und Fördersystemen zur Verfügung gestellt werden können.
  • Für das Projekt Nr. 15 werden keine Sondermittel zur Verfügung gestellt.

 

  1. Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit

 

  • Einstimmig wird bei Enthaltung der Fraktion GRÜNE empfohlen, die Anträge 5, 7 und 28 in voller Höhe zu befürworten. Die dem Ausschuss zur Verfügung stehenden klassischen Sondermittel werden entsprechend der Antragssumme auf die Projekte aufgeteilt und die fehlenden Mittel aus den Anreiz- und Fördersystemen bereitgestellt:

 

  • Nr. 5: Kl. Sondermittel in Höhe von 4.540,33 Euro und Mittel aus den Anreiz- und Fördersystemen in Höhe von 7.459,67 Euro
  • Nr. 7: Kl. Sondermittel in Höhe von 1.099,14 Euro und Mittel aus den Anreiz- und Fördersystemen in Höhe von 1.805,86 Euro
  • Nr. 28: Kl. Sondermittel in Höhe von 2.092,33 Euro und Mittel aus den Anreiz- und Fördersystemen in Höhe von 3.437,67 Euro.

 

  1. Ausschuss für Kultur und Bildung

 

  • Einstimmig wird empfohlen, für die Anträge 8, 10, 11, 12, 17,18, 20, 22, 25, 26, 27, 34 und 35 Sondermittel gemäß Antragsübersicht zur Verfügung zu stellen.
  • Für das Projekt Nr. 9 möge das Amt prüfen, in welcher Form dieser Antrag aus investiven Mitteln gezahlt werden kann.
  • Für den Antrag Nr. 13 wurden Stadtteilkulturmittel zur Verfügung gestellt.
  • Für die Projekte Nr. 14 und Nr. 24 werden keine Sondermittel zur Verfügung gestellt.

 

 

 

  1. Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport

 

  • Einstimmig wird empfohlen, die beantragten Sondermittel der Anträge 3, 4 und 16 in voller Höhe bereitzustellen.
  • Einstimmig wird empfohlen, r die Anträge 30 und 31 Sondermittel in Höhe von 24.629,80 Euro bereitzustellen.
  • r die Anträge 23, 32 und 33 werden keine Sondermittel zur Verfügung gestellt.

 

 

 

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