20-5532

Unterstützung von Armutsprojekten in Altona speziell in den Stadtteilen Bahrenfeld und Osdorf Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 13.12.2018

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.02.2019
04.02.2019
31.01.2019
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 20-9047 beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat hierzu mit Schreiben vom 24.01.2019 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Teilhabechancengesetz bietet für langzeitarbeitslose Menschen neue Wege in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Da die Kriterien Wettbewerbsneutralität, Zusätzlichkeit und Öffentliches Interesse wegfallen, werden die Voraussetzungen geschaffen, Teilhabechancen nicht nur auf dem sozialen, sondern auch auf dem ersten Arbeitsmarkt zu realisieren. Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) stehen seit dem 01.01.2019 zwei unterschiedliche Förder-instrumente neu zur Verfügung.

Die neue Förderung nach § 16e des Sozialgesetzbuches II (SGB II) löst das bereits seit langem bestehende Instrument „Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)“ ab. Der neue Förderweg wird einfacher und besser: Bis zu zwei Jahre erhält ein Arbeitgeber einen gestaffelten Lohnkostenzuschuss und kann eine begleitende Betreuung für den Langzeitarbeitslosen in Anspruch nehmen, dem er eine Chance im Betrieb gibt. Mit diesem Förderweg sollen möglichst viele Beschäftigte nach den zwei Jahren in eine ungeförderte Beschäftigung bei dem Arbeitgeber kommen.

Von besonderer Bedeutung für die Gestaltung des sozialen Arbeitsmarktes ist der neue, zweite Förderweg nach § 16i SGB II. Hier ist eine bis zu fünfjährige Förderung über einen gestaffelten Lohnkostenzuschuss möglich. Neben der begleitenden Betreuung können auch Ausgaben für Weiterbildung übernommen werden. Auch über diese lange Stabilisierungs- und Qualifizierungsphase sollen möglichst viele Menschen zu einer ungeförderten Beschäftigung bei einem Arbeitgeber finden.

In Hamburg bereiten Jobcenter, Agentur für Arbeit Hamburg (AA) und die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) die Umsetzung dieses Gesetzes bereits seit Sommer 2018 gemeinsam vor. Anders als bisher zielen die Förderinstrumente des Bundes darauf ab, Teilhabechancen für langzeitarbeitslose Menschen in einem Wirtschaftsbetrieb zu ermöglichen. Dazu wurden und werden zahlreiche Gespräche mit öffentlichen Unternehmen (zum Beispiel Stadtreinigung, SAGA, UKE und andere) und Unternehmen ausgewählter Branchen (unter anderem Pflegedienste, Garten- und Landschaftsbau, Gebäudereinigung) geführt. Das Interesse an den neuen Instrumenten ist hoch.

Darüber hinaus führen Jobcenter, Agentur und BASFI bereits seit der zweiten Jahreshälfte 2018 Gespräche mit den Beschäftigungsträgern, die sich künftig als Arbeitgeber aufstellen wollen, um die Umstellung der bisherigen Förderinstrumente auf das neue rechtliche Instrumentarium und dessen Förderlogik vorzubereiten.

Zu den Projekten, die nach dem Ende des Bundesprogramms Sozialer Teilhabe am Arbeitsmarkt noch nicht ohne zusätzliche Unterstützung die neuen Förderinstrumente nutzen können, stehen die BASFI und das Jobcenter in einem engen Kontakt mit den Trägern. Anfang Januar 2019 wurden hierzu unter anderem auch Gespräche mit Koala und Nutzmüll geführt, um die Finanzierung im Jahr 2019 sicherzustellen. Die Zuweisung der Teilnehmenden durch Jobcenter wird derzeit geprüft und soll zeitnah umgesetzt werden. Das Sozialkaufhaus BaNotke, das Bürgerhaus Bornheide sowie das Park-Café wurden von Seiten der Träger in diesen Gesprächen nicht problematisiert.

Im Laufe des Jahres 2019 plant die BASFI eine gemeinsame Förderrichtlinie mit den Bezirken zu erstellen, um insbesondere Projekte mit großen quartiersbezogenen Nutzen auch langfristig abzusichern.

 

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