21-4280

Unterstützung der Wasserrettung im Einsatzgebiet Wittenbergener und Falkensteiner Elbufer Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 14.12.2023 Hauptausschuss Ö 3

Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat mit seinem Beschluss in der Sitzung am 17. August 2023 erste Konsequenzen aus den tödlichen Badeunfällen im Bereich des Falkensteiner Elbufers gezogen, Drs. 21-9103B. Dazu gehören z.B. verbesserte mehrsprachige Warnschilder, intensive Aufklärung über die Gefahren für Leib und Leben beim Baden in der Elbe sowie die Sicherung des Blankeneser Quermarkenfeuers. Insbesondere bei der Überwachung des Falkensteiner Elbufers besteht noch erheblicher Verbesserungsbedarf. Die dort vor Ort ehrenamtlich aktive Wasserrettungsorganisation DLRG benötigt zusätzliche Unterstützung, um bei der Überwachung des Strandabschnitts bestehende Lücken schließen, vgl. Hamburger Morgenpost vom 20. August 2023. Dies kann sie nicht mehr rein ehrenamtlich und auf Spendenbasis leisten.

 

Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion DIE LINKE, der Hauptausschuss möge stellvertretend für die Bezirksversammlung Folgendes beschließen:

 

  1. Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, die bislang fast ausschließlich ehrenamtlich und auf Spendenbasis tätige Wasserrettungsorganisation DLRG im Einsatzgebiet Wittenbergener und Falkensteiner Elbufer bei der wichtigen Aufgabe, Menschen vor dem Ertrinken zu bewahren, finanziell zu unterstützen. Dabei sind insbesondere Personalkosten für zusätzliche hauptamtliche Kräfte zur Ausweitung, Einbindung sowie Verstetigung des ehrenamtlichen Engagements von Rettungsschwimmer:innen, Schulungs- und Ausbildungskosten, Kosten für Ausstattung und Betrieb zusätzlicher Wasserrettungsboote und stationen sowie darüber hinaus erforderlicher Aufwand zu berücksichtigen. Die finanzielle Förderung der DLRG ist so zu konzipieren, dass sich diese im Sinne einer zweckgerechten Aufgabenteilung in den unter Führung der Feuerwehr Hamburg organisierten Wasserrettungsdienst einfügt.

 

  1. Die Bezirksamtsleiterin wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, das unter Nr. 1 dargestellte Anliegen gegenüber der Behörde für Inneres und Sport entsprechend zu unterstützen. Weiterhin wird das Bezirksamt gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten zu prüfen, ob und für welche Einzelvorhaben der DLRG aus bezirklichen Mitteln unterstützt werden kann. Dem Hauptausschuss ist zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Haustausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.