Umweltfreundliche Grünpflege auf bezirkseigenen Flächen in Altona Antrag der AFD-Fraktion
Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 9.6
Der Einsatz von motorbetriebenen Laubbläsern auf Grünflächen und Liegenschaften des Bezirks Altona führt zu einer erheblichen Lärmbelästigung für Anwohner und beeinträchtigt die natürliche Umgebung, indem er die Lebensräume von Kleinstlebewesen zerstört. Zudem wirbeln die Geräte Staub, Schmutz und organische Materialien auf, was zu einer zusätzlichen Geruchsbelästigung führen kann, insbesondere bei feuchtem oder verrottendem Material. Die Abgase benzinbetriebener Geräte stellen eine weitere Quelle unangenehmer Gerüche dar. Die derzeitige Entsorgung des Laubs verursacht zudem unnötigen logistischen Aufwand und Kosten.
Die Kompostierung von Laub direkt vor Ort stellt eine ökologisch sinnvollere Alternative dar, die Transportwege reduziert, wertvollen Humus für die bezirkseigenen Grünflächen liefert und Rückzugsmöglichkeiten für Kleintiere schaffen kann, ohne die genannten Belästigungen zu verursachen. Gemäß § 19 der Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sind die Bezirke für die Erfüllung der Aufgaben zuständig, die ihnen durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes übertragen werden oder die der Senat ihnen allgemein oder im Einzelfall zuweist. Im Rahmen dieser Zuständigkeiten, insbesondere der Pflege bezirkseigener Grünflächen, hat der Bezirk Altona die Möglichkeit, Maßnahmen für eine umweltfreundlichere Grünpflege zu ergreifen, die sowohl Lärm als auch Gerüche minimiert.
Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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