22-0949

Umweltfreundliche Grünpflege auf bezirkseigenen Flächen in Altona Antrag der AFD-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 9.6

Sachverhalt

Der Einsatz von motorbetriebenen Laubbläsern auf Grünflächen und Liegenschaften des Bezirks Altona führt zu einer erheblichen Lärmbelästigung für Anwohner und beeinträchtigt die natürliche Umgebung, indem er die Lebensräume von Kleinstlebewesen zerstört. Zudem wirbeln die Geräte Staub, Schmutz und organische Materialien auf, was zu einer zusätzlichen Geruchsbelästigung hren kann, insbesondere bei feuchtem oder verrottendem Material. Die Abgase benzinbetriebener Geräte stellen eine weitere Quelle unangenehmer Gerüche dar. Die derzeitige Entsorgung des Laubs verursacht zudem unnötigen logistischen Aufwand und Kosten.

Die Kompostierung von Laub direkt vor Ort stellt eine ökologisch sinnvollere Alternative dar, die Transportwege reduziert, wertvollen Humus für die bezirkseigenen Grünflächen liefert und Rückzugsmöglichkeiten für Kleintiere schaffen kann, ohne die genannten Belästigungen zu verursachen. Gemäß § 19 der Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sind die Bezirke für die Erfüllung der Aufgaben zuständig, die ihnen durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes übertragen werden oder die der Senat ihnen allgemein oder im Einzelfall zuweist. Im Rahmen dieser Zuständigkeiten, insbesondere der Pflege bezirkseigener Grünflächen, hat der Bezirk Altona die Möglichkeit, Maßnahmen für eine umweltfreundlichere Grünpflege zu ergreifen, die sowohl Lärm als auch Gerüche minimiert.

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gemäß § 19 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) beauftragt, einen verbindlichen Verzicht auf den Einsatz von motorbetriebenen Laubbläsern für die bezirkseigenen Dienstgebäude, Liegenschaften und Grünflächen umzusetzen. r die Laubbeseitigung sollen stattdessen leisere und umweltfreundlichere Methoden bevorzugt werden.
  1. Der Bezirksamtsleiter wird gemäß § 19 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) beauftragt, die Einrichtung von Pilotprojekten zur dezentralen Kompostierung von Laub umzusetzen. Auf geeigneten Flächen sollen Kompostierungsbereiche eingerichtet werden, um das anfallende Laub vor Ort zu verwerten und den gewonnenen Kompost für die Grünpflege zu nutzen.
  1. Der Bezirksamtsleiter wird gemäß § 19 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) beauftragt, eine Informationskampagne oder Werbeaktion für die Bürger des Bezirks Altona zu entwickeln und durchzuführen. Diese Kampagne soll die Vorteile der Laubkompostierung im eigenen Garten sowie die negativen Auswirkungen des Einsatzes von Laubbläsern, einschließlich der potenziellen Lärm- und Geruchsbelästigung, veranschaulichen und zur aktiven Teilnahme an umweltfreundlichen Praktiken anregen.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
22.05.2025
Ö 9.6
Anhänge

ohne

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