Umsteigebeziehungen in der S-Bahn-Station Altona Auskunftsersuchen von Sven Hielscher, Tim Schmuckall und Jonas Timm (alle CDU-Fraktion)
Letzte Beratung: 06.05.2024 Verkehrsausschuss Ö 13.2
Der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende obliegt in Hamburg die Bestellung der Nahverkehrsleistungen. Im Rahmen dieser Zuständigkeit gestaltet sie das Vertragsverhältnis zwischen der Stadt und der S-Bahn Hamburg GmbH. Die Hamburger S-Bahn hat zum Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2023 ein neues Liniennetz eingeführt. Die alte Systematik der Linienbezeichnung, nach der einstellige Linien in der Innenstadt durch den Citytunnel über Jungfernstieg verkehrten und zweistellige Linien in der Innenstadt stets die Verbindungsbahn über Dammtor befuhren wurde aufgegeben, weil sie schon immer nur von einer Minderheit der Fahrgäste nachvollzogen wurde. Das Konzept nur zeitweilig verkehrender Linien, früher die S11 und die S2, wurde ebenfalls aufgegeben. An ihre Stelle ist ein 5-Minuten-Takt der S1 und der neuen S2 zu den Hauptverkehrszeiten getreten. Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass die neue S2 aus Aumühle über die Verbindungsbahn geführt wird und nach Holstenstraße in Altona endet, während die neue S5 aus Stade nach Holstenstraße Richtung Elbgaustraße führt. Früher war es mit anderen Linienbezeichnungen umgekehrt.
Aus Sicht der verkehrlichen Interessen des Bezirks Altona bedeuten diese Änderungen, dass die Umsteigebeziehungen in der Station Altona nochmals an Bedeutung gewinnen. Fahrgäste, die aus dem Hamburger Westen, also aus Richtung Wedel und Blankenese kommend ihre Fahrt auf der Verbindungsbahn über Holstenstraße, Sternschanze und Dammtor fortsetzen möchten, müssen mit dem neuen Liniennetz immer in Altona umsteigen. Durch das Kopfmachen in Altona der alten S11 war früher die Fahrt von Blankenese über die Verbindungsbahn jedenfalls zu den Hauptverkehrszeiten ohne Umsteigen möglich. Die Fahrgasterfahrung zeigt, dass gerade diese Umsteigebeziehung zwischen der aus Wedel/Blankenese in Altona ankommenden S1 zu der neuen in Altona beginnenden S2 Richtung Aumühle/Bergedorf besonders fehleranfällig ist.
Vor Einführung des neuen Liniennetzes wurde bei dieser Umsteigebeziehung, damals zwischen der aus Wedel ankommenden S1 und der S31 Richtung Verbindungsbahn, nach dem subjektiven Fahrgastempfinden der planmäßige Anschlusszug nicht einmal in 50 Prozent der Fälle erreicht. Dies entspräche für ein auf einer eigenen Infrastruktur betriebenen S-Bahn-System einer völlig unbefriedigenden Leistung. Häufig wurde in Altona der Zug Richtung Verbindungsbahn Sekunden vor dem Halten des Zuges aus Wedel abgefertigt, sodass kurze Zeit später eine große Zahl nachhaltig verärgerter Fahrgäste für knapp zehn Minuten auf dem unangenehmen Tunnelbahnsteig stand.
Nach Einführung des neuen Liniennetzes hat sich die Situation zur morgendlichen Hauptverkehrszeit insoweit gebessert, als der 5-Minuten-Takt auch dann ein relativ zügiges Weiterkommen ermöglicht, wenn der planmäßige Anschlusszug nicht erreicht wird. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, stellt aber auch keine wesentliche Verbesserung dar, weil früher zur Hauptverkehrszeit ja auch in Altona in die S11 umgestiegen werden konnte. Dass seit Einführung des neuen Liniennetzes der planmäßige Anschlusszug wesentlich häufiger erreicht würde, entspricht eher nicht der Fahrgasterfahrung. Die genannte Umsteigebeziehung scheint weiterhin besonders unzuverlässig zu sein und führt außerhalb der Hauptverkehrszeiten, also bei einem 10-Minuten-Takt nach wie vor zu erheblicher Verärgerung der Fahrgäste aus dem Bezirk Altona.
Ein betriebliches Mittel zur Absicherung von Umsteigemöglichkeiten ist die Regelung einer Wartezeit. Gemeint ist, dass der Anschlusszug im Falle einer Verspätung eine bestimmte Zeit wartet, damit das Umsteigen noch möglich ist. Diese Anfrage dient dem Zweck zu ermitteln, ob durch die Einführung einer Wartezeit oder eine Änderung der näheren Ausgestaltung der bereits geltenden Wartezeit eine Verbesserung der für den Bezirk Altona verkehrlich bedeutenden Umsteigebeziehungen in der Station Altona erzielt werden kann. Obwohl im S-Bahn-Verkehr regelmäßig keine Wartezeiten gelten, können diese doch für bestimmte Umsteigebeziehungen vorgesehen werden. In Altona scheint sich dies nach Einführung des neuen Liniennetzes besonders anzubieten, weil sich die konkreten Züge der S1 und der S2, zwischen denen in Altona das bahnsteiggleiche Umsteigen möglich sein soll, im Hauptbahnhof wieder begegnen und dort wohl in jedem Fall eine Wartezeit gilt, die konkreten Züge also ohnehin aufeinander warten. Von Interesse ist ferner, ob, soweit Wartezeiten gelten, diese so ausgestaltet sind, dass immer nur der planmäßige Anschlusszug wartet oder ob auch noch spätere Züge der gleichen Linie warten. Es kommt nämlich durchaus nicht selten vor, dass ein Zug der Linie S1 aus Wedel kommend die Station Altona mit etwas mehr als zehn Minuten Verspätung erreicht. In diesen regelmäßig begegnenden Fällen erleben die Fahrgäste dann wiederum nicht selten, dass der Zug Richtung Verbindungsbahn sehr kurze Zeit vor dem Halten der S1 abfährt. Natürlich ist in diesen Fällen der planmäßige Anschlusszug schon seit etwa zehn Minuten unterwegs, aber der nächste Zug der Linie S2 könnte warten und damit die Umsteigebeziehung zuverlässiger machen. Bei der Regelung der Wartezeit auch größere Verspätungen zu berücksichtigen, erscheint erstens sachgerecht, weil es der Fahrgasterfahrung entspricht, dass diese häufig vorkommen. Zweitens ist zu berücksichtigen, dass die Strecken 1224 und 1226, also der westliche Arm der S1 zwischen Altona und Wedel, auch in Zukunft erheblich durch Baumaßnahmen beeinträchtigt sein werden, etwa durch die Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik oder den Bau der Abstellanlage Bahrenfeld.
Vor diesem Hintergrund wird die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende auf Grundlage eigener Kenntnisse oder aufgrund ihres Auskunftsanspruchs gegenüber der S-Bahn Hamburg GmbH um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Durch Anpassung des Liniennetzes und der dadurch möglichen Fahr- und Haltezeiten ist eine grundsätzliche Erhöhung der Umsteigezeiten zur Zuverlässigkeit der Umsteigebeziehungen erfolgt:
Die fahrplanmäßige Umsteigezeit betrug bis zum 9. Dezember 2024:
Von S1 Ottensen nach S31 Holstenstraße: 0,6 Minuten.
Von S31 Holstenstraße nach S1 Ottensen: 0,5 Minuten.
Seit dem 10. Dezember 2024 beträgt die Umsteigezeit:
Von S1 Ottensen nach S2 Holstenstraße: 1,9 Minuten.
Von S2 Holstenstraße nach S1 Ottensen: 1,5 Minuten.
Zu 2:
Dazu werden keine Aufschreibungen oder Statistiken geführt. Die Wahrscheinlichkeit ist angesichts der planmäßigen Umsteigezeiten deutlich höher als vor dem Fahrplanwechsel. Die ersten 100 Betriebstage werden von den beteiligten Akteuren und Institutionen aber als erfolgreich eingestuft https://www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-hamburg-de/aktuell/presseinformationen-regional/Zwischenbilanz-nach-100-Tagen-Neues-S-Bahn-Netz-erfolgreich-gestartet-12757680)
Derzeit läuft noch eine vergleichende Analyse auf Datenbasis; Ergebnisse dazu werden in geeigneter Form kommuniziert werden.
Zu 3:
Siehe Antwort zu 2.
Zu 4:
In Altona warten die Züge der Linie S1 bzw. S2 auf Züge der Linie S2 bzw. S1 im 20-Minuten-Betrieb eine Minute. Dabei wartet immer nur der planmäßige Anschlusszug. Der S-Bahn-Betrieb erkennt dies an der eindeutig zuordenbaren Zugnummer.
Während des 5- und 10-Minuten-Betriebs wird nicht gewartet, da die planmäßigen Übergangszeiten deutlich unter zwei Minuten liegen und die hohen Zugfolgen eine zügige Betriebsführung für die gesamte Betriebsstabilität und Zuverlässigkeit erfordern.
Zu 5:
Wie auch in Altona warten an der Station Hauptbahnhof die Züge der Linie S1 bzw. S2 auf Züge der Linie S2 bzw. S1 im 20-Minuten-Betrieb eine Minute. Dabei wartet immer nur der planmäßige Anschlusszug. Der S-Bahn-Betrieb erkennt dies an der eindeutig zuordenbaren Zugnummer.
Während des 5- und 10-Minuten-Betriebs wird nicht gewartet, da die planmäßigen Übergangszeiten deutlich unter zwei Minuten liegen und die hohen Zugfolgen eine zügige Betriebsführung für die gesamte Betriebsstabilität und Zuverlässigkeit erfordern.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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