Transparenz beim Asphaltmischwerk und ihrer Genehmigungsbehörde Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 11.02.2021
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 11.02.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1680 beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat hierzu mit Schreiben vom 11.03.2021 wie folgt Stellung genommen:
Die von der Bezirksversammlung (BV) Altona benannte fehlende Transparenz für die Bürger*innen hinsichtlich der Emissionen des Asphaltmischwerkes wird von der BUKEA nicht nachvollzogen. Die bei der BUKEA vorhandenen Umweltdaten und Informationen wurden sowohl den parlamentarischen Gremien als auch den Bürger*Innen übermittelt:
Umfangreiche Umweltdatenübermittlung und Information der Gremien im Bezirk
• Umweltausschuss Altona am 14.11.2016
• Schriftliche Beantwortung der Fragen der Anwohner aus dem Umweltausschuss Altona am 13.01.2017
• Schriftliche Beantwortung Fragen Grüne Fraktion Eimsbüttel am 19.06.2017
• Umweltausschuss Altona am 11.09.2017
• Umweltausschuss Eimsbüttel am 29.11.2017
• Messergebnisse an BV Eimsbüttel am 22.02.2018 und 27.03.2018
• Messergebnisse an BV Altona am 27.03.2018
• Stellungnahme zum Beschluss der BV Eimsbüttel am 08.08.2018 (Drs. 20-3078)
• Auskunftsersuchen der BV Altona vom 31.01.2019 (Drs. 20-5346)
• Beantwortung Anfrage der BV Eimsbüttel nach § 27 BezVG am 09.04.2019
• Auskunftsersuchen der BV Altona vom 30.01.2020 (Drs. 21-0477)
• Beantwortung der Beschlussempfehlung gemäß § 27 BezVG der Bezirksversammlung Altona vom 26.03.2020 (Drs. 21-0752)
• Beantwortung der Beschlussempfehlung gemäß § 27 BezVG der Bezirksversammlung Altona vom 24.09.2020 (Drs. 21-1237)
• Übermittlung der Antragsunterlagen am 03.03.2020 an die Bauprüfabteilung Altona im Rahmen des Genehmigungsverfahrens (Az. 29/20) mit Bitte um Stellungnahme
• Zusendung des Genehmigungsbescheids vom 16.04.2020 an die Bauprüfabteilung Altona
• Einladung des Bezirksamtes Altona - WBZ 2 - zur Schlussbesichtigung der Maßnahmen der Genehmigung (Az. 20/29) am 24.11.2020
In den Umweltausschüssen der BV Eimsbüttel und Altona wurde von Vertreterinnen der BUKEA bereits über die ersten Untersuchungen berichtet. Messberichte wurden – bis auf die zuletzt eingegangenen und noch zu prüfenden Berichte der Messungen vom November 2020 – zugesandt. Auch wurden bei dem Genehmigungsverfahren der ASPA GmbH in 2020 für die Umbaumaßnahmen (Az. 29/20) dem Bezirk Altona/ WBZ 2 die Antragsunterlagen zur Einsicht und Stellungnahme zugesandt. Es erfolgte daraufhin lediglich die Mitteilung, dass die Änderungen nicht unter den Anwendungsbereich der HBauO fallen. Auch zur Schlussbesichtigung war WBZ 2 eingeladen, ist aber nicht erschienen.
Transparenz für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger
Vorausschickend muss erwähnt werden, dass die 15 Beschwerdeführer*Innen ausschließlich – bis auf zwei Ausnahmen – alle im Bezirk Eimsbüttel ansässig sind. Im Industriegebiet Altona, in dem das Asphaltmischwerk ansässig ist, kommt es nur sehr vereinzelt zu Beschwerden.
Betriebsüberprüfungen und Genehmigungen unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht nach § 3 Absatz 1 Nr. 10 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Lediglich Ergebnisse von Messungen, Beobachtungen und sonstigen Erhebungen über schädliche Umwelteinwirkungen, Umweltgefährdungen sowie über den Zustand der Umwelt, die von einer Behörde außerhalb einer im Einzelfall erfolgenden Überwachungstätigkeit durchgeführt werden, sind zu veröffentlichen. Die Beschwerdeführer*Innen haben aber mit ihren Anträgen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) – mit Unterstützung eines Umweltgutachters – bereits alle entsprechenden Informationen vollumfänglich von der BUKEA erhalten.
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten wurden in den Unterlagen von der BUKEA geschwärzt:
• UIG - Antrag vom 16.12.2019 (Übermittlung von Genehmigungsbescheiden, Messberichten, Betriebsbeschreibungen, Protokolle Betriebsbegehungen, Brandschutzkonzept)
• UIG - Antrag vom 18.03.2020 (Übermittlung von Genehmigungsbescheiden, Anzeigen)
Auch hier wurden lediglich die letzten Emissionsmessberichte, die zzt. in der BUKEA geprüft werden, noch nicht übermittelt. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Emissionsmessungen sowie die Gutachten von amtlich anerkannten Messstellen nach § 29 b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt bzw. erstellt wurden. Bei allen Messungen wurden keine Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte festgestellt.
Transparenz der Genehmigungsbehörde des Asphaltmischwerks
Die Transparenz für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Emissionen des Asphaltmischwerkes ist – wie vorangehend dargestellt – vollumfänglich gegeben.
Die BUKEA ist als Fachbehörde an die Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen gebunden. Die Übermittlung von Umweltdaten erfolgt unter Beachtung des HmbTG und des UIG. Grundsätzlich sind vor der Übersendung von Unterlagen an Außenstehende diese auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu überprüfen. Zusätzlich sind personenbezogene Daten zu löschen.
Eine Herausgabe von Angaben, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, können rechtliche und finanzielle Konsequenzen für denjenigen mit sich ziehen, der diese Unterlagen herausgibt, wenn der Betreiber gegen die Herausgabe rechtliche Schritte einleitet.
Nach § 7 BezVG sind die Mitglieder der Bezirksversammlung nur bei vertraulichen Beratungen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Deshalb könnte die gewünschte Übermittlung von Dokumenten nur wie ein Antrag nach UIG gewertet werden. Zumal ein externer Gutachter hinzugezogen werden soll. Dieses erscheint aber überflüssig, da die Transparenz für die Beschwerdeführer*Innen mit Übermittlung der entsprechenden Daten schon hergestellt wurde (s.o.).
Die offensichtlich kritisierte „fehlende Transparenz der Genehmigungsbehörde des Asphaltmischwerks“ impliziert somit nicht die fehlende Übermittlung von Umweltdaten an die Bürgerinnen und Bürger, sondern ein Fehlverhalten der BUKEA, zumal explizit die Einsicht in Protokolle und Gesprächsnotizen gefordert wird. Dieser Eindruck wird durch die Einschaltung eines Gutachters zur Bewertung der Unterlagen/der Verfahrensweise der BUKEA unterstützt.
Da die BV kein parlamentarisches Gremium zur Kontrolle/Überwachung der Fachbehörde ist, wird der Empfehlung nicht entsprochen.
Abschließende Stellungnahme
Umfangreiche Unterlagen und Informationen/Umweltdaten zum Asphaltmischwerk wurden bereits an die Bezirksversammlung sowie die Beschwerdeführer*innen übermittelt.
In der BUKEA werden zzt. noch zwei Berichte der Emissionsmessungen aus dem November 2020 geprüft. Ein Gutachten wird in Kürze erwartet und muss dann ebenfalls noch geprüft werden. Nach erfolgter fachlicher Prüfung der Berichte durch die BUKEA und Rücksprache mit dem Betreiber kann eine Übermittlung der Ergebnisse an die Bezirksversammlung erfolgen. Fragen hierzu können dann gerne noch schriftlich an die BUKEA gerichtet werden.
Bei allen Emissionsmessungen wurden bislang keine Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte festgestellt. Der Geruchsimmissionswert mit Geruchshäufigkeiten des Asphaltmischwerks im Wohngebiet in 5 % der Jahresstunden wird ebenfalls eingehalten. Geruchsimmissionen an ständigen Aufenthaltsorten in Wohngebieten sind nach GIRL in 10 % der Jahresstunden als hinnehmbar eingestuft.
Alle diese Tatsachen wurden bereits mehrfach im Umweltausschuss mit Referentinnen der BUKEA diskutiert sowie in den Drucksachen des Bezirks umfangreich schriftlich dargelegt. Da keine weiteren Erkenntnisse vorliegen – und seitens der BUKEA auch kein darüber hinausgehender Handlungsbedarf mehr gesehen wird – wird der Empfehlung der Bezirksversammlung nicht entsprochen und von der zukünftiger Entsendung von Referent*Innen wird abgesehen.
Unabhängig hiervon wird die BUKEA weiterhin ihren Überwachungsaufgaben nachkommen und auch noch zusätzlich Emissionsmessungen vom Amt für Umweltuntersuchungen - Institut für Hygiene und Umwelt der BUKEA beim Asphaltmischwerk durchführen lassen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 26.05.2021 wie folgt Stellung genommen:
Die Belegenheit ist Rondenbarg 50. Es gibt dazu in BACom rund 30 Vorgänge. Das WBZ hat in der Regel zu den BImSchG-Verfahren Stellung genommen. Eigenständige Verfahren waren von untergeordneter Art wie Überdachungen oder WC Anlagen bzw. auch ein Abbruch. Die Vorgänge können von WBZ 31 zur Übergabe an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (KUV) herausgesucht werden.
Die beim Fachamt Bauprüfung geführten Akten wurden den Mitgliedern des KUV zur Akteneinsicht bereitgestellt. Mitglieder des KUV haben am 06.04, 09.04. und 28.04.21 Einsicht genommen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.