Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Herr Mangelsdorff (Vertreter der Werksnachbarschaft Altona im Nachbarschaftsbeirat Airbus Finkenwerder) berichtet von der halbjährlichen Sitzung des Beirates vom 07.06.2021 und erläutert auch auf Nachfragen Folgendes:
Herr Sülberg merkt an, dass den Ausschussmitgliedern keinerlei direkte Beschwerden zu Airbus erreicht hätten.
Herr Esselmann berichtet, 2019 seien 37 Beschwerden bei Airbus eingegangen.
Frau Vornhagen weist darauf hin, die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nehme ebenfalls Beschwerden der Anwohner*innen in Bezug auf durch Airbus verursachten Fluglärm entgegen.
Frau Dr. Bertram (Abteilungsleiterin Veterinärwesen) berichtet anhand der vorab eingereichten Fragen der Fraktion GRÜNE und erläutert auch auf Nachfragen Folgendes:
Herr Sülberg regt an, eine*n Vertreter*in aus dem Bezirk Hamburg-Nord in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz einzuladen, um sich über das dortige Vorgehen zu informieren.
Herr Bernau betont, seine Fraktion spreche sich aufgrund der hohen Kosten im Vergleich zur unsicheren Wirkung, gegen die Finanzierung von Taubenschlägen aus.
Herr Müller-Constantin merkt an, zur erfolgreichen Eindämmung des Problems seien im Kerngebiet Altona drei bis fünf Taubenschläge nötig. Diese verursachten Kosten in Höhe von ungefähr 100.000 Euro. Er halte Plakate für sinnvoller, die darauf hinwiesen, dass das Füttern von Tauben verboten sei.
Herr Harders schlägt vor, das Thema weiterhin im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz und nicht im Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft zu behandeln, um eine Doppelbefassung zu vermeiden.
Frau Templin weist darauf hin, dass das Thema bereits in der erwähnten Arbeitsgruppe behandelt werde, zu deren Teilnahme alle Fraktionen eingeladen seien.
Frau Dr. Steffens betont, der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz könne keine Entscheidungen für andere Ausschüsse treffen. Es sei aber möglich, nachrichtlich den Vorschlag zu unterbreiten, das Vorgehen im Bezirk Hamburg-Nord zu betrachten. Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft befasse sich bereits seit mehreren Jahren mit dem Thema. Sie spreche sich dafür aus, es weiter dort zu behandeln.
Der Ausschuss spricht sich einvernehmlich für das von Frau Dr. Steffens vorgeschlagene Verfahren aus.
Frau Plümer berichtet, dass aktuell trotz mehrerer Anfragen noch kein Kostenvoranschlag für die Anfertigung der Plaketten vorliege. Vorschläge für Druckereien und Graveure könnten gerne mitgeteilt werden.
Der finalisierte Auslobungstext sei an die Mitglieder verschickt worden, müsse aber noch abschließend um Informationen wie z.B. die Bewerbungsfrist ergänzt werden. Sobald die Auslobung beginnen solle, werde auf der Internetseite der Bezirksversammlung eine Kachel mit allen notwendigen Informationen eingerichtet. Das Fachamt Verbraucherschutz könne den Auslobungstext beispielsweise an die Marktbeschicker*innen bezirklicher sowie privater Märkte verteilen bzw. per E-Mail versenden.
Herr Esselmann merkt an, die Vorschläge der Geschäftsstelle, wer den Text über welche Kanäle verteilen könne, zu prüfen und ggf. zu ergänzen.
Herr Dr. Hesselschwerdt betont, da der Auslobungstext festgelegt sei, könnten damit bereits Marktbeschicker*innen informiert werden.
Herr Sülberg stellt dem Ausschuss den Vorschlag zum weiteren zeitlichen Ablauf vor: Auslobung: Anfang August, Bewerbungsfrist: Ende August, Jury-Sitzung: Ende August/ Anfang September, Vorstellung der Jury-Ergebnisse im KUV: 13.09.2021, Auszeichnung im Rahmen der BV: 30.09.2021 oder 28.10.2021.
Er weist darauf hin, dass die Auslobung erst erfolgen könne, wenn der Text alle Informationen enthalte.
Frau Vornhagen schlägt vor, einen Beschluss unter Verweis auf Eilbedürftigkeit in den Hauptausschuss zu geben.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt dem Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, bei der Beschaffung der drei Plaketten für die Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Die Plaketten sollten das Altonaer Wappen, den Titel „Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe" und die Jahreszahl abbilden.
Für den ersten Platz ist eine goldene, für den zweiten eine silberne und für den dritten Platz eine bronzene Plakette zu beschaffen.
Bei der Größe der Plaketten soll sich an dem Maß 30x20 cm orientiert werden.
Die Wahl des Materials und der Herstellungstechnik (Laser, Prägung als Relief, Guss, Stahl/Metall (Emaille) wird freigestellt.
Die Befestigung der Plakette steht den Preisträger*innen frei.
Dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz ist zu berichten.
[Nachtrag der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung zu Protokoll:
In der Sitzung des Hauptausschusses vom 15.07.2021 wurde festgestellt, dass ein entsprechender Beschluss sich erübrigt, da die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung für die inhaltliche Umsetzung zuständig ist und die Beschlussempfehlung dementsprechend umgesetzt wird.]
Herr Dimigen erläutert, der Drs. 21-1764.1 (TOP 5.1) sei zu entnehmen, dass beim Zentrum für Wirtschaft, Bauen und Umwelt (WBZ) des Bezirksamtes noch den Umbau des Asphaltmischwerkes betreffende BACOM-Vorgänge eingesehen werden könnten. Er wolle diese Einsicht für die erwähnten rund 30 Vorgänge beanspruchen. Im vergangen halben Jahr seien wenige Beschwerden eingegangen. Eventuell sei dies auf den Umbau zurückzuführen. Die Transparenz der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) halte er allerdings nicht für vollumfänglich.
Herr Esselmann merkt auf Nachfrage an, er gehe davon aus, dass es Herrn Dimigen möglich sei, die BACOM-Vorgänge beim WBZ ebenfalls noch einzusehen, sofern diese nicht ohnehin mit den bereits vorgelegten Akten deckungsgleich seien.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Dem KUV lagen die im Bezirksamt geführten Papierakten vollständig vor. Die Aussage, dass es in der Fachanwendung „BACOM“ 30 (mittlerweile 31) Vorgänge gäbe, ist insoweit ggf. nicht aussagekräftig. In BACOM werden standardmäßig bspw. auch Akteneinsichten als „Vorgang“ gezählt, für den jedoch keine parallele Papierakte existiert. Die Kombination aus Baugenehmigung und unmittelbar damit zusammenhängender Bauüberwachung zählt standardmäßig als zwei Vorgänge. Die 30 bzw. 31 BACOM-Vorgänge sind demnach weder zusätzliche Vorgänge/Akten noch sind sie deckungsgleich mit den geführten Papierakten. Das Amt stellt dem KUV gern die Liste der BACOM-Vorgänge zum Abgleich zur Verfügung und kann anschließend ergänzend Papierakten zur Einsicht bereitstellen, sofern diese vorhanden sind und wider Erwarten noch nicht zur Einsicht vorgelegen haben.]
Herr Sülberg bittet das Amt um einen Sachstand hierzu in der Sitzung am 12.08.2021 und weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion andernfalls erneut Akteneinsicht beantragen könne. Er bitte die Fraktionen mitzuteilen, ob die für eine*n Gutachter*in vorgesehenen 2.000 Euro weiterhin benötigt würden oder ob die Mittel freigegeben werden könnten.
Frau Vornhagen betont, ihr sei kein anderer Vorgang bekannt, bei dem eine Behörde so umfänglich informiert habe wie die BUKEA in der vorliegenden Sache.
Frau Dr. Steffens berichtet, es seien zu dieser Thematik fünf Jahre lang Beschwerden eingegangen. Es sei möglich, dass die Beschwerdelage zum Umbau geführt habe.
Sie bitte darum, in der Sitzung am 12.08.2021 zu beraten, ob ein*e Gutachter*in benötigt werde.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Sülberg berichtet, der Stadtteilbeirat Standpunkt.Schanze e.V. habe zu einem Rundgang durch den Sternschanze mit dem Schwerpunktthema Sondernutzungen eingeladen. Dieser werde am 25.06.2021 um 17.30 stattfinden. Treffpunkt sei der U-Bahnhof Sternschanze. Auch die Bezirksamtsleitung, Frau Dr. von Berg, habe Interesse geäußert. Diejenigen, die auch den neuen Wochenmarkt auf dem Schulterblatt gemeinsam begehen wollten, könnten sich bereits um 17.00 Uhr treffen.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Der TOP wird auf Wunsch der Fraktion GRÜNE vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Vornhagen berichtet, die Bundesregierung stelle mit dem Sonderfonds NEUSTART KULTUR Mittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zur Unterstützung der Kulturbranche bei der Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebes zur Verfügung. Einen der beiden Bausteine des Fonds bilde die Wirtschaftlichkeitshilfe, die beantragt werden könne, um die Differenz zwischen den möglichen Einnahmen ohne Beachtung der Corona-Abstandsregelungen und den tatsächlichen Einnahmen auszugleichen. Dafür sei ein Nachweis erforderlich. Mit der Frage, ob das Bezirksamt Corona-bedingt entsprechende Nachweise ausstelle, seien die Betreiber*innen des Aalhaus auf sie zugekommen.
Herr Esselmann betont, um die tatsächliche Besucher*innenzahl zu ermitteln, sei es erforderlich, dass Mitarbeiter*innen entsprechende Veranstaltungen umfassend begleiten müssten. Dies sei personell nicht leistbar.
Frau Dr. Steffens merkt an, das Fachamt Sozialraummanagement sei im Altonaer Kulturbetrieb gut vernetzt und könne eventuell weiterhelfen.