20-5881

Teilen statt besitzen; CarSharing zur Entlastung der Quartiere fördern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.02.2019

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.06.2019
20.05.2019
09.05.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.02.2019 anliegende Drucksache 20-5655 beschlossen.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat hierzu mit Schreiben vom 23.04.2019 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1a:

Derzeit gibt es im Bezirk Altona neben dem switchh-Punkt am Bahnhof Altona mit elf Stellplätzen acht weitere switchh-Punkte im Quartier mit insgesamt 30 Stellplätzen.

Ab Ostern des Jahres 2019 stehen im Bezirk Altona 53 switchh-Stellplätze verteilt auf zwölf Standorte zur Verfügung. (Bahnhof Altona, Bei der Reitbahn, Holländische Reihe, Nernstweg, Planckstraße, Esmarchstraße, Lange Straße, Paul-Roosen-Straße, Bartelsstraße, Oelkersallee, Eimsbüttler Straße, Gerichtstraße)

Voraussichtlich im Juni des Jahres 2019 wird die Hochbahn einen weiteren bereits genehmigten switchh-Punkt in der Amundsenstraße einrichten (vier Stellplätze). Darüber hinaus gibt es Planungen zur Einrichtung für switchh-Punkte in der Thadenstraße (vier Stellplätze) und auf dem Holstenplatz (sechs bis acht Stellplätze).

Der Wunsch nach Stellplätzen außerhalb des Geschäftsgebietes der Free-floating-Anbieter ist der Hochbahn bekannt, hierzu ist sie auch bereits mit dem Anbieter Cambio im Gespräch.

Ab Herbst des Jahres 2019 wird die Hochbahn voraussichtlich mit ersten Ergebnissen aus der Evaluation in die weitere Konzeptarbeit für die switchh-Punkte einsteigen können.

 

Zu 1b:

Die BIS nimmt eigenständig Stellung.

 

Zu 2 und 3:

Vom Bezirk zu beantworten.

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS)  hat zu Ziffer 1b, Satz 3 mit Schreiben vom 26.04.2019 wie folgt Stellung genommen: 

 

Die BIS beabsichtigt entsprechend der Empfehlung eine Prüfung durchzuführen, welche sich im Allgemeinen mit den Fragen der Bevorrechtigung für Carsharingfahrzeuge -auch in Bewohnerparkgebieten- beschäftigt. Eine detaillierte Prüfung kann jedoch erst erfolgen, wenn die gesetzlichen Regelungen hierzu in der StVO geschaffen wurden.    

 

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