21-4094

Tauschboxen im Bezirk Altona Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.06.2023
19.06.2023
05.06.2023
Sachverhalt

Weitergeben statt wegwerfen- nach diesem Prinzip entstehen hamburgweit in vielen Stadtteilen und belebten Plätzen sogenannte „Tauschboxen“.

Das Prinzip ist einfach und basiert auf dem Vertrauen darauf, dass nur funktionstüchtige, weiterverwendbare Gegenstände abgelegt werden.

In Altona, wie auch in anderen Hamburger Bezirken befinden sich mehrere Tauschboxen. Die Standorte werden als Sondergenehmigung nach § 19 einzelnen Personen oder Organisationen für die Dauer von 5 Jahren erteilt. Zuständig für den Betrieb der Tauschbox sind die Antragsteller.

Die als Nachbarschaftshilfe initiierten Boxen werden im Bezirk Altona unterschiedlich gut genutzt und gepflegt. Anwohnerbeschwerden in Bezug auf Einschränkungen der Barrierefreiheit durch Ablage von Sperrmüll rund um diverse Standorte, Lärmbelästigung in der Umgebung der Boxen, Vermüllung auf Straßen und Gehwegen im Umfeld der Boxen sowie unzumutbare Hygienezustände durch ungeeignete und unsachgemäße Ablage von Tauschgegenständen häufen sich.

Das Bürgerengagement droht mancherorts an unzumutbaren Zuständen zu scheitern.

Um die Akzeptanz gegenüber der sozialen Nachbarschaftsprojekte zu sichern, muss das nachbarschaftsverträgliche Betreiben der Tauschboxen gewährleistet sein.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. An welchen Standorten im Bezirk Altona bestehen momentan Sondernutzungsgenehmigungen für Tauschboxen?

 

Zu 1:

Aktuell bestehen nur zwei Sondernutzungserlaubnisse für klassische Tauschboxen im Sinne dieser Anfrage (Mariannenruh-Platz, Ablauf Ende 2027; Liebermannstraße, Ablauf Ende 2025 Büchertauschbox)

 

  1. Wie lange läuft die erteilte Sondernutzungsgenehmigung für die jeweiligen Standorte?

 

 

Zu 2:

Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.

 

  1. Für welche der Standorte wurde die Genehmigung in der Vergangenheit bereits verlängert?

 

Zu 3:

Keinen.

 

  1. Liegen aktuell Sondernutzungsanträge für weitere Tauschboxen vor?

 

Zu 4:

Nein.

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die bestehende Beschwerdelage?

 

Zu 5:

Anhand der in unregelmäßigen Abständen erfolgenden Beschwerden wird die Verwendung der sog. Tauschboxen kritisch gesehen. Häufig wird sich nicht in ausreichendem Maße um die Boxen, deren Inhalte und vor allem der zunehmenden Vermüllung gekümmert. Dem eigentlichen Sinn und Zweck der Tauschboxen wird immer häufiger zuwidergehandelt.

 

  1. Wie reagiert das BA auf Beschwerden zu oben erwähnten Belästigungen im Zusammenhang mit Tauschboxen?

 

Zu 6:

Die Flächen werden, wenn möglich kontrolliert, häufig sind die Beschwerdelagen / -gründe nach einiger Zeit beseitigt. Regelhaft reinigt die SRH unbeauftragt bereits bekannte Plätze, die häufig vermüllt werden. Bei akuter Gefährdung würde das Bezirksamt Maßnahmen ergriffen.

 

  1. Wird das Abräumen der Tauschboxen bei auslaufender Genehmigung kontrolliert?

Falls ja, durch wen?

 

Zu 7:

Eine Kontrolle findet auf Grund von fehlenden Kapazitäten nicht statt. Wenn die Tauschboxen über die Genehmigung hinaus genutzt werden und es keine außergewöhnliche Beschwerdelage gibt, keine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder andere gewichtige Entfernungsgründe (bspw. seitens PK oder Wegewart) vorliegen, werden die Boxen weiterhin geduldet. Die Duldung erfolgt auf Grund des in der Vergangenheit formulierten politischen Willens, dass Tauschboxen aufzustellen sind und die soziale Nachbarschaftshilfe zu fördern ist. Bei starker Vermüllung wird die SRH beauftragt.

 

  1. Wie, von wem und in welcher Form werden Antragsteller über die andauernde Verantwortung für den Betrieb der Tauschbox informiert?

 

Zu 8:

Die Erlaubnis enthält Auflagen, an die sich die Erlaubnisinhaber zu halten haben. Bei Zuwiderhandlung liegt ggfls. eine Ordnungswidrigkeit vor, die zu einem Bußgeldbescheid führen könnte.

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt eventuell auftretende Probleme in Bezug auf Hygiene, wie z. B. Rattenbefall im Umfeld von Tauschboxen?

 

Zu 9:

Siehe hierzu Antwort zu Frage 5.

 

Petitum/Beschluss

 

 

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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