21-0159.1

Stützmauer am Hans-Leip-Ufer Beschlussempfehlung des Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 26.09.2019 Bezirksversammlung Ö 8.4

Sachverhalt

Die Stützmauer am Hans-Leip-Ufer ist seit geraumer Zeit nicht mehr verkehrssicher. Im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen bezüglich der Zuständigkeit für dieses Bauwerk erklärte sich der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) bereit, die Verantwortung für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen zu übernehmen. Die abschließende Zuordnung Bauwerke dieser Art zu einer Behörde/Dienststelle steht weiterhin aus, soll aber im Rahmen einer Senatsdrucksache festgelegt werden.

 

Der LIG beauftragte die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH (ReGe) mit der Sanierung der Mauer. Diese beauftragten die Firma Ramboll eine entsprechende Untersuchung der Mauer durchzuführen. Das Fazit der Untersuchung ist als Anlage beigefügt. Im Ergebnis muss das Heranfahren an die Bestandsmauer verhindert, die Mauer erneuert und die Bastion kurzfristig gesichert/abgerissen werden. Die Sicherung des Weges übernimmt das Bezirksamt.

 

Die Sanierung der Mauer ist für das Jahr 2020/2021 vorgesehen. In Gesprächen erläuterten Vertreter der ReGe und des LIG, dass aus Gründen der Uferschutzes kein Grund bestehe, die Bastion zu erneuern und dieses deshalb nicht vorgesehen sei. Andererseits gingen beim Bezirksamt Nachfragen zu der zukünftigen Nutzbarkeit der Bastion ein.

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Finanzbehörde wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, die erforderlichen finanziellen Mittel für die Sicherung des Hans-Leip-Ufers und für den Erhalt der Bastion bereitzustellen. Das Denkmalschutzamt wird gemäß § 27 BezVG um eine Stellungnahme zum Erhalt der Bastion gebeten.

 

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Bild und Fazit der Untersuchung

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