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„Strategie Letzte Meile“ – Altona wird Vorreiter bei urbaner Logistik Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 09.12.2021 Hauptausschuss Ö 3

Sachverhalt

Hamburg hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt. Festgehalten werden diese seit 2015 im Hamburger Klimaplan, dessen erste Fortschreibung Ende 2019 beschlossen wurden. Das Erreichen der Klimaziele begreifen Politik und Verwaltung als gesamtstädtische Aufgabe. Daher obliegt die konkrete Ausgestaltung von Klimaschutzmaßnahmen sowohl dem Senat und dessen Behörden als auch den Bezirken.

 

Ein Aspekt der Klimaschutzanstrengungen Hamburgs ist die intelligente Steuerung von urbaner Logistik auf der so genannten „letzten Meile“. Aufgrund stark steigender Sendungsmengen im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP), ergibt sich hier ein besonderer Handlungsdruck. Konkret wird unter anderem angestrebt, die Verkehrsbelastung durch KEP zu senken, Flotten emissionsfrei bzw. emissionsarm zu modernisieren, Zustellquoten zu steigern und moderne Logistiklösungen von vornherein in Stadtentwicklungsprojekte zu integrieren.

 

Als besonders innovationsfreundlicher Bezirk, sollte Altona bei der Planung und Umsetzung urbaner Logistikkonzepte eine Vorreiterrolle einnehmen.

 

Mögliche Maßnahmen im Bezirk schließen ein:

 

        Genehmigung und Planung von so genannten „Urban bzw. Mini Hubs“ an frequentierten Punkten, wo Empfänger ihre Sendungen selbstständig und zeitunabhängig abholen können.

        Einrichtung von gesondert ausgewiesenen Parkbereichen mit Schnellademöglichkeit für E-Lieferfahrzeuge.

        Verbesserung der Infrastruktur für Lastenfahrräder, auch und insbesondere für kommerziell genutzte Fahrzeuge.

        Berücksichtigung von Logistikanforderungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren.

        Aktive Koordinierung mit privaten KEP-Dienstleistern.

        Enger Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Geschäftstreibenden in den Quartieren.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 (2) BezVG aufgefordert,

 

  1. zu identifizieren, an welchen Punkten im Bezirk die Einrichtung von Urban-/Mini-Hubs aufgrund von hoher Frequenz und vorausschauender Quartiersentwicklung besonders sinnvoll erscheint;

 

  1. mit den KEP-Dienstleistern sowie Quartiersinitiativen und Interessensgemeinschaften der lokalen Wirtschaft in Kontakt zu treten, um zu erörtern, welche Bedarfe, Potenziale und Hindernisse für den Ausbau von modernen Logistikangeboten in Altona vorherrschen;

 

  1. im Zuge von Planungs- und Genehmigungsverfahren künftig die mögliche Einbindung von Vorhaben in die Logistikstrategie zu erwägen;

 

  1. zu prüfen, welche Unterstützungsleistungen im Bereich des Ausbaus von urbaner Logistikinfrastruktur – insbesondere in Form von Mittelvergabe – vom Senat zu erwarten sind;

 

  1. der Bezirksversammlung zeitnah zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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