21-4452

Stillstand überwinden: Bezirkliches Radverkehrskonzept für Altona voranbringen! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 26.10.2023 Bezirksversammlung Ö 9.1

Sachverhalt

Im Sommer 2022 hat das Bezirksamt die Online-Beteiligung der Bürger:innen zur Aufstellung eines bezirklichen Radverkehrskonzept durchgeführt. Die Beteiligung ist bei den Bürger:innen auf große Resonanz gestoßen. Sie beteiligten sich mit rund 1.600 Beiträgen. Eine Arbeitsgruppe des Verkehrsausschusses begleitete den Beteiligungsprozess und wertete diesen aus. In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 17. Oktober 2022 berichtete das Bezirksamt über den Sachstand. Es liegt im Internet eine Übersichtskarte des Bezirks vor, in der bereits Bezirksrouten ausgewiesen sind, die das stadtweite Veloroutennetz ergänzen sollen, Stand: 16. Juni 2022 (Beginn der Online-Beteiligung).

 

Das mit großen Erwartungen gestartete Projekt, für Altona ein bezirkliches Radverkehrskonzept zu entwickeln, ist seither ins Stocken geraten. Ausweislich der Niederschrift hatte das Amt in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 17. Oktober 2022 zugesagt, die Ergebnisse der intensiven Diskussionen in der Arbeitsgruppe Radverkehrskonzept in einer Beschlussempfehlung zusammenzufassen. Diese Beschlussempfehlung sollte in einer der nächsten Sitzungen dem Verkehrsausschuss vorgelegt werden. Bis heute ist weder dem Verkehrsausschuss, noch der Bezirksversammlung vom Bezirksamt eine solche Beschlussempfehlung vorgelegt worden. Auch die in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 17. Oktober 2022 gezeigte Grafik sowie die Übersicht der rund 60 Standorte, die den Ausschussmitgliedern im Anschluss an die Sitzung zur Verfügung gestellt werden sollte, ist vom Amt bis heute nicht vorgelegt worden. Ein Nachtrag zur Sitzungsniederschrift stellt fest, dass die zugesagten Informationen vom Amt jedenfalls nicht bis zum 4. November 2022 der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung zur Weitergabe an die Verkehrsausschussmitglieder vorgelegt wurden. Zur Klärung der Sachlage hat die Fraktion DIE LINKE das Amt gebeten, für die nächste Sitzung des Verkehrsausschusses am 6. November 2023 einen aktuellen Bericht zum Realisierungsstand des bezirklichen Radverkehrskonzepts zu erstatten.

 

In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 17. Oktober 2022 teilte das Amt zudem mit, dass das Radverkehrskonzept keine Auskunft darüber gebe, in welchem Zustand sich die aktuellen Routen befänden. Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs. 21-4427) teilte das Amt weiter mit, dass es keine Statistik führt, welche Streckenlänge von Radstreifen und Gehwegradwegen im Bezirksgebiet sich in Regie des Bezirksamtes (Träger der Straßenbaulast) befinden. In der Vorbemerkung zur Antwort auf die vorgenannte Kleine Anfrage schätzt das Amt ein, dass nur ein geringer Anteil der Bezirksstraßen mit einem Gehwegradweg ausgestattet sind. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass gerade auf den mit Tempo 50 ausgewiesenen Bezirksstraßen auf einer erheblichen Streckenlänge Gehwegradwege vorhanden sind, die sich in einem schlechten Zustand befinden und/oder nicht mehr den heutigen technischen Standards entsprechen. Nur ganz wenige und sehr kurze Streckenabschnitte von Radverkehrsanlagen in bezirklicher Regie sind vom Amt in den letzten fünf Jahren instandgesetzt oder neugebaut worden, vgl. Drs. 21-4427. Die diesbezügliche Bilanz der letzten fünf Jahre ist ernüchternd. Bezogen auf die Realisierung des bezirklichen Radverkehrskonzepts dämpft das Amt die Erwartungen. Es teilt dazu auf seiner Internetseite mit: Nach Beschluss des Konzepts wird daher festgelegt, welche Streckenabschnitte umgebaut werden müssen und mit welchen begonnen wird. Die Planung und der Umbau erfolgen dann in Abhängigkeit von den personellen und finanziellen Ressourcen. Somit können wir Ihnen auch noch keinen Umsetzungszeitraum für einzelne Straßen benennen, sofern diese nicht bereits in der Planung sind.“

 

Nach unserem Eindruck arbeiten die zuständigen Kolleg:innen des Bezirksamtes mit viel Engagement und Einsatz daran, die Situation des Radverkehrs in Altona zu verbessern. Jedoch sind die personellen und finanziellen Ressourcen des Amtes vollkommen unzureichend, um Aufgaben und Ziele eines bezirklichen Radverkehrskonzepts in einem angemessenen Zeitraum voranzubringen. Deshalb ist der rot-grüne Senat dringend aufgefordert, Altona und die übrigen Bezirke für die Realisierung des nicht zuletzt aus klimapolitischen Gründen dringend gebotenen bezirklichen Radverkehrskonzepts mit mehr personellen und finanziellen Ressourcen auszustatten. Das Veloroutennetz muss in ein gut funktionierendes Bezirksroutennetz integriert werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, bezogen auf Bezirksstraßen mit Tempo 50 Regelung, den Bestand und aktuellen Zustand der vorhandenen Radverkehrsanlagen zu ermitteln. Die Ergebnisse der Bestandserhebung sind dem Verkehrsausschuss spätestens Ende Januar 2024 vorzulegen.

 

  1. Weiterhin wird das Bezirksamt gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, die Vorschläge aus der im Sommer 2022 erfolgten OnlineBeteiligung zum bezirklichen Radverkehrskonzept auszuwerten, zu gewichten und Vorschläge für prioritäre Maßnahmen abzuleiten. Es sind Kriterien für eine Priorisierung der Maßnahmenvorschläge zu entwickeln. Wesentliche Kriterien für eine Priorisierung sollten z.B. die Vernetzungsvorteile der Einzelmaßnahmen mit dem Veloroutennetz, die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei Bestandsradwegen sowie die Sicherheit der Radfahrer:innen und Fußnger:innen sein. In Zusammenarbeit mit dem Fußngerschutzbeauftragten sollten Gehwegradwege, die zugunsten einer Verbreiterung der Gehwege zurückgebaut werden können, identifiziert werden.  Der zusätzliche finanzielle und personelle Bedarf für eine Realisierung der priorisierten Maßnahmenvorschläge ist durch das Amt zu erheben.

 

  1. Das Bezirksamt wird weiterhin gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, die für eine schrittweise Realisierung der priorisierten Maßnahmenvorschläge (Nr. 2) erhobenen finanziellen und personellen Mehrbedarfe gegenüber der Finanzbehörde und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende einzufordern.

 

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und die Finanzbehörde werden gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, deutlich mehr finanzielle Mittel für die bezirkliche Radverkehrsplanung bereitzustellen. Mindestens sind die vom Amt erhobenen finanziellen und personellen Mehrbedarfe für die bezirkliche Radverkehrsplanung (Nr. 3) durch zusätzliche Haushaltsmittel bereitzustellen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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