Stellungnahme zur Schlussverschickung Elbchaussee Abschnitt Manteuffelstraße - Parkstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 10.09.2020
Letzte Beratung: 28.01.2021 Hauptausschuss Ö 11.10
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 10.09.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1215 beschlossen.
Die Verkehrsdirektion 52 hat unter Beteiligung der Verkehrsdirektion 01 mit Schreiben vom 12.10.2020 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Mit Hilfe des Sicherheitsaudits von Straßen als Instrument der Verkehrssicherheitsarbeit werden Straßenplanungen hinsichtlich der Verkehrssicherheit systematisch und unabhängig überprüft. Das Audit wirkt als „Unfallprophylaxe“ und gehört für den Auftraggeber zum Qualitätsmanagement.
Zur Frage nach Sicherheitsaudits erläuterten die Senatsvertreter im Rahmen der Drs. 20/10482 , der Senat beteilige bei seinen Maßnahmen einen so großen Kreis Träger öffentlicher Belange, dass der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer in Abstimmung mit dem Amt für Verkehr und Straßenwesen einvernehmlich zu dem Schluss gekommen sei, spezielle Sicherheitsaudits erübrigten sich. (Auszug Drs. 20/10482).
Die Erarbeitung und Konkretisierung eines besonderen Auditierungssystems, das speziell auf die Hamburger Verhältnisse als Stadtstaat (Besonderheiten der Stadtstraßenplanung, Verwaltungsorganisation, Planungsabläufe und so weiter) zugeschnitten ist und die bereits vorhandenen Ansätze innerhalb des Planungsprozesses fortentwickelt, ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit noch nicht befasst.
Zuständig für die Entwicklung des Sicherheitsaudits sei die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt unter Mitwirkung der Behörde für Inneres. Seitens der Verkehrsdirektion werden daher keine Sicherheitsaudits initiiert.
In der Anlage wird die Unfallauswertung für den Streckenabschnitt Elbchaussee zwischen Manteuffelstraße und Parkstraße übersandt. Die Auswertung erfolgte für die Zeiträume 2017 – 2019 und 01.01.2020 – 31.07.2020. Die bestehenden oder potentiellen Gefahren sind der Unfallauswertung zu entnehmen.
Hinsichtlich Punkt 1b) konnte von Seiten der Verkehrsdirektion 01 keine expliziten Engstellen identifiziert werden, an denen eine besondere Gefahrenlage festzustellen ist. Die Elbchaussee ist im ausgewerteten Streckenabschnitt durchgehend mit mindesten einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung ausgebaut. Lediglich am Knoten Baron-Voght-Straße ist eine Mittelinsel vorhanden, die der sicheren Verkehrsführung dient. Eine Engstelle ist dort nicht gegeben.
Zur Anordnung weiterer Tempo 30 Strecken gibt es neben den bestehenden Anordnungen keine Rechtsgrundlage.
Zu 2:
Derzeit läuft ein bundesweites Forschungsprojekt „Radfahren bei beengten Verhältnissen Wirkung von Piktogrammen und Hinweisschildern auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit“ des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) in Kooperation mit der Bergischen Universität Wuppertal und der Technischen Universität Dresden, das die Wirkung von Hinweisbeschilderung und Fahrsinnbildern auf das Fahrverhalten und die Verkehrssicherheit im Mischverkehr untersucht. Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor.
A3 sieht für die Elbchaussee aufgrund der herausragenden Bekanntheit der Straße Raum dafür, das Piktogramm mit dem Sinnbild eines Fahrrades als Aufmerksamkeitshilfe, anordnen zu lassen. Für die Elbchaussee wäre dies im Rahmen eines Verkehrsversuchs gem. § 45 Absatz 1 Nr. 6 zweiter Halbsatz StVO möglich.
Zu 3:
Die Planung und Umsetzung von Radwegen fällt in die Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 21.10.2020 wie folgt Stellung genommen:
Zu 3:
Der Bund bereitet derzeit in Abstimmung mit den Ländern ein Förderprogramm zum Ausbau und zur Erweiterung des Radnetzes Deutschland vor. Zu diesem Netz gehört auch der Elberadweg, weshalb Mittel zur Ertüchtigung des Weges voraussichtlich vorrangig aus diesem Programm akquiriert werden können.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 29.12.2020 wie folgt Stellung genommen:
Das Bezirksamt wird den LSBG, wie im Beschluss gefordert, gerne unterstützen.
Anlage1: Verkehrsunfallauswertung 2017 – 2019
Anlage 2: Auswertung Verkehrsunfalldaten 2017 – 2019
Anlage 3: Zusammenfassung Unfalldaten 2017 – 2019
Anlage 4: Verkehrsunfallauswertung 01.01. – 31.07.2020
Anlage 5: Auswertung Verkehrsunfalldaten 01.01. – 31.07.2020
Anlage 6: Zusammenfassung Unfalldaten 01.01. – 31.07.2020
Anlage 7: Drs. 21-1215
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