21-1855.1

"Steenkamper Schule" (Notkestraße 23) Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 28.01.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.05.2021
05.05.2021
22.04.2021
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 28.01.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1597E beschlossen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 23.03.2021 mitgeteilt, dass sich die BSW der Stellungnahme der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) anschließt.

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat mit Schreiben vom 29.03.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Anfang 2019 vom Hamburger Senat und der Hamburgischen Bürgerschaft veröffentlichte Zukunftsbild zeichnet kein festgelegtes und endgültiges Bild der Science City Hamburg Bahrenfeld (SCHB), sondern ist als grobe Vision und als Entwurfsidee auf der Basis von Flächenbedarfen anzusehen. Insofern ist mit dem städtebaulichen Zukunftsbild auch keine abschließende Entscheidung zur Zukunft des Gebäudes Notkestraße 23, dessen Grundstück für eine Nutzung für Flächenbedarfe der Universität Hamburg vorgesehen ist, verbunden.

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) prüft in Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnungsbau (BSW), dem Bezirksamt Altona und der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH (SC GmbH), ob und in wieweit sich die Bestandsgebäude der ehemaligen „Steenkamper Schule“ baulich und funktional für wissenschaftliche Zwecke insbesondere der Universität Hamburg (UHH) nutzen und in die geplante städtebauliche Entwicklung einbinden lassen. Im Rahmen der weiteren Planung werden unterschiedlichste Varianten geprüft, auch Umnutzungen oder Nutzungsverlagerungen.

 

In den letzten Monaten wurde durch die SC GmbH eine umfassende Bestandserfassung des gesamten Entwicklungsareals erstellt. Diese Erfassung dient als Ausgangspunkt einer sich anschließenden umfassenden bewertenden Analyse der Ist-Situation. Sie ist weiterhin Grundlage für die kommenden Arbeitsschritte, bei denen auch mögliche Verlagerungen an alternative Standorte im Rahmen der Weiterentwicklung der städtebaulichen Konzeption für die SCHB betrachtet werden.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 15.04.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Bezirksamt Altona ist für die Planung der Science-City nicht federführend zuständig. Gleichwohl werden bezirkliche Belange in die entsprechenden Arbeits- und Entscheidungsstrukturen der Science-City im Sinne des vereinbarten kooperativen Verfahrens eingebracht und vertreten.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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