21-1116.1

Städtebauliche Erhaltungsverordnung Dockenhuden II Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Blankeneses - Dockenhuden II nach § 172 Absatz 1 Satz 1, Nummer 1 BauGB Beschlussempfehlung des Planungsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.08.2020
Ö 9.10
Sachverhalt

Das Gebiet südlich der Dockenhudener Straße zwischen Dockenhudener Straße und den südlichen Grundstücksgrenzen der Straßen Ole Hoop und Elbchaussee wird geprägt durch eine noch intakte milieuprägende, zum Teil großbürgerliche, gründerzeitliche Villenbebauung der Gemarkung Dockenhudens. Die im Milieugebiet vorwiegend prägende gründerzeitliche Bebauungsstruktur stellt ein für die Elbvororte ortstypisches Siedlungsbild von besonderer städtebaulicher Qualität dar.

Der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Altona fasste in der Sitzung am 21.08.2019 den Einleitungsbeschluss (Drucksachen-Nr. 21-0124) für eine städtebauliche Erhaltungsverordnung nach § 172 Absatz 1 Satz 1, Nummer 1 BauGB für das oben genannte Milieugebiet in Blankenese.

Durch die Erhaltungsverordnung sollen bauliche Veränderungen vermieden werden, die sich nicht in die vorhandene Bebauungssituation einfügen und die städtebauliche Eigenart des Gebiets nachhaltig beeinträchtigen.

Die Grobabstimmung wurde vom 23.09.2019 bis 07.10.2019 per Online-Dienst Bauleitplanung (BOP) durchgeführt. Hier ergab sich eine Kontroverse mit den Planungen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), Amt für Verkehr und Straßenwesen, Abteilung Verkehrsentwicklung VE_3 zur Straßenverbreiterung/Ausbau des Straßenzuges Dockenhudener Straße. Nach Abstimmung mit der BWVI wurde der Konflikt gelöst und die Begründung daraufhin entsprechend angepasst. Weitere Stellungnahmen gingen nicht ein.

Am 30.10.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss unterzeichnet und am 15.11.2019 im Amtlichen Anzeiger Nr. 91 veröffentlicht.

Ein am 21.06.2019 eingereichter Vorbescheidsantrag für den Abbruch eines milieuprägenden Gebäudes wurde vom Fachamt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt mit Bescheid vom 18.11.2019 bis zum 12.10.2020 zurückgestellt. Das Vorhaben wiederspricht den Grundzügen der geplanten Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Blankenese Dockenhuden II und würde sich milieuschädigend auf den zukünftigen städtebaulichen Erhaltungsbereich auswirken.

Die Entwürfe des Verordnungstextes, der Begründung und des Geltungsbereiches der Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Blankenese – Dockenhuden II sind der Anlage zu entnehmen.

Dem Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:

 

Der Feststellung der städtebaulichen Verordnung in Blankenese – Dockenhuden II wird zugestimmt.

 

 

Anhänge

Verordnung

Begründung

Geltungsbereich

Teilbereiche