Stadtteilkulturmittel sind wichtig für den nachbarschaftlichen Zusammenhalt Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 10.12.2020
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 10.12.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-9041 beschlossen.
Die Finanzbehörde (FB) hat hierzu mit Schreiben vom 18.01.2021 wie folgt Stellung genommen:
Gemäß Artikel 67 Abs. 1 Hamburger Verfassung dürfen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung alle Ausgaben geleistet werden, die nötig sind, um bestehende Einrichtungen zu erhalten und beschlossene Maßnahmen durchzuführen sowie rechtlich begründete Verpflichtungen zu erfüllen, dies bis zu einer Höhe von 75 v.H. der im Haushaltsplan 2019/2020 für das Haushaltsjahr 2020 veranschlagten Ansätze (s.a. Drs. 22/1822 - Vorläufige Haushaltsführung 2021). Darunter fallen auch die in bezirklichen Zuweisungen veranschlagten Ermächtigungen wie die der Rahmenzuweisungen ‚Stadtteilkultur‘.
Die Veranschlagung von bezirklichen Zuweisungen erfolgt gemäß § 36 Abs. 3 BezVG in den Teilplänen der zuständigen Fachbehörde. Eine Veranschlagung entsprechender Fachmittel in den bezirklichen Einzelplänen ist gemäß § 36 Abs. 3 BezVG nicht möglich. Eine Änderung der Zuständigkeit und Anpassung Veranschlagungsstruktur ist mit der jeweiligen Fachbehörde zu vereinbaren.