Stadt Schenefeld - Bebauungsplan Nr. 87 Friedrich-Ebert-Allee/ Mittelstraße - Umlandbeteiligung im Rahmen der TÖB-Beteiligung Mitteilungsdrucksache des Amtes
Letzte Beratung: 15.04.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4.2
Die Stadt Schenefeld hat die Aufstellung des bestandssichernden Bebauungsplans 87 „Friedrich-Ebert-Allee/Mittelstraße“ beschlossen. Das Plangebiet weist eine Gesamtfläche von rund 9,78 ha auf. Die städtebauliche Bestandsstruktur ist überwiegend durch kleinteilige, eingeschossige und zweigeschossige Gebäude geprägt, die überwiegend der Wohnnutzung dienen. Im Stadtgefüge der Stadt Schenefeld übernimmt das Plangebiet eine wichtige Funktion als Wohnstandort, die erhalten und planungsrechtlich gesichert werden soll.
Da sich das Plangebiet außerhalb des Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplanes befindet, richtet sich die Zulässigkeit von baulichen Vorhaben im Plangebiet bisher nach § 34 BauGB. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die nachhaltige Sicherung der städtebaulichen Struktur durch eine verbindliche Regelung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie weiterer gestalterischer und funktionaler Vorgaben.
Abb.: Luftbild - Lage des Plangebiets, Stadt Schenefeld, 2026
Da der Bebauungsplan lediglich den ortsüblichen Charakter sowie eine maßvolle Nachverdichtung sichern soll und keine Nutzungsänderung im Plangebiet vorsieht, wurde von Seiten der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen im Rahmen der Umlandbeteiligung kein Bedarf zur Stellungnahme gesehen. Insofern dient die Mitteilung lediglich der Information. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat gegen die Planung keine Bedenken.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Bebauungsplan Nr. 87 “Friedrich-Ebert-Allee/Mittelstraße“ in Schenefeld
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