21-1666

Sonderweg in der Kontaktnachverfolgung Auskunftsersuchen von Katarina Blume, Wolf Achim Wiegand und Rose Pauly (alle FDP-Fraktion)

Auskunftsersuchen

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.03.2021
15.03.2021
Sachverhalt

Die Covid-19-Pandemie ist seit über einem Jahr das bestimmende Thema. Die Bewältigung der damit einhergehenden Herausforderungen ist eine der Hauptaufgaben der öffentlichen Verwaltung. Auf absehbare Zeit wird sich der Fokus nicht verschieben.

Über Monate wurden die Kontaktnachverfolgung und die Impfung mit dem Ziel einer Herden Immunität als der Schlüssel zur Bekämpfung der Pandemie erklärt.

Die Inzidenz von 50 Fällen in 7 Tagen / je 100.000 Einwohnern leitet sich aus der Fähigkeit zur Fallnachverfolgung der Gesundheitsämter ab. Damit kommt dieser Zielmarke auch im Hinblick auf Lockerungen der Einschränkungen eine besondere Bedeutung zu.

Die Rückkehr zu einer gewissen Normalität ist stark davon abhängig, wie gut die Pandemiekontrolle funktioniert.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration:

 

  1. Wie viele Teilzeit- und Aushilfskräfte, unabhängig von Bundeswehrangehörigen, die im Rahmen von Amtshilfe unterstützen, stehen den Hamburger Gesundheitsämtern in den einzelnen Bezirken zur Verfügung?

 

Zu 1:

Bezirksamt

KNV

in VZÄ

davon

Bundeswehr

Hamburg-Mitte

101,48

3,00

Altona

112,11

3,00

Eimsbüttel

77,99

25,50

Hamburg-Nord

106,16

14,00

Wandsbek

128,50

24,33

Bergedorf

63,46

8,00

Harburg

85,51

9,52

Übergreifend *

159,60

0,00

GESAMT

834,81

87,35

Quelle: Task Force - Bezirksamt Altona, Stand 8.2.2021

 * Übergreifend (z. B. Bundeswehr, MDK, Containment-Scouts)

 

Im Übrigen siehe Drucksache 22/3185.

 

1.1  Arbeiten die Gesundheitsämter im Schichtbetrieb von Mo - Fr?

 

Zu 1.1:

Ist vom Bezirksamt zu beantworten.

 

1.2 Findet auch am Wochenende  die  Bearbeitung  von  Fällen  mit  Testung,  Meldung und

      Nachverfolgung statt?

 

Zu 1.2:

Ja, siehe Drs. 22/3185.

 

1.3  Wird   in  allen   Schichten  das   Leistungsspektrum   abgebildet,  oder  welche spezifischen

      Leistungen stehen nur zu bestimmten Zeiten zur Verfügung?

 

Zu 1.3:

Ja, siehe Drs. 22/3185.

 

1.4  Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 1.4:

Entfällt.

 

1.5  Wenn ja, seit wann? 

 

Zu 1.5:

Ist vom Bezirksamt zu beantworten.

 

2        Ab welcher 7 Tage Inzidenz pro 100.000 Einwohnern können die Hamburger Gesundheitsämter mit der aktuellen Personalausstattung die notwendige Kontaktnachverfolgung leisten?

 

Zu 2:

Ist vom Bezirksamt beantwortet.

 

2.1 Ist eine  zeitnahe Erfassung  der eingehenden Testergebnisse sowie die Information und

      Betreuung  der  Covid 19  positiv  getesteten  Personen  mit dem Hamburger Pandemie-

      Manager (HPM) vollumfänglich möglich?

 

Zu 2.1:

Ja.

 

2.2 Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 2.2:

Entfällt.

 

2.3 Sind technische  und  personelle Maßnahmen geplant, um die Kontaktnachverfolgung in

      Zukunft quantitativ und qualitativ zu verbessern?

 

Zu 2.3:

Eine Unterstützung von verschiedenen App-Anbietern für die Arbeit der Kontaktnachverfolgung in den Gesundheitsämtern befindet sich (Stand 11. Februar 2021) in der Sozialbehörde in Prüfung.

 

 

3        Bitte erläutern sie die Beweggründe, die zur Entwicklung des Hamburger Pandemie-Manager (HPM) geführt haben.

3.1 Welche Fachbehörde hat den Auftrag erteilt das Programm HPM zu entwickeln?

3.2 Welche Fachbehörde hat den Hamburger Pandemie-Manager entwickelt?

3.3 Bitte erläutern Sie die Finanzierung des Entwicklungsprozesses.

3.4 Warum  wurde  nicht  auf  das  zu  diesem  Zeitpunkt bereits verfügbare und seit 2014 in

      Außereuropäischen    Ländern    genutzte    „Surveillance    and     Outbreak   Response

      Management System“ (SORMAS) zurückgegriffen?

 

Zu 3 – 3.4:

Der Hamburger Pandemiemanager (HPM) wurde auf die Anforderungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zugeschnitten und verfügt derzeit über ein umfangreicheres Leistungsspektrum als die aktuelle Version von SORMAS. Mit der SOR-MAS X Version wird eine Funktion geboten, mit der Gesundheitsämter außerhalb Hamburgs elektronisch Daten austauschen können. Das ist gegenüber der jetzigen Praxis ein Vorteil. Daher wird der HPM mit entsprechenden Schnittstellen zu SOR-MAS X ausgestattet. Dies ermöglicht die übergreifende Kommunikation mit allen Gesundheitsämtern, die ebenfalls eine SORMAS X-Lösung oder entsprechende Schnittstellen zu ihrer jeweiligen Pandemiemanagement-Software einsetzen.

Zum Zeitpunkt der Einführung des HPM im Frühjahr 2020 wurde eine Markterkundung vorgenommen. Die Befragung bzw. die Recherche bei möglichen Anbietern führte zu dem Ergebnis, dass keine unmittelbar einsetzbare Lösung auf dem Markt verfügbar war, welche zugleich die Anforderungen der FHH erfüllen konnte. Während der ersten Welle der Pandemie war der HPM sehr schnell einsatzfähig. SOR-MAS befand sich noch in der Entwicklung. Der Leistungsumfang vom SORMAS entsprach darüber hinaus damals noch nicht den Erwartungen und Anforderungen der FHH. Eine Pilotierung wurde daher nicht vorgenommen.

An der Entwicklung des HPM waren im Wesentlichen der Landesbetrieb Kasse.Hamburg und das Bezirksamt Hamburg-Mitte beteiligt. Mit der Anwendungsentwicklung wurde Dataport beauftragt, daher war keine Ausschreibung erforderlich.

Die Finanzierung erfolgt durch zentrale Mittel des Einzelplans 9.2. Für das Jahr 2020 wurden im Februar 2021 die Entwicklungskosten mit den Mitteln der Verwaltungsvereinbarung des Bundes verrechnet.

 

Im Übrigen siehe Drs. 22/3185 und Drs. 22/3014

 

3.5 Wann und in welchem Rahmen wurde der HPM der Öffentlichkeit vorgestellt?

 

Zu 3.5:

Bei der Entwicklung des HPM lag der Fokus nicht auf der Öffentlichkeitsarbeit, sondern auf der Erstellung eines schnell verfügbaren Werkzeugs zur Eindämmung der Pandemie. Da andere Gebietskörperschaften vor ähnlichen Herausforderungen standen, wurde im Einzelfall vor der Entwicklung eigener Lösungen das Fachgespräch mit der Kasse.Hamburg gesucht. Entsprechende Informationen wurden ab dem ersten Quartal 2020 zur Verfügung gestellt. Da es sich um eine reine Fachanwendung handelt, richteten sich entsprechende Präsentationen an das Fachpublikum aus anderen Kommunen. 

 

3.6 Seit     wann     wird     der   „Hamburger     Pandemie-Manager“   in     den     jeweiligen  

      Gesundheitsämtern der Bezirke genutzt?

 

Zu 3.6:

Siehe Drs. 22/3185.

 

3.7 Wie viel Prozent der Mitarbeiter sind in der Nutzung der Software geschult?

 

Zu 3.7:

Siehe Drs. 22/3185.

 

4        Inwieweit ist der HPM mit SORMAS kompatibel?

 

Zu 4:

Die Entwickler des HPM befinden sich in einem engen Austausch mit den Entwicklern von SORMAS, um den HPM an SORMAS anzubinden.

 

4.1 Findet ein automatischer Datentransfer an das RKI statt, um eine Zusammenarbeit über

      Ländergrenzen hinweg zu gewährleisten?

 

Zu 4.1:

Das Robert-Koch Institut (RKI) wird mit Daten aus den Ländern von der jeweiligen Landesstelle (in der FHH das Institut für Hygiene und Umwelt) versorgt. Der Austausch über die Landesgrenze (zu anderen Gesundheitsämtern der Landkreise bzw. kreisfreien Städte) erfolgt dann mit SORMAS X in automatisierter Form.

 

4.2 Wenn nein, wie wird der Datentransfer gewährleistet?

 

Zu 4.2:

Entfällt.

 

4.3 Ist der HPM mit dem „Deutschen elektronischen Melde- und Informationssystem für den

      Infektionsschutz“ (DEMIS) kompatibel?

 

Zu 4.3:

Ja.

 

4.4 Findet ein automatischer Datentransfer statt?

 

Zu 4.4:

Ja, mit Hilfe eines Importers.

 

4.5 Wenn nein, wie wird der Datentransfer gewährleistet?

 

Zu 4.5:

Entfällt.

 

5        Die Bundeskanzlerin hat am 19. Januar 2021 mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, bis Ende Februar SORMAS bundesweit in allen Gesundheitsämtern zu installieren und künftig nur die Programme SORMAS und DEMIS zu nutzen. Wird Hamburg diesen Beschluss fristgerecht umsetzen?
Siehe Link: https://www.sormas-oegd.de/wp-content/uploads/2021/01/210119-Beschluss-MPK.pdf

 

Zu 5:

Die FHH wird den in Hamburg erfolgreich eingeführten HPM weiter in der Kontaktnachverfolgung einsetzen. Daher wurde SORMAS bisher nicht für die direkte Nutzung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter eingerichtet. Gleichwohl besteht auch für Hamburg mit dem bundesweiten SORMAS-Verbund ein erhebliches Potenzial, da es den integrierten Datenaustausch über die Stadtgrenzen hinaus ermöglicht. Insofern wird die Bundesinitiative, mit Hilfe von SORMAS einen einheitlichen bundesweiten Datenaustausch zu ermöglichen, ausdrücklich begrüßt und Hamburg wird über Schnittstellen in das SORMAS-Netzwerk eingebunden.

Eine direkte Nutzung von SORMAS zur Kontaktnachverfolgung kommt in Betracht, wenn SORMAS die Hamburg-spezifischen Anforderungen erfüllen kann. Aktuell können beispielsweise die HPM-Funktionen wie die integrierte Annahme der Testergebnisse, das Führen von digitalen Kontaktlisten und die Anbindung der Digitalen Aussteigerkarte zur Quarantäneprüfung sowie die Koppelung mit dem Impfmanagement kurzfristig nicht in SORMAS integriert werden.

Im Übrigen siehe Drs. 22/3014 und Drs 22/3349.

 

5.1 Wenn nein, bitte begründen?

 

Zu 5.1:

Siehe Drs. 22/3014.

 

5.2 Läuft  bereits  das  Verfahren  zur  Anbindung  bzw.  Integration   der  derzeit   genutzten

      Softwaresysteme an SORMAS, wie in dem Beschluss von 19. Januar 2021 vereinbart?

 

Zu 5.2:

Das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) hat mit Stand 09.02.2021 die Informationspakete an alle Gesundheitsämter versendet.

 

5.3  Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 5.3:

Entfällt.

 

5.4 Wie  hoch  wird  der zeitliche Schulungsaufwand für Mitarbeiter bei einer Umstellung auf

      SORMAS eingeschätzt?

5.5 Erfordert die Nutzung von SORMAS eine weitere Personalaufstockung?

5.6 Führt  die  Nutzung  von  SORMAS  zu  einer  quantitativen  Erhöhung  der Fähigkeit zur

      Kontaktnachverfolgung?

5.7 Führt  die  Nutzung  von  SORMAS  zu  einer  qualitativen  Erhöhung  der Fähigkeit zum

      Beispiel in Bezug auf Impfnachverfolgung?

 

Zu 5.4 – 5.7:

Hierzu liegen der Kasse.Hamburg und der Sozialbehörde keine Erkenntnisse vor.

 

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