Sondernutzungsantrag „Karadeniz Yöresel Yemek Festivals“ im August-Lütgens-Park Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 13.05.2026 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 12
Beantragt wird die Sondernutzung gemäß § 4 Absatz 2 GüGE der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage für die Durchführung des „Karadeniz Yöresel Yemek Festivals“ im August-Lütgens-Park, Altona.
1. Veranstaltungsdaten:
• Datum: 20. Juni 2026
• Veranstaltungszeit: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
• Aufbau: ab 08:00 Uhr
• Abbau: bis spätestens 21:00 Uhr
2. Veranstaltungsort:
• August-Lütgens-Park, Altona
• Genutzt wird ausschließlich des seitlichen Bereichs neben dem Gebäude der Türkischen Gemeinde in Hamburg und Umgebung e.V. (TGH), Hospitalstraße 111, 22767 Hamburg.
• Ein entsprechender Lageplan liegt vor.
3. Veranstaltungsbeschreibung:
• Kulturelles und kulinarisches Festival mit Schwerpunkt auf Spezialitäten aus der türkischen Schwarzmeerregion, insbesondere Trabzon.
• Ziel: Förderung des interkulturellen Austauschs und Vorstellung regionaler Traditionen.
• Programmpunkte: o Gastronomische Angebote aus der Schwarzmeerregion
o Folkloretänze (u.a. Horon)
o Präsentation traditioneller Kleidung
o Musikalisches Begleitprogramm (keine Bühne, Musik über kleine Soundbox in angemessener Lautstärke)
o Traditionelle Kinderspiele aus der Schwarzmeerregion
o Kulturelle Ausstellung in einem Zelt (u.a. Decken, Strümpfe, Schuhe, Sitzecke, Teller, weitere Gegenstände)
4. Infrastruktur und Aufbauten:
• Keine festen Aufbauten oder baulichen Anlagen vorgesehen.
• Keine Befahrung der Grünfläche; lediglich kurzzeitiges Entladen von Materialien vor dem Gebäude der TGH.
• Toilettennutzung erfolgt über das Gebäude der TGH.
• Müllentsorgung und Reinigung werden eigenverantwortlich organisiert.
5. Besucherzahl:
• Erwartet werden ca. 500 Personen; ein Überschreiten von 1.000 Besucherinnen und Besuchern ist nicht zu erwarten.
6. Sonstiges:
• Keine besonderen Programmpunkte wie Feuerwerk oder Ballons geplant.
• Alle erforderlichen Auflagen zu Sicherheit, Lärmschutz, Hygiene, Müllentsorgung und Brandschutz wer-den eingehalten.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung zur Erteilung der
Sondernutzung gebeten.
Antragsunterlagen (nicht-öfffentlich)
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