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Sicherstellung der medizinischen Versorgung am Gesundheitsstandort Mörkenstraße im Zuge der geplanten Radroute 1 Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Ö 8.1

Sachverhalt

Die 1. Verschickung zur Teilbaumaßnahme „Radroute 1 rkenstraße“ liegt vor. Die Planung beinhaltet die Einrichtung eines Radfahrstreifens sowie auf einer Teilstrecke einer Protected Bike Lane. Plangeber ist das Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Altona; die Finanzierung erfolgt über das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr durchdie Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.

Der Ausbau einer sicheren und leistungsfähigen Radverkehrsinfrastruktur ist zu unterstützen. Bei allen verkehrlichen Umgestaltungen müssen jedoch auch die Belange der Daseinsvorsorge sowie der medizinischen Versorgung angemessen berücksichtigt werden.

An der Mörkenstraße befindet sich mit dem Struensee-Haus ein bedeutender, auch über den Stadtteil hinaus relevanter Gesundheitsstandort mit zahlreichen spezialisierten Facharztpraxen, darunter Einrichtungen für Radiologie, Onkologie, Strahlentherapie, Dialyse, Pneumologie, Rheumatologie sowie weitere diagnostische und therapeutische Angebote. Ein erheblicher Teil der dort behandelten Patientinnen und Patienten ist aufgrund schwerer Erkrankungen oder körperlicher Einschränkungen auf die direkte Anfahrt mit privaten Fahrzeugen, Taxen, Kranken- und Rettungstransporten angewiesen. Darüber hinaus ist der Standort auf regelmäßige medizinische Anlieferungen sowie die jederzeitige Erreichbarkeit durch Rettungsdienste angewiesen.

Die 1. Verschickung berücksichtigt diese Belange nur ungenügend. So ist vorgesehen, die temporäre Ladezone vor den Gebäuden Mörkenstraße 4755 im Grundsatz zu erhalten. Diese Ladezone wird in der Verschickung ausdrücklich als hauptsächlich für Krankentransporte zu den Praxen für Radiologie und Rheumatologie in der Mörkenstraße 47 sowie überraschenderweise als Hol- und Bringzone für Elternverkehre zum Struenseecampus beschrieben.

Zugleich sieht die Planung jedoch eine Reduzierung der Stellplätze sowie eine deutliche Reduzierung der Gesamtzahl der ausgewiesenen Stell- und Haltemöglichkeiten im Planungsabschnitt vor. Auch die Zahl der Stellplätze für den Individualverkehr halbiert sich von 29 auf 14.

Positiv anzumerken ist, dass die vorhandenen Behindertenstellplätze erhalten bleiben. Gerade vor dem Hintergrund der besonderen medizinischen Nutzung des Standortes ist sicherzustellen, dass diese vorgesehenen Maßnahmen in der Praxis tatsächlich ausreichend wirksam bleiben.

Dies betrifft insbesondere die barrierefreie Erreichbarkeit für mobilitätseingeschränkte Patientinnen und Patienten, die direkte Zufahrt für Krankentransporte und Rettungsfahrzeuge, ausreichende Haltemöglichkeiten für Taxen und Angehörige sowie die notwendige medizinische Ver- und Entsorgung des Standortes.

Hinzu kommt, dass mit der Königstraße bereits heute eine leistungsfähige und erst kürzlich ausgebaute Radverkehrsverbindung in unmittelbarer räumlicher Nähe vorhanden ist. Darüber hinaus verweist die 1. Verschickung selbst darauf, dass für den Radverkehr aus der Innenstadt in Richtung Westen mit der Königstraße sowie dem Straßenzug Louise-Schroeder-Straße/Jessenstraße bereits attraktive und gut ausgebaute Alternativen zur Verfügung stehen.

Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob die Ziele der Radverkehrsförderung durch eine alternative Streckenführung erreicht werden können, ohne die Funktionsfähigkeit des zentralen medizinischen Versorgungsstandortes zu beeinträchtigen.

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:


Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) aufgefordert,

  1. sicherzustellen, dass die unmittelbare Erreichbarkeit des Gesundheitsstandortes Mörkenstraße 4749 für Patientinnen und Patienten, Angehörige, Taxen, Kranken- und Rettungstransporte sowie medizinische Lieferverkehre dauerhaft gewährleistet bleibt;
  2. sicherzustellen, dass in unmittelbarer Nähe des Gesundheitsstandortes dauerhaft ausreichend Kurzzeit-Halte- und Parkmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Patientinnen und Patienten, Krankentransporte, Rettungsfahrzeuge, Taxen sowie notwendige medizinische Lieferverkehre vorgehalten werden;
  3. sicherzustellen, dass die barrierefreie Erreichbarkeit des Gesundheitsstandortes für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie für liegende Patientinnen und Patienten jederzeit uneingeschränkt gewährleistet bleibt;
  4. darzulegen, wie die in der 1. Verschickung vorgesehene Reduzierung der Stell- und Haltemöglichkeiten mit den besonderen Anforderungen des Gesundheitsstandortes Mörkenstraße 4749 vereinbar ist;
  5. die Planung entsprechend anzupassen, sofern die unter den Ziffern 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nicht gewährleistet werden können;
  6. die zuständige Straßenverkehrsbehörde einzubeziehen, soweit straßenverkehrsbehördliche Anordnungen betroffen sind, insbesondere Halt- und Ladezonen, Zusatzbeschilderungen für Krankenfahrzeuge, Taxen oder Rettungsverkehre;
  7. dem Mobilitätsausschuss über die Ergebnisse der Prüfung und die daraus resultierenden Anpassungen der Planung zu berichten.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) ersucht,

  1. im Rahmen ihrer Zuständigkeit für das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr und die übergeordnete Radverkehrsstrategie darauf hinzuwirken, dass die besonderen Anforderungen des Gesundheitsstandortes Mörkenstraße 4749 in der weiteren Planung berücksichtigt werden;
  2. zu prüfen, warum die Ziele der Radverkehrsförderung nicht durch die Nutzung von gerade erst geschaffener nahegelegener Radverkehrsinfrastruktur, insbesondere im Bereich Königstraße sowie Louise-Schroeder-Straße/Jessenstraße, erreicht werden können;
  1. dem Mobilitätsausschuss gemeinsam mit dem Bezirksamt Altona über die Ergebnisse der Prüfung und die daraus resultierenden Anpassungen der Planungen zu berichten.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.06.2026
Ö 8.1
Anhänge

ohne

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