21-4074

Sicherheitsrisiken durch fehlende Beleuchtung in den Straßen Bullnwisch, Ellernholt und Schlankweg beseitigen Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

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25.05.2023
Sachverhalt

Vor wenigen Tagen ist in der Straße Bullnwisch am Rand der Sülldorfer Feldmark eine junge Frau von einem Mann in einem Fahrzeug verfolgt und belästigt worden. Nach Angaben der Frau hat der Täter ihr vom Bahnhof Iserbrook aus nachgestellt, sie in seinem Fahrzeug bis zur Abzweigung Iserbrooker Weg / Bullnwisch verfolgt und ihr dann im Bullnwisch den Weg abgeschnitten, so dass sie notgedrungen in den Graben zwischen Straße und Knick ausweichen musste.

 

Die Beschreibung des Tathergangs schockiert und weckt Erinnerungen an die Vergewaltigung eines 17-jährigen Mädchens im Jahr 2020, der zwei Täter in der unbeleuchteten Straße Bullnwisch ebenfalls den Weg abgeschnitten hatten (vgl. https://www.abendblatt.de/hamburg/article229034771/Sexueller-Uebergriff-Hamburg-Suelldorf-Polizei-Aufruf-Zeugen-Jugendliche-Maenner.html).

 

Sowohl der Bullnwisch als auch die Straßen Ellernholt und Schlankweg führen zu mehreren Hofstellen in der Sülldorfer Feldmark, die als Pensionspferdehöfe das tägliche Ziel hunderter Reiterinnen und Reiter sind – darunter viele junge Frauen. Aus diesem Personenkreis wurden bereits in der Vergangenheit Forderungen laut, die dunklen, weitestgehend unbewohnten Straßen zu beleuchten. Es ist nicht länger hinnehmbar, das aus gegebenem Anlass massiv getrübte Sicherheitsgefühl dieser Menschen unberücksichtigt zu lassen.

 

Vor diesem Hintergrund fordert die Bezirksversammlung das Bezirksamt nach §19 BezVG auf:

 

  1. Entlang der Straßen Bullnwisch (ab der Einmündung Iserbrooker Weg) sowie Ellernholt (ab dem unbeleuchteten Teilstück Höhe Feldweg 65 bis Ecke Bullnwisch und nordöstlich bis zur Landesgrenze) und entlang des Schlankwegs von Ohlnhof bis zum Reiterhof sind Straßenlaternen zu installieren.

 

  1. Zur Finanzierung soll vorrangig die Verwendung von Mitteln aus der „Beleuchtungsoffensive“ des Senats in Betracht gezogen werden.

 

  1. Für die zu beleuchtenden Straßen ist zu prüfen, ob unter Berücksichtigung von Lichtemissionsgesichtspunkten ein „Beleuchtung nach Bedarf“ (vgl. Drs. 21-3734.2B) infrage kommt.

 

  1. In Abstimmung mit der Stadt Schenefeld bzw. dem Kreis Pinneberg ist ein Beleuchtungskonzept über die Landesgrenzen hinaus anzustreben, um Rad-, Reit- und Fußverkehr zwischen Sülldorf, Rissen und dem benachbarten Schenefeld Rechnung zu tragen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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