21-2545.1

Science City: Erst Kooperationsvertrag Q8 - Bezirksamt Altona öffentlich machen, dann über dessen Ausweitung entscheiden! Verfahrensleitender Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Drs.-Nr. 21-2545

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.11.2021
Sachverhalt

Die Drs.-Nr. 21-2545 (Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE) unterbreitet der Bezirksversammlung den Vorschlag, sich für die Ausweitung eines Kooperationsvertrags zwischen der Evangelischen Stiftung Alsterdorf und dem Bezirksamt Altona auszusprechen, obwohl der Inhalt dieses Vertrags bislang nicht öffentlich oder jedenfalls nicht allen Mitgliedern der Bezirksversammlung bekannt ist. Ein solches Vorgehen ist inakzeptabel und mit den Grundwerten einer demokratischen und transparenten Verfahrensweise unvereinbar.  Über den von SPD und GRÜNEN vorgelegten Antrag kann daher erst entschieden werden, wenn der Wortlaut des Kooperationsvertrags der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist und im zuständigen Sonderausschuss vorgestellt wurde.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung bezüglich der Beratung und Beschlussfassung des Antrags „Science City: Bürger*innenbeteiligung auf ein breites Fundament stellen – Kooperation mit Q8 und Science City GmbH ausweiten“ (Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE, Drucksache-Nr. 21-2545) folgende weitere Verfahrensweise:

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, die im April 2021 mit der Evangelischen Stiftung Alsterdorf (Initiative „Q8 – Quartiere bewegen“) abgeschlossene Kooperationsvereinbarung – ggf. nach vorheriger Einholung der Zustimmung der Evangelischen Stiftung Alsterdorf – öffentlich zu machen und in der nächsten Sitzung des Sonderausschusses Science City Bahrenfeld vorzustellen.

 

  1. Die o.g. Drs.-Nr. 21-2545 (Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE) wird zur weiteren Beratung und zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in die nächste Sitzung des Sonderausschusses Science City Bahrenfeld verwiesen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne