Schulwege für Schüler/Schülerinnen der Grundschule Goosacker müssen auch in der dunklen Jahreszeit sicher sein Kleine Anfrage von Dr. Bernd Hesselschwerdt, Dr. Kaja Steffens und Tim Schmuckall (alle CDU-Fraktion)
Es sind weniger als 200 Meter vom Tönninger Weg 89 bis zum Vogt-Groth-Weg 2, die haben es aber in sich. Es fehlt dort jede Beleuchtung. In einem kleinen Teilstück vom Tönninger Weg ist es nicht nur dunkel, es ist finster. Die zurzeit stattfindenden Bauarbeiten verschärfen dies noch. Ein gut beleuchteter Schulweg ist jedoch elementare Voraussetzung dafür, dass die Kinder ohne Gefährdung in ihrer Schule ankommen und auch einen sicheren Heimweg haben.
Die Bezirksversammlung hat am 26.01.2023 mit der Drucksache 21-3735B das Bezirksamt Altona nach § 19 BezVG aufgefordert, obiges Teilstück mit Beleuchtung auszustatten. Gleichzeitig wurde die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nach § 27 BezVG aufgefordert, die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen. Seit dem Beschluss der Bezirksversammlung sind rund neun Monate vergangen und die dunkle Jahreszeit zu Schulbeginn und Schulende kommt mit großen Schritten.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Drucksache 21-3791 am 06.02.2023 auf ein Abstimmungsverfahren der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und des Bezirksamts Altona verwiesen. Sind vom Bezirksamt vorgeschlagene Beleuchtungsstandorte gebilligt, kann das Bezirksamt – innerhalb des vorgegebenen Budgets – eine Prioritätenliste der Hamburger Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) zur Erledigung vorlegen.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die Planung und Realisierung von Beleuchtungsstandorten liegt in der Zuständigkeit von Hamburg Verkehrsanlagen, die auf Antrag des Bezirksamtes tätig werden. Beschlüsse zur Beleuchtung werden, ebenso wie alle anderen Beschlüsse, entsprechend der Bearbeitungskapazitäten des Bezirksamtes eingetaktet und im Arbeitsprogramm (Themenspeicher) als Folgeprojekte festgehalten. Eine gesonderte Liste bezüglich Beleuchtungsstandorte existiert im Fachbereich Straßen und Gewässer nicht. Die Finanzierung von Beleuchtung erfolgt über das bezirkliche Budget, entweder aus der Rahmenzuweisung Straße (konsumtiv) oder aus Mitteln der Beleuchtungsinitiative.
Zu 2:
Siehe Bezirksversammlung Altona, Drs. 21-3902. Für die Begleitung des Themas ist, trotz grundsätzlicher Zuständigkeit bei Hamburg Verkehrsanlagen, auch im Bezirksamt Altona Personalkapazität notwendig. Es wurde in Drs. 21-3902 mitgeteilt, dass eine kurzfristige Bearbeitung nicht erfolgen kann, da zur Abarbeitung aller Themen mit Fußverkehrsbezug (so wird auch das vorliegende Thema eingeschätzt) die Einrichtung der Fußverkehrsbeauftragten-Stelle notwendig ist.
Zu 3:
Ein Zeitpunkt der Realisierung liegt noch nicht vor. Da die Fußverkehrsbeauftragten-Stelle bislang noch nicht eingerichtet werden konnte, wurde vorab mit Hamburg Verkehrsanlagen zu dem vorliegenden Beschluss Kontakt aufgenommen. Dies ist am 18.10.2023 erfolgt. Eine Rückmeldung liegt bislang nicht vor.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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