Schulische Versorgung von Kindern an Notstandorten ab ersten Tag gewährleisten Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 23.02.2023 Bezirksversammlung Ö 8.6
Aufgrund der hohen Zahl an Schutzsuchenden und der begrenzten Unterbringungskapazitäten in Hamburg werden Schutzsuchende vorrübergehend in sogenannten Notunterkünften untergebracht. Dort sind die Unterbringungsstandards prekär. Viele der Untergebrachten sind minderjährig und haben sofort Bedarf an Anbindung außerhalb der Unterkunft, um einen strukturierten Alltag zu erleben.
Es ist unerlässlich, dass diese Kinder so schnell wie möglich in die Schule gehen oder vorrübergehend in Lerngruppen beschult werden. Aufgrund der vorrübergehenden Unterbringung stellt dies die eigentlich aufnehmenden Grundschulen vor eine große Herausforderung, die bisher an verschiedenen Stellen dazu geführt hat, dass Kinder über Wochen nicht beschult wurden.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung gemäß § 27 BezVG:
Die Behörde für Schule und Berufsbildung und die Sozialbehörde werden gebeten, ein verlässliches Konzept für die Anbindung der Kinder an Notstandorten an das Schulsystem zu entwickeln, welches auch auf die zu erwartenden weiteren Zuzüge und weitere zu schaffende Unterkünfte ausgelegt ist.
Der Jugendhilfeausschuss ist über den Fortgang zu berichten.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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