21-3825.1

Schulische Versorgung von Kindern an Notstandorten ab ersten Tag gewährleisten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 21-3825

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 23.02.2023 Bezirksversammlung Ö 8.6.1

Sachverhalt

Der Beschlussvorschlag erhält folgende Neufassung:

 

„Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird gemäß § 27 BezVG gebeten, in enger Abstimmung mit der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration sowie der Anstalt öffentlichen Rechts „Fördern & Wohnen“ ein verlässliches Konzept dafür zu entwickeln, dass Kindern, die in den Notstandorten untergebracht sind, ab dem ersten Tag ein Zugang zur Schulbildung und zum Schulsystem ermöglicht wird. Zusätzliche personelle und räumliche Bedarfe in den Unterbringungen sind zu ermitteln. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel sind einzuwerben. Bei Erstellung des Konzepts sind zu erwartende Zuzüge sowie weitere zu schaffende Unterkünfte zu berücksichtigen.“

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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