21-1519

Schluss mit verstopften Gehwegen – Sharingangebote von E-Scootern und E-Rollern in geordnete Bahnen lenken Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.10.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
10.02.2021
Ö 10.2
10.02.2021
28.01.2021
Ö 11.17
28.01.2021
04.01.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.10.2020 anliegende Drucksache 21-1342 beschlossen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat hierzu mit Schreiben vom 09.12.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Die Einrichtung von Parkflächen für E-Scooter, E-Roller und E-Bikes obliegt dem Bezirksamt Altona. Das Bezirksamt Altona arbeitet derzeit an der Planung und Umsetzung von Abstellflächen unter Einbeziehung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie der Behörde für Inneres und Sport (BIS).

 

Zu 2:

Die Parkverbotszonen sind Bestandteil der zwischen Hamburg und den aktiven E-Scooter-Sharing-Anbietern getroffenen Vereinbarung. Die Vereinbarung ist freiwillig. Daher fehlt für die Erhebung von Bußgeldern von in Parkverbotszonen abgestellten E-Scootern die entsprechende Rechtsgrundlage. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass Hamburg mit den Sharing-Anbietern vereinbart hat, dass diese in Parkverbotszonen abgestellte E-Scooter innerhalb von 24 Stunden zu entfernen haben. Eine Verschärfung der Vereinbarung – auch mit Blick auf das Erheben von Bußgeldern von in Parkverbotszonen abgestellten E-Scootern – könnte dazu führen, dass dies nicht von allen Anbietern mitgetragen wird.

 

In den Fällen, in denen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird, sind die zuständigen Behörden bereits zum jetzigen Zeitpunkt jederzeit dazu berechtigt, E-Scooter unverzüglich sofort aus dem Straßenraum zu entfernen und an einen Sammelort zu bringen. Die Anbieter können ihre E-Scooter gegen Ersatz der anfallenden Kosten auslösen.

 

Zu 3:

Eine Ausweitung der Parkverbotszonen wird von der BVM in Absprache mit dem Bezirksamt Altona geprüft. Parkverbotszonen müssen so gestaltet sein, dass ein erhöhtes Aufkommen an deren Grenze zu vermieden wird. Die bloße Ausweitung von Parkverbotszonen könnte hingegen dazu führen, dass sich das Problem der erhöhten Konzentration von E-Scootern an deren Grenze nur verschiebt.

 

Zu 4:

E-Motorroller sind nicht Bestandteil der freiwilligen Vereinbarung mit den E-Scooter-Anbietern. Im Übrigen fällt die Beantwortung in den Zuständigkeitsbereich der BIS.

 

Zu 5:

Bei E-Scootern handelt es sich – analog zu E-Bikes – um einen genehmigungsfreien Gebrauch. Hamburg hat somit keine rechtliche Handhabe die Angebote zu steuern oder zu regulieren. Die zwischen Hamburg und den Anbietern getroffenen Verabredungen im Rahmen der Vereinbarung sind freiwillig. Dennoch werden die Parkverbotszonen kontinuierlich nachgesteuert. Im Übrigen obliegt die betriebliche Ausgestaltung den Anbietern selbst.

 

Zu 6:

Ergänzender Regelungsbedarf in Altona muss von den entsprechenden Einheiten vor Ort identifiziert und kommuniziert werden. Mögliche Maßnahmen sollten in der Folge, analog zu dem Pilotprojekt im Schanzenviertel, zwischen dem Bezirksamt, dem zuständigen Polizeikommissariat und der BVM abgestimmt werden.

 

Die Verkehrsdirektion (VD) 02 hat unter Beteiligung der Polizeikommissariate (PK) 16 und 21 mit Schreiben vom 09.12.2020 zu den Empfehlungen 2, 4 und 6  wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 2:

Die Benutzung von E-Scootern ist in der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) geregelt. Darüber hinaus unterliegt die Benutzung den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). 

Das PK 16 erreichte einzelne Hinweise und Unmutsäußerungen von Bürgern im Zusammenhang mit dem nicht regelkonformen Gebrauch von E-Scootern. Überwiegend handelte es sich um Sachverhalte, in denen Nutzer von E-Scootern auf Gehwegen fuhren oder E-Scooter nicht platzsparend abgestellt wurden. 

Das Verhalten der Nutzer von E-Scootern wird im täglichen Dienst im Rahmen der personellen Ressourcen und in Abhängigkeit zur Einsatzlage überwacht. Den Hinweisen von Beschwerdeführern wird im Rahmen der Prioritätensetzung nachgegangen. Die Sicherheit und Leichtigkeit behindernd abgestellte E-Scooter werden im Einzelfall zur Gefahrenabwehr durch die Polizeimitarbeiter*innen beiseitegestellt. Bei Abstellproblemen größeren Ausmaßes erhält der betreffende Sharing-Anbieter Kenntnis und wird zur Beseitigung des Zustands aufgefordert. Von der Möglichkeit, behindernd abgestellte E-Scooter kostenpflichtig zu entfernen, wurde bisher aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kein Gebrauch gemacht. 

Das PK 16 stellt fest, dass E-Scooter in der Verbotszone abgestellt werden. Es herrscht jedoch der Eindruck, dass die Anzahl der in der Verbotszone abgestellten E-Scooter geringer ist als die der in den übrigen Straßenzügen des PK 16 abgestellten E-Scooter, so z. B. im dicht bewohnten St. Pauli-Nord. Eine förmliche Beschwerdelage über den nicht regelkonformen Gebrauch von E-Scootern liegt dem PK 16 nicht vor. Eine Statistik über Beschwerden mit dem Bezug zu E-Scootern führt das PK 16 nicht.

 

Zu 4:

E-Motorroller des Betreibers EMMY/Vattenfall sind Kraftfahrzeuge i. S. d. StVO. Die Parkverstöße werden gemäß StVO geahndet. Maßnahmen zur Störungsbeseitigung wie bspw. das kostenpflichtige Abschleppen werden nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) getroffen.

Die Einsatzkräfte des täglichen Dienstes überwachen die Situation im Rahmen der Streifentätigkeit und werden in Abhängigkeit zur Einsatzlage und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit tätig. Hinweisen auf Verstöße gehen sie unter Prioritätensetzung nach. Fehlverhalten werden sanktioniert und über verkehrsgerechtes Verhalten informiert. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden konsequent verfolgt.

Ein abweichendes Parkverhalten von Nutzern der E-Motorroller des Betreibers EMMY/Vattenfall ist zu dem der Fahrer anderer zweirädriger KfZ nicht erkennbar. Es besteht eine latente, unterschwellige Beschwerdelage, die jedoch eher im Rahmen von Gesprächen mit den Stadteilpolizisten Äußerung findet. 

Eine förmliche Beschwerdelage zu den E-Motorrollern des Betreibers EMMY/Vattenfall liegt dem PK 16 nicht vor. Eine Statistik über Beschwerden mit dem Bezug zu E-Motorroller führt das PK 16 nicht.

 

Zu 6:

Dem PK 21 liegen aktuell keine Beschwerden von Bürgern hinsichtlich der „Parkkultur“ vor. An den Wochenenden ist festzustellen, dass die E-Scooter nicht nur ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer abgestellt, sondern zum Teil auch umgeworfen oder achtlos „weggeworfen“ werden. Von einem Brennpunkt kann nicht gesprochen werden, auch wenn an den Bahnhöfen Holstenstraße sowie Altona (inkl. ZOB) und im Umfeld der Reeperbahn nach Feststellungen der Dienstgruppen mehr E-Scooter als anderswo zu finden sind, da diese Bereiche naturgemäß, insbesondere am Wochenende, stark frequentiert werden.

Im gemeinsamen Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Altona und des PK 16 sowie des PK 21 sind keine Örtlichkeiten mit einem dringenden Handlungsbedarf zu E-Scootern oder im Hinblick auf E-Motorroller i. S. d. Anfrage erkennbar. 

 

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