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Schiffe gucken und Strandleben erhalten – Beseitigung von Wildwucherungen am Elbufer Kleine Anfrage von Wolf Achim Wiegand (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 07.11.2023 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 14.3

Sachverhalt

Das Elbufer im Hamburger Bezirk Altona hat seit Jahrhunderten eine besondere Anziehungskraft auf Menschen wegen seiner Aussicht auf den Fluss. Bereits im 19. Jahrhundert genossen Badegäste den Sandstrand, während Gastronomie für zusätzlichen Reiz sorgte.

 

Heute sind Spaziergänge und Fahrradtouren entlang des Elbufers beliebte Freizeitaktivitäten. Auswärtige und Einheimische bewundern die vorbeiziehenden Schiffe zwischen dem Hamburger Hafen und der Nordsee. Das Elbufer ist ein Erholungs- und Touristen Hotspot.

 

Diese Idylle ist jedoch durch Wildwucherungen massiv gefährdet, insbesondere in Blankenese. Dichtes Gestrüpp, Dornenranken, Gras und Bäume breiten sich aus und verdrängen den Strandcharakter. Dies beeinträchtigt die Aussicht auf die Elbe, führt zu Vermüllung und in der Folge zur Ansiedlung von Ratten. Das historische Landschaftsbild verliert seinen Charakter und Teile der ansässigen Gastronomie stellenweise eine ihrer Hauptattraktionen den freien Blick auf den Elbstrom und seine Schiffe.

 

Die Hamburg Port Authority (HPA) gibt an, das Gebiet in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Altona gemäß einem Pflegekonzept zu unterhalten. Dieses Konzept scheint jedoch nicht effektiv zu sein.

 

Angesichts dieser Situation frage ich das Bezirksamt und die HPA:

 

  1. Welche Vereinbarungen wurden im Rahmen des Pflegekonzepts getroffen (bitte Pflegekonzept vorlegen)?

 

  1. Ist das Pflegekonzept im Transparenzportal Hamburg einsehbar? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wann wurde das Pflegekonzept zuletzt überprüft und mit welchem Ergebnis? Gab es Anpassungsbedarf?

 

  1. Warum hat der Bewuchs in den letzten Jahren zugenommen, trotz des Pflegekonzepts?
  2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Landschaftscharakter und Elbblick zu bewahren?

 

  1. Wie wird auf Kritik reagiert, dass die bisherigen Maßnahmen unzureichend sind?

 

  1. Welche Anpassungen sind aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels auf das Pflanzenwachstum geplant?

 

  1. Wie ist der Zustand des Elbufers im Einklang mit Umweltschutzvorschriften?

 

  1. Welche Methoden gibt es, das Flussufer von Gras, Gestrüpp und Bäumen zu befreien?

 

  1. Welche dieser Methoden sind am Elbufer anwendbar?

 

  1. Wann und wie oft werden diese Methoden am Elbufer anwendet?

 

  1. Wie wird sichergestellt, dass die Strand- und Uferpflege vor Beginn der Schonzeit 2024 flächendeckend durchgeführt wird?

 

  1. Wie wird eine kontinuierliche und nachhaltige Entfernung des Wildwuchses, insbesondere des Hochwuchses, in den kommenden Jahren gewährleistet?

 

  1. Welche Pflanzen am Elbufer gelten als invasiv, welche Schäden verursachen sie und welche Maßnahmen sind zur Eindämmung geeignet?

 

  1. Falls die vollständige Entfernung nicht 2024 möglich ist, wie wird garantiert, dass die Wiederherstellung der Sichtschneisen an den Gastronomiestandorten zeitnah erfolgt?

 

  1. Welche Gefahren bestehen durch die beobachtete Rattenplage für Strandbesucher, insbesondere Kinder?

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.:

Das Pflegekonzept wurde von HPA in 2014 erstellt. Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, ob HPA nach dem Plan pflegt und hat keine Handhabe zur Kontrolle der Umsetzung der Arbeiten. Das Konzept wäre bei HPA anzufragen.

 

In den beiliegenden Plänen sind die Flächen zu erkennen (lila und braun) die vom Bezirksamt verwaltet werden. Die sonstigen Flächen südlich des Elbwanderwegs liegen im Eigentum und Verwaltung von HPA. Es gibt Abstimmungen zwischen dem Bezirksamt und HPA in welchen Rhythmen Gehölz- und Baumschnitt in den Landschaftsschutzgebieten erfolgt.

r die öffentlichen Grünflächen pflegt das Bezirksamt Abteilung Stadtgrün nach internen Pflegeplänen.

 

Zu 2.:

Hierzu kann das Bezirksamt keine Aussage treffen.

 

Zu 3.:

Hierzu kann das Bezirksamt keine Aussage treffen.

 

Zu 4.:

Zu HPA-Flächen kann das Bezirksamt keine Aussage treffen.

r die öffentlichen Grünflächen kann dies nicht bestätigt werden und ist nicht dokumentiert.

 

Zu 5.:

Zu HPA-Flächen kann das Bezirksamt keine Aussage treffen.

r die öffentlichen Grünflächen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen und des aus Sicht des Landschaftsschutzes verträglichen Elbsichten freigeschnitten. Im Bereich des Hindenburgparks wurde, als Ausgleichsmaßnahme auf HPA Fläche, vom Verursacher der Fernwärmebaustelle, invasiver Staudenknöterich entfernt.

 

Zu 6.:

Zu HPA-Flächen kann das Bezirksamt keine Aussage treffen.

Auf Bezirksflächen werden Pflegearbeiten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen angepasst. In einem Teilbereich (Hans-Leip- Ufer) fanden Aufwertungsmaßnahmen am Elbuferwanderweg statt. Für den Bereich östlich hiervon ist ein Gestaltungskonzept beauftragt.

 

Zu 7.:

Zu HPA-Flächen kann das Bezirksamt keine Aussage treffen.

Bei Nachpflanzungen werden deren Klima- und Standorttauglichkeit berücksichtigt. Invasive Neophyten werden im Rahmen der Unterhaltungspflege anlassbezogen, im Rahmen der zu Verfügung stehenden Ressourcen, zurückgedrängt.

 

Zu 8.:

Hierzu kann das Bezirksamt keine Aussage treffen.

 

Zu 9.:

Zu HPA-Flächen kann das Bezirksamt keine Aussage treffen.

r Flächen des Bezirksamts erfolgt dies in üblicher gärtnerischer, manueller oder maschineller Pflege.

 

Zu 10.:

Zu HPA-Flächen kann das Bezirksamt keine Aussage treffen.

Darüber hinaus siehe Antwort zu 9.

 

Zu 11.:

Zu HPA-Flächen kann das Bezirksamt keine Aussage treffen.

Auf den Bezirksflächen erfolgt dies auf Grundlage der Pflegepläne angepasst an die unterschiedlichen Vegetationsflächen.

 

Zu 12.:

Zu HPA-Flächen kann das Bezirksamt keine Aussage treffen.

Auf Flächen des Bezirksamts erfolgt dies im Rahmen der Ressourcen auf Grundlage der internen Pflegepläne und unter Berücksichtigung der Schutzvorgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39).

 

Zu 13.:

Zu HPA-Flächen kann das Bezirksamt keine Aussage treffen.

Auf Flächen des Bezirks ist dies abhängig von den zur Verfügung stehenden Ressourcen.

 

Zu 14.:

Japanischer Staudenknöterich und Herkulesstaude kommen am Elbufer vor. Sie verdrängen heimische Arten und schränken damit die Biodiversität ein. Sie können durch vielfaches Mähen in der Ausbreitung eingegrenzt werden bzw., wie am Hindenburgpark praktiziert, durch Bodenaustauch mit großem Aufwand beseitigt werden. Eine Beseitigung des Staudenknöterichs ist vollumfänglich mit üblicher gärtnerischer Pflege nicht leistbar.

 

Zu 15.:

Zu HPA-Flächen kann das Bezirksamt keine Aussage treffen.

r Flächen des Bezirksamts ist das Vorhandensein von Gastronomiestandorten kein Kriterium, das bei den Baumfällgenehmigungen bzw. Genehmigungen nach den Landschaftsschutzverordnungen herangezogen wird.

 

Zu 16.:

Gefahren durch Ratten am Elbufer sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Die Reinigung sämtlicher Fläche erfolgt durch die Hamburger Stadtreinigung. r Rattenbekämpfung ist das Institut für Hygiene und Umwelt zuständig.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Pläne (siehe Antwort zu 1.)

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