Sauberkeit im Jenischpark Alternativantrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD zur Drucksache 21-0022
Letzte Beratung: 20.06.2019 Bezirksversammlung Ö 21.2.1
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, die Schulleitungen der weiterführenden Schulen der Umgebung des Jenischparks anzusprechen mit dem Ziel, die Schüler und Schülerinnen auf die Einhaltung der Regeln der Parknutzung hinzuweisen, wie sie in den Verordnungen zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und über das Naturschutzgebiet Flottbektal festgehalten sind.
Dies sollte mit einer Vereinbarung mit den Schulen verbunden werden, wonach diese – im Falle erneuter umfangreicher Verschmutzungen durch Schüler und Schülerinnen im Park – an der Parkreinigung beteiligt werden.
ohne
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