Rissener Canyon Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses
Der Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 01.04.2019 mit einer Eingabe zum Thema „Verkehrsberuhigung + Verkehrsüberwachung Rissen“ (Drucksache 20-5724, siehe Anlage) befasst und empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und die Behörde für Inneres und Sport werden nach § 27 BezVG aufgefordert, den sogenannten Rissener Canyon als Kraftfahrstraße zu entwidmen und zu einer normalen Hauptverkehrsstraße zu deklarieren. Das Tempo könnte somit auf max. 60 km/h gesetzt werden, so dass der landwirtschaftliche Nutzverkehr dort fahren kann. Da ein Weiterbau nach Bundesverkehrswegeplan als Kraftfahrstraße nicht mehr geplant ist, kann auch dieser Teilbereich auf Stadtgebiet zurückgestuft werden.