20-5724.1

Rissener Canyon Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.05.2019
25.04.2019
Sachverhalt

Der Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 01.04.2019 mit einer Eingabe zum Thema Verkehrsberuhigung + Verkehrsüberwachung Rissen“ (Drucksache 20-5724, siehe Anlage) befasst und empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und die Behörde für Inneres und Sport werden nach § 27 BezVG aufgefordert, den sogenannten Rissener Canyon als Kraftfahrstraße zu entwidmen und zu einer normalen Hauptverkehrsstraße zu deklarieren. Das Tempo könnte somit auf max. 60 km/h gesetzt werden, so dass der landwirtschaftliche Nutzverkehr dort fahren kann. Da ein Weiterbau nach Bundesverkehrswegeplan als Kraftfahrstraße nicht mehr geplant ist, kann auch dieser Teilbereich auf Stadtgebiet zurückgestuft werden.

 

 

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