RISE Gebiet Bahrenfeld-Süd prüfen, Voruntersuchung einleiten Ergänzungs- und Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 22-0374
Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Ö 8.3.1
Der Begründungstext der Drs. 22-0374 sieht vor zu prüfen, „ob das angestrebte RISE-Gebiet auf den Bereich südlich Stresemannstr. (Westgrenze A7, Ostgrenze Bahngleise, Südgrenze S-Bahngleise) zu begrenzen ist oder ob die Bereiche nördlich der Stresemannstr. bis Holstenkamp integrierbar sind.“
An mehreren Stellen im Antrag werden Bereiche nördlich der Stresemannstraße benannt, die das Gebiet zwischen A7 im Westen, den Bahngleisen im Osten und den Holstenkamp im Norden betreffen. Dieses Gebiet muss auch im Petitum genannt werden, um gleichwertig betrachtet zu werden. In beiden Bereichen weisen außerdem Anwohner:innen auf fehlende öffentliche Freiflächen hin. Wir beantragen deshalb:
Neufassung 1. Absatz im Petitum:
Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG gebeten, eine Voruntersuchung mit Gebietszuschnitt für das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) für Bahrenfeld-Süd mit Bahrenfeld-Nord anzufertigen.
Bei der Voruntersuchung sind folgende Themenbereiche zu berücksichtigen:
Neufassung Spiegelstrich 8 im Petitum:
Möglichkeiten zur Verbesserung in der Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr und Analyse der Verkehrssituation südlich und nördlich der Stresemannstraße
Neufassung Spiegelstrich 9 im Petitum:
Entwicklung von Wohnungsbaupotenzialen und erholungsbezogenen Freiflächen auf dem LIDL-Gelände
weitere Punkte:
- Möglichkeiten und Erfordernisse zu quartiersbezogenen Grünflächen für die verschiedenen Nutzergruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene jeden Alters (sport- und aktivitätsbezogen, ruhebezogen)).
- Möglichkeiten und Erfordernisse zu stadtteil- und bezirksbezogenen Grünflächen im Sinne von übergeordneten Freiraum-/Erholungsraumverbindungen.
Der Begründungstext der Drs. 22-0374 sieht vor zu prüfen, „ob das angestrebte RISE-Gebiet auf den Bereich südlich Stresemannstr. (Westgrenze A7, Ostgrenze Bahngleise, Südgrenze S-Bahngleise) zu begrenzen ist oder ob die Bereiche nördlich der Stresemannstr. bis Holstenkamp integrierbar sind.“
An mehreren Stellen im Antrag werden Bereiche nördlich der Stresemannstraße benannt, die das Gebiet zwischen A7 im Westen, den Bahngleisen im Osten und den Holstenkamp im Norden betreffen. Dieses Gebiet muss auch im genannt werden, um gleichwertig betrachtet zu werden. In beiden Bereichen weisen außerdem Anwohner:innen auf fehlende öffentliche Freiflächen hin. Wir beantragen deshalb:
Neufassung 1. Absatz im Petitum:
Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG gebeten, eine Voruntersuchung mit Gebietszuschnitt für das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) für Bahrenfeld-Süd mit Bahrenfeld-Nord anzufertigen.
Bei der Voruntersuchung sind folgende Themenbereiche zu berücksichtigen:
Neufassung Spiegelstrich 8 im Petitum:
Möglichkeiten zur Verbesserung in der Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr und Analyse der Verkehrssituation südlich und nördlich der Stresemannstraße
Neufassung Spiegelstrich 9 im Petitum:
Entwicklung von Wohnungsbaupotenzialen und erholungsbezogenen Freiflächen auf dem LIDL-Gelände
weitere Punkte:
- Möglichkeiten und Erfordernisse zu quartiersbezogenen Grünflächen für die verschiedenen Nutzergruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene jeden Alters (sport- und aktivitätsbezogen, ruhebezogen)).
- Möglichkeiten und Erfordernisse zu stadtteil- und bezirksbezogenen Grünflächen im Sinne von übergeordneten Freiraum-/Erholungsraumverbindungen.
ohne
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.