21-3107

Rainvilleterrasse – Aufenthaltsqualität mit Elbblick entwickeln Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.06.2022
25.05.2022
Sachverhalt

Die Straße „Rainvilleterrasse“ im Abschnitt vor der ehemaligen Seefahrtsschule mit seinem Elbblick hat das Potential, zu einem Ort mit attraktiver Aufenthaltsqualität entwickelt zu werden. Diese Möglichkeit bietet sich zudem deshalb an, weil dieser Bereich unmittelbar an dem dort vorbeiführenden Elbhöhenweg gelegen ist. Zudem kann die vor einigen Jahren an dieser Stelle entfernte Baumallee wiederhergestellt werden und durch Entfernung der Asphaltdecke ein wirksamer Beitrag zur Flächenentsiegelung geleistet werden.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung, das Bezirksamt gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 BezVG aufzufordern, zur Umgestaltung der Straße „Rainvilleterrasse“ im Abschnitt vor der ehemaligen Seefahrtschule folgende bauliche Maßnahmen zu realisieren:

 

  1. Die asphaltierte Verkehrsfläche der Straße „Rainvilleterrasse“ parallel zum Elbufer vor dem Gebäude der ehemaligen Seefahrtsschule – heutiger Campus Rainvilleterrasse – ist zu entsiegeln und mit einer wassergebundenen Wegedecke herzustellen. Die vorhandene Kleinpflasterfläche wird als Trasse für Service- und Rettungsfahrzeuge erhalten.

 

  1. Auf der unter Nr. 1 beschriebenen Fläche ist eine alleeähnlich angeordnete Baumreihe von mindestens 10 Bäumen zu pflanzen. Dazu bieten sich die vorhandenen und lediglich “abgedeckten” Pflanzlöcher der dort bis vor wenigen Jahren vorhandenen Bäume an.

 

  1. Parallel zur Außenkante des Gebäudes der ehemaligen Seefahrtschule – insbesondere entlang der ehemals gastronomisch genutzten Terrasse – ist eine mehrere Stufen umfassende Aussichtstribüne als Sitzgelegenheit mit Blick auf die Elbe zu errichten.

 

  1. Bezogen auf die unter Nrn. 1 bis 3 genannten baulichen Maßnahmen sind gegenüber der zuständigen Fachbehörde, die erforderlichen finanziellen Mittel einzuwerben. Außerdem ist zu prüfen, ob diese Maßnahmen durch Programme des Bundes oder der Europäischen Union gefördert werden können. Ggf. sind entsprechende Anträge auf Fördermittel zu stellen.

 

  1. Dem Verkehrsausschuss ist regelmäßig zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne