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Räumung, Einsturzgefahr und Zukunft der Wohngebäude Holstenstraße 191/193, 195/197 und 199 Kleine Anfrage von Katarina Blume und Constantin Jebe (beide FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Sachverhalt

Am 23. Juli 2026 wurden die Bewohner des Gebäudes Holstenstraße 195/197 aufgrund akuter Einsturzgefahr kurzfristig evakuiert. In der Folge wurden auch für die benachbarten Gebäude Holstenstraße 191/193 und 199 Nutzungsuntersagungen ausgesprochen. Inzwischen wurde mit dem Rückbau beziehungsweise Abriss von Teilen des Gebäudes Holstenstraße 195/197 begonnen.

r die betroffenen Bewohner bedeutet die Situation einen erheblichen Einschnitt. Viele mussten ihre Wohnungen innerhalb kürzester Zeit verlassen und konnten einen Großteil ihres persönlichen Eigentums nicht mitnehmen. Gleichzeitig stellen sich Fragen dazu, wann mögliche Schäden erstmals bekannt waren, welche Ursachen für die eingetretenen Schäden in Betracht kommen, auf welcher fachlichen und rechtlichen Grundlage die jeweiligen Entscheidungen getroffen wurden und wie es für die betroffenen Bewohner weitergeht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

I. Kenntnisstand, Ursachen und Entscheidungen

  1. Seit wann waren dem Bezirksamt bauliche Mängel, Schäden oder mögliche Beeinträchtigungen der Standsicherheit der Gebäude Holstenstraße 191/193, 195/197 und 199 jeweils bekannt?
  2. Welche Hinweise, Beschwerden oder Mängelanzeigen zum baulichen Zustand der genannten Gebäude sind seit 2015 beim Bezirksamt eingegangen und welche Maßnahmen wurden jeweils daraufhin ergriffen?
  3. Wann erhielt das Bezirksamt erstmals Kenntnis von den im Juni beziehungsweise Juli 2026 festgestellten Rissen und wie stellte sich der weitere zeitliche Ablauf bis zur Räumung am 23. Juli 2026 dar?
  4. Wer traf jeweils die endgültige Entscheidung über die Nutzungsuntersagung der Gebäude Holstenstraße 191/193, 195/197 und 199? Bitte jeweils unter Angabe der zuständigen Behörde beziehungsweise Dienststelle, der Funktion der entscheidenden Person, des Entscheidungszeitpunkts und der Rechtsgrundlage beantworten.
  5. Auf welche Gutachten, Messungen, statischen Untersuchungen und sonstigen fachlichen Bewertungen wurde bei den Entscheidungen über die Nutzungsuntersagungen zurückgegriffen?
  6. Wer hat die endgültige Freigabe beziehungsweise Anordnung für den Rückbau oder Abriss des Gebäudes Holstenstraße 195/197 in der nun durchgeführten Form erteilt? Bitte unter Angabe der Behörde beziehungsweise Dienststelle, der Funktion der entscheidenden Person, des Entscheidungszeitpunkts und der fachlichen sowie rechtlichen Grundlage beantworten.
  7. Welche Alternativen zum Rückbau beziehungsweise Abriss wurden geprüft, insbesondere eine weitere Abstützung, abschnittsweise Sicherung oder ein kontrollierter Rückbau unter Erhalt möglichst großer Teile des Gebäudes, und aus welchen Gründen wurden diese Möglichkeiten jeweils verworfen?
  8. Wann wurden nach Kenntnis des Bezirksamtes zuletzt genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen an den Gebäuden Holstenstraße 191/193, 195/197 und 199 vorgenommen und um welche Maßnahmen handelte es sich?
  9. Sind dem Bezirksamt bauliche Veränderungen an den genannten Gebäuden bekannt, die ohne eine gegebenenfalls erforderliche Genehmigung vorgenommen wurden? Wenn ja, um welche Veränderungen handelt es sich, wann wurden diese nach Kenntnis des Bezirksamtes vorgenommen und wann erlangte das Bezirksamt hiervon Kenntnis?
  10. Liegen Erkenntnisse über frühere Eingriffe in tragende Wände, Decken, Fundamente oder andere statisch relevante Bauteile vor und wurden diese als mögliche Ursache der aktuellen Schäden untersucht?
  11. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt derzeit über die Ursache beziehungsweise mögliche Ursachen der Schäden vor? Wurden dabei insbesondere Veränderungen des Baugrundes, Setzungen, Veränderungen des Grundwasserstandes, Leitungs- oder Tiefbauarbeiten, Arbeiten auf benachbarten Grundstücken sowie unterbliebene Instandhaltungsmaßnahmen untersucht? Wenn ja, mit welchem bisherigen Ergebnis?
  12. Ist die Untersuchung der Ursachen abgeschlossen? Wenn nein, welche Untersuchungen stehen noch aus und wann ist mit abschließenden Ergebnissen zu rechnen?

II. Situation und Unterstützung der Bewohner

  1. Wie viele Personen und Mietparteien sind von den Räumungen beziehungsweise Nutzungsuntersagungen der Gebäude Holstenstraße 191/193, 195/197 und 199 jeweils betroffen, und wie sind diese derzeit untergebracht?
  2. Welche konkreten Unterstützungsangebote wurden den betroffenen Bewohnern seitens des Bezirksamtes angeboten und welche Maßnahmen wurden gegenüber dem Eigentümer beziehungsweise Vermieter zur Unterstützung der Bewohner ergriffen?
  3. Welche Möglichkeiten wurden seit der Räumung geprüft, den Bewohnern einen begleiteten Zugang zu ihren Wohnungen beziehungsweise eine organisierte Bergung ihres persönlichen Eigentums durch Feuerwehr, THW, Fachunternehmen oder andere geeignete Kräfte zu erglichen, und mit welchem Ergebnis?
  4. Weshalb war beziehungsweise ist es Mitarbeitern des Abbruchunternehmens möglich, das Gebäude Holstenstraße 195/197 zu betreten und persönliche Gegenstände zu bergen, während ein Zugang der Bewohner beziehungsweise eine weitergehende organisierte Bergung persönlichen Eigentums bislang nicht ermöglicht wurde?
  5. Welche Maßnahmen werden während des Rückbaus beziehungsweise Abrisses der Holstenstraße 195/197 ergriffen, um persönliche Dokumente, Erinnerungsstücke, Arbeitsmittel und sonstiges Eigentum der Bewohner nach Möglichkeit zu bergen, zu sichern und den jeweiligen Eigentümern zuzuordnen?
  6. Unter welchen Voraussetzungen kann den Bewohnern der Gebäude Holstenstraße 191/193 und 199 wieder ein zeitlich begrenzter und gegebenenfalls begleiteter Zugang zu ihren Wohnungen ermöglicht werden, um persönliche Gegenstände zu holen? Wann ist nach derzeitigem Stand mit einer entsprechenden Entscheidung zu rechnen und welche Voraussetzungen müssen hierfür zuvor erfüllt sein?
  7. Besteht nach derzeitigem Kenntnisstand die Möglichkeit, dass die Bewohner der Gebäude Holstenstraße 191/193 und 199 dauerhaft in ihre Wohnungen zurückkehren können? Wenn ja, welche Prüfungen und Sicherungsmaßnahmen müssen hierfür abgeschlossen beziehungsweise umgesetzt sein und wann könnte eine Rückkehr frühestens erfolgen?
  8. Wie unterstützt das Bezirksamt diejenigen Bewohner, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihre bisherigen Wohnungen zurückkehren können, insbesondere
    a) bei der kurzfristigen Unterbringung,
    b) bei der Suche nach angemessenem Ersatzwohnraum,
    c) durch die Einbeziehung städtischer Wohnungsunternehmen oder anderer Wohnungsunternehmen und
    d) hinsichtlich der Kosten für Ersatzunterkünfte, notwendige Neuanschaffungen sowie den Verlust oder die Beschädigung persönlichen Eigentums?

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1:

Meldung über Risse am Gebäude Holstenstraße 195-197 beim Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Abteilung Bauprüfung (WBZ2) am 30.06.2026.

Zu 2:

Holstenstr. 195-197: Siehe Antwort zu 1.

Holstenstr. 191/193: Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände (HoZ Verfahren): Herabfallende Fassadenteile 2012. Anordnung wurde umgesetzt.

Holstenstr. 199: Keine Hinweise/Mängelanzeigen

Zu 3:

Gebäude Holstenstr. 195/197:

30.06.2026 Meldung über Risse, Eingang bei WBZ

10.07.26 Weiterleitung der Meldung an die Prüfstelle für Baustatik zur Beurteilung

13.07.26 Rückläufer mit Hinweis, dass eine Überprüfung durch den Eigentümer empfohlen wird

23.07.26 Räumung durch Feuerwehr, Polizei, THW aufgrund durch Eigentümer veranlassten Begutachtung durch seinen Statiker vor Ort

24.07.26 Verfügung Nutzungsuntersagung und Sicherungsmaßnahmen

Zu 4:

Holstenstr. 195/197, 199:

23.07.26 Räumung direkt durch Feuerwehr, Polizei, THW aufgrund der Meldung des durch den Eigentümer beauftragten Statikers und Architekten wg. akuter Gefahrenlage

24.07.26: Verfügung Nutzungsuntersagung schriftlich für Nr. 195/197 durch Bauprüfabteilung, Grundlage § 3 HBauO i. V. m. § 80 HBauO

06.08.2026 Schriftliche Verfügung Nutzungsuntersagung Nr. 199 als Ergänzung zur mündlich ausgesprochenen Nutzungsuntersagung vom 24.07.2026

Holstenstr.191/193:

07.08.2026 Verfügung Nutzungsuntersagung Nr. 191/193 durch Bauprüfabteilung auf Anweisung der Statiker/Prüfstatiker/Prüfstelle für Baustatik

Zu 5:

Inaugenscheinnahmen und Bewertung durch Statiker, Abgleich von Rissbildern anhand von Fotos und darauffolgender Prüfung durch Prüfling.

Zu 6:

07.08.2026

Freigabe an Eigentümer/Bauunternehmen durch Bauprüfabteilung auf Grundlage von § 3 HBauO i. V. m. § 80 HBauO, nach fachlicher Bewertung durch die Statiker.

Zu 7:

Eine Sicherung von innen, dann von außen waren zunächst angedacht, wurden aber aufgrund der Entwicklung der Rissbilder am 07.08.26 verworfen. Zur Sicherung des übrigen Gebäudeteils und der Nachbarbebauung war der Teilabbruch zwingend erforderlich damit ein unkontrolliertes Kollabieren verhindert wird.

Zu 8:

Holstenstr. 191/193: HoZ Verfahren: Herabfallende Fassadenteile 2012

Holstenstr. 195/97: Schnellrestaurantbetrieb im Erdgeschoss 2000

Holstenstr. 199: Aufstockung und Sanierung von 2012

Zu 9:

Nein.

Zu 10:

Nein.

Zu 11:

Der Bauprüfabteilung liegen keine Informationen hierüber vor.

Zu 12:

Nein. Statische Untersuchungen werden durch die Bauprüfung nicht durchgeführt. Es liegen bislang keine weiteren Erkenntnisse vor.

Zu 13:

Im Gebäude Hausnummer 191-193 gibt es 9 Wohnparteien und 1 gewerbliche Mietung im EG. Im Gebäude 195-197 sind es 4 Wohnparteien und eine gewerbliche Nutzung im EG und in Hausnummer 199 sind es 9 Wohnparteien und 2 Gewerbeeinheiten im EG. Diese Angaben sind jedoch ohne Gewähr. Die genaue Anzahl der Einzelpersonen in den jeweiligen Wohnungen ist der Bauprüfung aufgrund teilweiser Untervermietung und Familiengrößen nicht bekannt.

Teilweise wurden die Betroffenen zunächst in Hotels, bei Freunden oder Verwandten untergebracht. Die Vermittlung von Wohnungen wurde an das Soziale Dienstleistungszentrum (SDZ) übergeben.

Zu 14:

Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle Altona hat den vorsprechenden Personen die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Unterbringung angeboten. Das lehnten die Personen ab.

Die Antragstellenden haben eine Dringlichkeitsbestätigung innerhalb der Wohnraumvermittlung erhalten. Ihnen wurden geraten, sich hinsichtlich rechtlicher Unterstützung an den Mieterverein zu wenden. Der Kontakt bestand bereits.

Siehe auch Antwort auf Frage 20.

Zu 15:

Ein kurzzeitiges Begehen durch die Bewohner:innen der Nr. 195/197 war zunächst angedacht, wurde dann aber aufgrund erheblicher Bedenken bezüglich der Standsicherheit verworfen. Auch eine Bergung durch einen Roboter, die mindestens drei Tage Verzögerung mit sich gebracht hätte, wurde aufgrund der gebotenen Eile hinsichtlich der drohenden unkontrollierten Kollabierung des Gebäudes verworfen.

Nach dem Abbruch wurde den Anwohner:innen der Nr. 191/193 und 199 am 14.08. und 18.08.26 ein kurzer Zutritt zum Herausholen relevanter Gegenstände ermöglicht.

Die Bewohner:innen der Nr. 195/197 können mit Unterstützung des Abbruchunternehmens seit dem 14.08.26 auf einem separaten Areal den Schutt nach persönlichen Gegenständen untersuchen.

Zu 16:

Bis zur weiteren Begutachtung durch die Statiker wurde zunächst ein kurzzeitiges Betreten weniger kritisch gesehen. Nachdem festgelegt wurde, dass sich keine Personen mehr dem Gebäudeteil nähern dürfen, waren keine Personen mehr im Gebäude erlaubt.

Zu 17:

Durch den behutsamen Rückbau konnten teilweise Gegenstände geborgen werden, siehe Antwort zu 15.

Zu 18.:

Kurzzeitiger Zugang wurde bereits gestattet, siehe Antwort zu 15.

Zu 19:

Eine Prognose hierzu kann erst getroffen werden, wenn die Baustelle so weit freigeräumt ist, dass die Statiker sich ein aktuelles Bild machen können.

Zu 20:

a) Es wurde die öffentlich-rechtliche Unterbringung angeboten nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG).

b) Es sind Dringlichkeitsbestätigungen für 7 Antragstellende ausgestellt.

c) Das Bezirksamt hat die betroffenen Mieter:innen aktiv bei der Suche nach Ersatzwohnraum unterstützt: Es wurde Kontakt zur SAGA Altona hergestellt, um Mietwohnungen zu akquirieren. Die Mieterinnen und Mieter wurden kontaktiert. Sie wurden nach ihren Haushaltsgrößen befragt, damit die SAGA nach konkret geeigneten Wohnungen innerhalb des Bestands suchen kann. Des Weiteren wurden sie gebeten einen Account bei dem Suchportal Immomio zu erstellen.

Darüber hinaus konnte das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit der Altonaer Spar- und Bauverein eG (altoba) eine temporäre Wohnlösung für die Hausgemeinschaft der Holstenstraße 195/197 vermitteln: Es wird ein nahegelegenes Gebäude in der Chemnitzstraße als Übergangsunterkunft für die gesamte Hausgemeinschaft bereitgestellt. Die geplanten Rückbauarbeiten an diesem aktuell leerstehenden Gebäude wurden auf Bitten des Bezirksamts verschoben, sodass eine Unterbringung für bis zu zwei Jahre ermöglicht wird. Die Mieter:innen wurden in der KW 33 über diese mögliche Lösung informiert und konnten das neue Objekt bereits besichtigen. Der Einzug der ersten Mieter:innen kann voraussichtlich im Laufe des Septembers erfolgen.

d) Darüber hat das Bezirksamt Altona keine Erkenntnisse.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Anhänge

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Lokalisation Beta
Holstenstraße Chemnitzstraße

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