Räumung, Einsturzgefahr und Zukunft der Wohngebäude Holstenstraße 191/193, 195/197 und 199 Kleine Anfrage von Katarina Blume und Constantin Jebe (beide FDP-Fraktion)
Am 23. Juli 2026 wurden die Bewohner des Gebäudes Holstenstraße 195/197 aufgrund akuter Einsturzgefahr kurzfristig evakuiert. In der Folge wurden auch für die benachbarten Gebäude Holstenstraße 191/193 und 199 Nutzungsuntersagungen ausgesprochen. Inzwischen wurde mit dem Rückbau beziehungsweise Abriss von Teilen des Gebäudes Holstenstraße 195/197 begonnen.
Für die betroffenen Bewohner bedeutet die Situation einen erheblichen Einschnitt. Viele mussten ihre Wohnungen innerhalb kürzester Zeit verlassen und konnten einen Großteil ihres persönlichen Eigentums nicht mitnehmen. Gleichzeitig stellen sich Fragen dazu, wann mögliche Schäden erstmals bekannt waren, welche Ursachen für die eingetretenen Schäden in Betracht kommen, auf welcher fachlichen und rechtlichen Grundlage die jeweiligen Entscheidungen getroffen wurden und wie es für die betroffenen Bewohner weitergeht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
I. Kenntnisstand, Ursachen und Entscheidungen
II. Situation und Unterstützung der Bewohner
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Meldung über Risse am Gebäude Holstenstraße 195-197 beim Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt – Abteilung Bauprüfung (WBZ2) am 30.06.2026.
Zu 2:
Holstenstr. 195-197: Siehe Antwort zu 1.
Holstenstr. 191/193: Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände (HoZ Verfahren): Herabfallende Fassadenteile 2012. Anordnung wurde umgesetzt.
Holstenstr. 199: Keine Hinweise/Mängelanzeigen
Zu 3:
Gebäude Holstenstr. 195/197:
30.06.2026 Meldung über Risse, Eingang bei WBZ
10.07.26 Weiterleitung der Meldung an die Prüfstelle für Baustatik zur Beurteilung
13.07.26 Rückläufer mit Hinweis, dass eine Überprüfung durch den Eigentümer empfohlen wird
23.07.26 Räumung durch Feuerwehr, Polizei, THW aufgrund durch Eigentümer veranlassten Begutachtung durch seinen Statiker vor Ort
24.07.26 Verfügung Nutzungsuntersagung und Sicherungsmaßnahmen
Zu 4:
Holstenstr. 195/197, 199:
23.07.26 Räumung direkt durch Feuerwehr, Polizei, THW aufgrund der Meldung des durch den Eigentümer beauftragten Statikers und Architekten wg. akuter Gefahrenlage
24.07.26: Verfügung Nutzungsuntersagung schriftlich für Nr. 195/197 durch Bauprüfabteilung, Grundlage § 3 HBauO i. V. m. § 80 HBauO
06.08.2026 Schriftliche Verfügung Nutzungsuntersagung Nr. 199 als Ergänzung zur mündlich ausgesprochenen Nutzungsuntersagung vom 24.07.2026
Holstenstr.191/193:
07.08.2026 Verfügung Nutzungsuntersagung Nr. 191/193 durch Bauprüfabteilung auf Anweisung der Statiker/Prüfstatiker/Prüfstelle für Baustatik
Zu 5:
Inaugenscheinnahmen und Bewertung durch Statiker, Abgleich von Rissbildern anhand von Fotos und darauffolgender Prüfung durch Prüfling.
Zu 6:
07.08.2026
Freigabe an Eigentümer/Bauunternehmen durch Bauprüfabteilung auf Grundlage von § 3 HBauO i. V. m. § 80 HBauO, nach fachlicher Bewertung durch die Statiker.
Zu 7:
Eine Sicherung von innen, dann von außen waren zunächst angedacht, wurden aber aufgrund der Entwicklung der Rissbilder am 07.08.26 verworfen. Zur Sicherung des übrigen Gebäudeteils und der Nachbarbebauung war der Teilabbruch zwingend erforderlich damit ein unkontrolliertes Kollabieren verhindert wird.
Zu 8:
Holstenstr. 191/193: HoZ Verfahren: Herabfallende Fassadenteile 2012
Holstenstr. 195/97: Schnellrestaurantbetrieb im Erdgeschoss 2000
Holstenstr. 199: Aufstockung und Sanierung von 2012
Zu 9:
Nein.
Zu 10:
Nein.
Zu 11:
Der Bauprüfabteilung liegen keine Informationen hierüber vor.
Zu 12:
Nein. Statische Untersuchungen werden durch die Bauprüfung nicht durchgeführt. Es liegen bislang keine weiteren Erkenntnisse vor.
Zu 13:
Im Gebäude Hausnummer 191-193 gibt es 9 Wohnparteien und 1 gewerbliche Mietung im EG. Im Gebäude 195-197 sind es 4 Wohnparteien und eine gewerbliche Nutzung im EG und in Hausnummer 199 sind es 9 Wohnparteien und 2 Gewerbeeinheiten im EG. Diese Angaben sind jedoch ohne Gewähr. Die genaue Anzahl der Einzelpersonen in den jeweiligen Wohnungen ist der Bauprüfung aufgrund teilweiser Untervermietung und Familiengrößen nicht bekannt.
Teilweise wurden die Betroffenen zunächst in Hotels, bei Freunden oder Verwandten untergebracht. Die Vermittlung von Wohnungen wurde an das Soziale Dienstleistungszentrum (SDZ) übergeben.
Zu 14:
Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle Altona hat den vorsprechenden Personen die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Unterbringung angeboten. Das lehnten die Personen ab.
Die Antragstellenden haben eine Dringlichkeitsbestätigung innerhalb der Wohnraumvermittlung erhalten. Ihnen wurden geraten, sich hinsichtlich rechtlicher Unterstützung an den Mieterverein zu wenden. Der Kontakt bestand bereits.
Siehe auch Antwort auf Frage 20.
Zu 15:
Ein kurzzeitiges Begehen durch die Bewohner:innen der Nr. 195/197 war zunächst angedacht, wurde dann aber aufgrund erheblicher Bedenken bezüglich der Standsicherheit verworfen. Auch eine Bergung durch einen Roboter, die mindestens drei Tage Verzögerung mit sich gebracht hätte, wurde aufgrund der gebotenen Eile hinsichtlich der drohenden unkontrollierten Kollabierung des Gebäudes verworfen.
Nach dem Abbruch wurde den Anwohner:innen der Nr. 191/193 und 199 am 14.08. und 18.08.26 ein kurzer Zutritt zum Herausholen relevanter Gegenstände ermöglicht.
Die Bewohner:innen der Nr. 195/197 können mit Unterstützung des Abbruchunternehmens seit dem 14.08.26 auf einem separaten Areal den Schutt nach persönlichen Gegenständen untersuchen.
Zu 16:
Bis zur weiteren Begutachtung durch die Statiker wurde zunächst ein kurzzeitiges Betreten weniger kritisch gesehen. Nachdem festgelegt wurde, dass sich keine Personen mehr dem Gebäudeteil nähern dürfen, waren keine Personen mehr im Gebäude erlaubt.
Zu 17:
Durch den behutsamen Rückbau konnten teilweise Gegenstände geborgen werden, siehe Antwort zu 15.
Zu 18.:
Kurzzeitiger Zugang wurde bereits gestattet, siehe Antwort zu 15.
Zu 19:
Eine Prognose hierzu kann erst getroffen werden, wenn die Baustelle so weit freigeräumt ist, dass die Statiker sich ein aktuelles Bild machen können.
Zu 20:
a) Es wurde die öffentlich-rechtliche Unterbringung angeboten nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG).
b) Es sind Dringlichkeitsbestätigungen für 7 Antragstellende ausgestellt.
c) Das Bezirksamt hat die betroffenen Mieter:innen aktiv bei der Suche nach Ersatzwohnraum unterstützt: Es wurde Kontakt zur SAGA Altona hergestellt, um Mietwohnungen zu akquirieren. Die Mieterinnen und Mieter wurden kontaktiert. Sie wurden nach ihren Haushaltsgrößen befragt, damit die SAGA nach konkret geeigneten Wohnungen innerhalb des Bestands suchen kann. Des Weiteren wurden sie gebeten einen Account bei dem Suchportal Immomio zu erstellen.
Darüber hinaus konnte das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit der Altonaer Spar- und Bauverein eG (altoba) eine temporäre Wohnlösung für die Hausgemeinschaft der Holstenstraße 195/197 vermitteln: Es wird ein nahegelegenes Gebäude in der Chemnitzstraße als Übergangsunterkunft für die gesamte Hausgemeinschaft bereitgestellt. Die geplanten Rückbauarbeiten an diesem aktuell leerstehenden Gebäude wurden auf Bitten des Bezirksamts verschoben, sodass eine Unterbringung für bis zu zwei Jahre ermöglicht wird. Die Mieter:innen wurden in der KW 33 über diese mögliche Lösung informiert und konnten das neue Objekt bereits besichtigen. Der Einzug der ersten Mieter:innen kann voraussichtlich im Laufe des Septembers erfolgen.
d) Darüber hat das Bezirksamt Altona keine Erkenntnisse.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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