Preisgestaltung und soziale Zugänglichkeit von Bildungs- und Naturerlebnisangeboten im Wildgehege Klövensteen Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Ö 5.3
Das Wildgehege Klövensteen und die dort angesiedelte Waldschule erfüllen seit vielen Jahren wichtige Aufgaben der Umweltbildung, Naturerfahrung und Freizeitgestaltung. Die Angebote wurden bislang auch mit dem Ziel beworben und politisch unterstützt, möglichst vielen Kindern und Familien unabhängig von ihrer sozialen Lage einen Zugang zu Natur- und Umweltbildung zu ermöglichen.
Vergleichbare kommunale Umweltbildungs- und Naturerlebnisangebote werden in zahlreichen Städten und Regionen Deutschlands teilweise kostenfrei oder zu deutlich geringeren Teilnahmeentgelten angeboten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die aktuelle Preisgestaltung im Wildgehege Klövensteen dem Anspruch einer niedrigschwelligen und sozial zugänglichen Umweltbildungsarbeit weiterhin gerecht wird.
Vor diesem Hintergrund werfen die inzwischen für einzelne Veranstaltungen erhobenen Teilnahmeentgelte Fragen hinsichtlich ihrer sozialen Zugänglichkeit, ihrer Kalkulationsgrundlagen sowie ihrer Vereinbarkeit mit den Zielsetzungen öffentlicher Umweltbildungsarbeit auf.
Ich frage das Bezirksamt:
[Antworten des Bezirksamtes in kurisv.]
1. Für welche Veranstaltungen im Wildgehege Klövensteen bzw. der Waldschule werden derzeit Teilnahmeentgelte erhoben?
Zu 1:
Siehe Drucksache 22-2305, dort Antwort zu 1.
2. Wie haben sich die Teilnahmeentgelte dieser Veranstaltungen seit 2020 entwickelt?
Zu 2:
Das Teilnahmeentgelt für die Durchführung von Kindergeburtstagen betrug:
Veranstaltung |
2018-2022 |
seit 2023 |
Kindergeburtstag (1 Stunde) |
95 Euro |
100 Euro |
Kindergeburtstag (2 Stunden) |
140 Euro |
155 Euro |
Kindergeburtstag (3 Stunden) |
190 Euro |
210 Euro |
Kindergeburtstag (4 Stunden) |
240 Euro |
260 Euro |
Kindergeburtstag (5 Stunden) |
290 Euro |
310 Euro |
Kindergeburtstag (6 Stunden) |
340 Euro |
350 Euro |
3. Nach welchen Grundsätzen werden die Teilnahmeentgelte kalkuliert? Bitte darstellen, welche Kostenbestandteile (Personal-, Sach-, Verwaltungs- und sonstige Kosten) berücksichtigt werden und welcher Kostendeckungsgrad jeweils angestrebt wird.
Zu 3:
Die Teilnahmeentgelte werden nach den Vorgaben und Grundsätzen des Haushaltsrechts kalkuliert (Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften). Danach ist für alle Kostenbestandteile grundsätzlich eine vollständige Kostendeckung für Verwaltungsleistungen anzustreben.
Bei der Kalkulation werden eingehende Spenden in der Weise berücksichtigt, dass diese vorrangig zur Kostendeckung eingesetzt werden; lediglich für den durch Spendeneinnahmen ungedeckten Teil der Kosten werden dann noch Teilnahmeentgelte erhoben.
4. Welche Einnahmen wurden aus Teilnahmeentgelten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 erzielt und welche Einnahmen werden für 2026 erwartet?
Zu 4:
2023: 18.675,50 Euro
2024: 23.686,50 Euro
2025: 24.925 Euro
Für 2026 wird eine leichte Steigerung der Einnahmen (< 5 Prozent) erwartet.
5. In welchen Haushaltstiteln bzw. Produktgruppen werden die Einnahmen vereinnahmt und werden diese zweckgebunden für das Wildgehege Klövensteen bzw. die Waldschule verwendet? Falls nein, wofür werden die Einnahmen eingesetzt?
Zu 5:
Die Einnahmen werden in der Produktgruppe 212.03 „Management des öffentlichen Raumes“ vereinnahmt und zweckgebunden für die Finanzierung der laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten des Wildgeheges Klövensteen sowie der Waldschule verwendet.
6. Wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen des Bezirksamtes für den Betrieb der Waldschule und die Durchführung von Umweltbildungsangeboten im Klövensteen?
Zu 6:
Die jährlichen Aufwendungen für die Durchführung von Umweltbildungsangeboten betragen durchschnittlich rund 22.000 Euro. Die jährlichen Aufwendungen für den Betrieb der Waldschule (Betriebs- und Materialkosten) werden statistisch nicht gesondert erfasst.
7. Welche politischen, fachlichen oder wirtschaftlichen Erwägungen haben zu den aktuell erhobenen Teilnahmeentgelten geführt?
Zu 7:
Siehe Antwort zu 3.
7a. Durch wen werden die kostenpflichtigen Bildungs- und Naturerlebnisangebote im Wildgehege Klövensteen jeweils durchgeführt (bitte differenzieren nach Beschäftigten des Bezirksamtes, Beschäftigten der Waldschule, Honorarkräften, Vereinen, Stiftungen oder sonstigen externen Dienstleistern)?
Zu 7a:
Durch Beschäftigte des Bezirksamts oder durch Honorarkräfte.
7b. Welche Vergütungen bzw. Aufwendungen entstehen dem Bezirksamt für die Durchführung der jeweiligen Angebote durch externe Anbieter oder Honorarkräfte?
Zu 7b:
Aufwendungen entstehen dem Bezirksamt durch Vergütungen für Honorarkräfte. Diese erhalten beispielsweise für eine dreistündige Lerneinheit für Schulklassen 125 Euro (50 Euro für Vor- und Nachbereitung sowie 25 Euro pro Unterrichtsstunde).
7c. Nach welchen Kriterien entscheidet das Bezirksamt, ob Angebote in eigener Regie oder durch externe Dritte durchgeführt werden?
Zu 7c:
Die Entscheidung über die Durchführung in eigener Regie oder durch externe Honorarkräfte erfolgt nach fachlicher Eignung für das jeweils gebuchte Thema sowie nach der personellen Verfügbarkeit. Insbesondere bei Wochenendangeboten, beispielsweise Kindergeburtstagen, werden ergänzend externe Honorarkräfte eingesetzt.
7d. Welche Auswirkungen auf die Kalkulation und Höhe der Teilnahmeentgelte erwartet das Bezirksamt durch die Durchführung von Angeboten durch externe Anbieter oder Honorarkräfte?
Zu 7d:
Das Bezirksamt verfügt nur über begrenzte personelle Ressourcen zur Durchführung von Veranstaltungen (eine Umweltpädagogin). Somit kann der weit überwiegende Teil der Veranstaltungen nur durch Externe abgedeckt werden mit der Folge, dass Teilnahmeentgelte erhoben werden müssen; die Höhe der Entgelte orientiert sich damit an den Kosten und evtl. Veränderungen der Kosten; somit führen z.B. Erhöhungen bei Honoraren zu erhöhten Entgelten.
8. Wie bewertet das Bezirksamt die soziale Zugänglichkeit von Veranstaltungen, bei denen für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern Kosten von nahezu 50 Euro entstehen können?
Zu 8:
Siehe Drucksache 22-2305, dort Antwort zu 6.
9. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt darüber vor, wie sich die Teilnahmeentgelte auf die Inanspruchnahme durch Familien mit geringem Einkommen auswirken?
Zu 9:
Keine.
10. Gibt es Ermäßigungsregelungen für einkommensschwache Familien, Leistungsbeziehende, Inhaberinnen und Inhaber des Hamburg-Passes oder vergleichbare Personengruppen? Falls nein, warum nicht?
Zu 10:
Siehe Drucksache 22-2305, dort Antwort zu 7.
11. Wie beurteilt das Bezirksamt die Vereinbarkeit der aktuellen Preisgestaltung mit dem Ziel einer niedrigschwelligen und sozial zugänglichen Umweltbildungsarbeit für Kinder und Familien? Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass Umweltbildungsangebote in öffentlicher Trägerschaft grundsätzlich so ausgestaltet sein sollten, dass die Teilnahme möglichst nicht vom Einkommen der Familien abhängt? Falls ja, wie wird diesem Anspruch bei den derzeitigen Teilnahmeentgelten Rechnung getragen?
Zu 11:
Siehe Antwort zu 8.
12. Hat das Bezirksamt die Preisgestaltung vergleichbarer kommunaler Umweltbildungs- und Naturerlebnisangebote in anderen Städten untersucht? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht?
Zu 12:
Nein. Die Preisgestaltung in anderen Kommunen ist aufgrund der unterschiedlichen haushaltsrechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen nicht vergleichbar.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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