21-4787.1

Personal für das Bezirksamt Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE zur Drucksache 21-4787

Antrag öffentlich

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Gremium
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29.02.2024
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Das Petitum der Drs. 21-4787 wird wie folgt geändert:

 

Punkte 1.b.-d. werden gestrichen.

 

Punkt 3 (neu): Das Personalamt wird gemäß § 27 BezVG gebeten in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt und wenn möglich für alle Bezirke:

 

  1. Stellenausschreibungen für mehr Personengruppen öffnen, da die Zugangsvoraussetzungen häufig einschränkend sind. Wo es an einzelnen Voraussetzungen fehlt, sollen Traineeships angeboten werden für (junge) Personen, die prinzipiell geeignet scheinen, aber vielleicht derzeit noch nicht den nötigen Erfahrungsschatz mitbringen;

 

  1. die Zusammenarbeit mit Headhuntern und externen Stellen auszubauen und zu vertiefen, in erster Linie für solche Stellen, die schon einmal erfolglos ausgeschrieben wurden. Hierbei sollte auch in Absprache mit der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke geprüft werden, welche Kooperationsmöglichkeiten bestehen;

 

  1. eine Imagekampagne zu entwickeln, die speziell für eine Beschäftigung im Bezirksamt wirbt.

 

Punkt 3. (alt) wird Punkt 4.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Das der Drs. 21-4787 wird wie folgt geändert:

 

Punkte 1.b.-d. werden gestrichen.

 

Punkt 3 (neu): Das Personalamt wird gemäß § 27 BezVG gebeten in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt und wenn möglich für alle Bezirke:

 

  1. Stellenausschreibungen für mehr Personengruppen öffnen, da die Zugangsvoraussetzungen häufig einschränkend sind. Wo es an einzelnen Voraussetzungen fehlt, sollen Traineeships angeboten werden für (junge) Personen, die prinzipiell geeignet scheinen, aber vielleicht derzeit noch nicht den nötigen Erfahrungsschatz mitbringen;

 

  1. die Zusammenarbeit mit Headhuntern und externen Stellen auszubauen und zu vertiefen, in erster Linie für solche Stellen, die schon einmal erfolglos ausgeschrieben wurden. Hierbei sollte auch in Absprache mit der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke geprüft werden, welche Kooperationsmöglichkeiten bestehen;

 

  1. eine Imagekampagne zu entwickeln, die speziell für eine Beschäftigung im Bezirksamt wirbt.

 

Punkt 3. (alt) wird Punkt 4.

 

 

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