20-4722

Parken am und um den neuen Fernbahnhof Altona Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.05.2019
20.05.2019
07.01.2019
Sachverhalt

Die Planungen für den neuen Fernbahnhof Altona gehen voran, gleichzeitig mit der Entwicklung des Konzeptes für den neuen Gebäudekomplex am Bahnhof, welcher auch die Funktion des Empfangsgebäudes übernehmen wird. Die städtebauliche Entwicklung hier und im Umfeld des neuen Bahnhofes werden federführend durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gesteuert, nicht zuletzt auch durch die vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) für das Umfeld des künftigen Fernbahnhofs Altona.

 

Im gleichen Umfang wie die städtebauliche Entwicklung koordiniert wird, gilt es, die verkehrlichen Belange abzustimmen, welche sich aus den neuen Nutzungen ergeben. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat im Zuge dessen durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer jetzt eine erste Verschickung zur Planabstimmung für die Erschließung des Bahnhofes initiiert. Diese ist von dem Gedanken getragen, dass der neue Bahnhof primär durch Bahnen und Busse erreicht werden soll und nicht durch den motorisierten Individualverkehr. Dieser Ansatz ist dem Grund nach zu begrüßen, nicht zuletzt deshalb bevorzugt die Bezirksversammlung eine Anbindung der westlichen Stadtteile durch eine S 32 Süd, welche auch den neuen Fernbahnhof ohne Umsteigebeziehungen optimal mit Bahrenfeld, Lurup und dem Osdorfer Born verbinden würde.

 

Gleichwohl darf nicht verkannt werden, dass der neue Bahnhof und sein Umfeld auch motorisierten Individualverkehr auslösen werden, sowohl durch die entstehenden Arbeitsplätze und Kundenverkehre, als auch aufgrund der Tatsache, dass der Bahnhof den günstigsten Wechsel auf den Fernverkehr der Bahn für Reisende aus dem westlichen und nördlichen Hamburg und die angrenzenden Städte und Gemeinden Schleswig-Holsteins bieten wird. Es gilt die umliegenden Stadtteile Altonas vor Parksuchverkehren zu schützen und das Parken ausschließlich in Anlagen des ruhenden Verkehrs, sprich Parkhäuser zu verlagern.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

  1. Die beteiligten Fachbehörden werden gebeten, im Zuge der städtebaulichen und verkehrlichen Entwicklung sicherzustellen, dass ausreichende und kostenpflichtige Kapazitäten in Anlagen des ruhenden Verkehrs geschaffen werden, sowohl für Kunden und Arbeitnehmer der neu entstehenden Immobilien, als auch im geringeren Umfang für Fahrgäste der Bahn. Als Orientierung sollen die Kapazitäten dienen, die heute im Bereich des Fernbahnhofes Altona oder auch am Hauptbahnhof durch das Parkhaus Hühnerposten vorhanden ist.

 

  1. Die umliegenden Straßen sind durch verkehrslenkende Maßnahmen und auch ein Parkraumbewirtschaftungskonzept vor auswärtigen Langzeitparkern zu schützen. Sofern Wohnbebauung in der näheren Umgebung vorhanden ist, ist die Einführung des Bewohnerparkens zu prüfen

 

 

Anhänge

ohne