Ottenser Kleingärten dauerhaft sichern Bebauungsplanverfahren Othmarschen 48 fortsetzen Beschlussempfehlung des Planungsausschusses
Letzte Beratung: 30.11.2023 Bezirksversammlung Ö 10.4
Mit der Mitteilungsdrucksache 21-4003.1 wurde dem Bezirk klar die Grenze der planerischen Selbständigkeit aufgezeigt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes für die Flurstücke 876, 2626, 2625, teilweise 2633 und 991 kommt für die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nicht in Frage.
Die Begründung lautet wie folgt:
„(…) Für den überwiegenden Anteil der Kleingärten wurde jedoch durch einen Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem LIG und dem Landesbund der Gartenfreunde in Ham-burg e.V. bereits im Jahr 2020 erklärt, dass diese Kleingärten bei einer möglichen, aber zum jet-zigen Zeitpunkt nicht geplanten Inanspruchnahme, planungsrechtlich gesicherten Kleingärten gleichgestellt seien.
Daraus folgt, dass die von der FHH verpachteten Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartenge-setzes sind aufgrund der vertraglichen Situation genauso gesichert, als wären sie in einem Be-bauungsplan festgesetzt. Die Freie und Hansestadt steht zu diesem Vertrag, wird diesen auch so einhalten und in Folge dessen mindestens für den vertraglich umfassten Bereich in absehbarer Zeit keine der angesprochenen Kleingartenflächen für Wohnungsbau nutzen.
Die BSW hält daher weiterhin an den Zielen der vorbereitenden Bauleitplanung – Darstellung von Teilbereichen als „Wohnbauflächen“ im Flächennutzungsplan – fest, um sehr langfristig Flächen auf-grund des anhaltenden Wohnungsbedarfs vorzuhalten, auch wenn derzeit keine Umsetzung geplant oder zu erwarten ist. (…)“
Das Ansinnen des Bezirks bzw. der fraktionsübergreifenden Bezirkspolitik war es, die Flächen dauerhaft zu sichern. Die Formulierungen „zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplanten“ und „auch wenn derzeit keine Umsetzung geplant“ klingen im Hinblick auf eine dauerhafte Sicherung nicht wirklich vertrauensvoll. Auch der an anderer Stelle erfolgte Hinweis, die Kleingärten unterliegen ansonsten dem üblichen Verfahren mit der Ausgleichregelung, den die FHH mit dem Landes-bund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. hat (sog. 10.000er Vertrag), bedeutet letztendlich nur, dass es Ersatzparzellen geben wird, wenn man dann doch die Ottenser Kleingärten bebauen möchte.
Der Bezirk Altona ist der Ansicht, dass eine Stadtentwicklung in Zeiten des Klimawandels zwin-gend Grünräume zwischen den bebauten Arealen berücksichtigen und vorhalten muss. Die Kleingärten erfüllen somit eine wichtige Aufgabe für den Stadtteil Ottensen zur Grünraumversor-gung.
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung vor diesem Hintergrund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, das Bebauungsplanverfahren Othmarschen 48 fortzusetzen und erneut in die Grobabstimmung – diesmal ohne eine geänderte Planausweisung für die Flurstücke 876, 2626, 2625, teilweise 2633 und 991 mit den Fachbehörden – zu gehen.
Es wird angeregt, ohne dem Bezirksamt personelle Vorgaben machen zu wollen, das Bebauungsplanverfahren ressourcenschonend und nicht mit hoher Priorität zu betreiben, um dem Argument der mit dem Bebauungsplanverfahren fehlenden Kapazitäten für „wichtigere Pläne“ in der Grobabstimmung begegnen zu können. Die laufenden Bebauungsplanverfahren mit den Textplanänderungen zu Spielhallen und Wettbüros sind bald abgeschlossen, somit böten sich Kapazitäten für diesen Plan.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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