Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Zuletzt hatte die BUKEA der Bezirksversammlung (BV) Eimsbüttel mit Drs. 22-0350 berichtet. Die SRH überprüft im Rahmen ihrer Tätigkeit kontinuierlich die Sauberkeitsentwicklung und leitet geeignete Maßnahmen ein, um die Sauberkeit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum sicherzustellen bzw. zu verbessern.
Aktuell sind die nachstehenden Maßnahmen der SRH in Planung bzw. bereits in Umsetzung, mit denen die erneute Empfehlung der BV Eimsbüttel aufgegriffen wird.
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Bedarf für größere Abfallbehältnisse: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, größere Papierkörbe (PK) aufzustellen. Eine konkrete Maßnahme wäre die Umwandlung der beiden Hänge-PK mit einem Volumen von 70 Litern vor den Hausnummern 1 und 5 in Stand-PK mit einem Fassungsvermögen von 100 Litern.
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Ergänzung neuer Abfallbehältnisse: Im Jahr 2024 wurden bereits zwei neue PK aufgestellt, um das bestehende Angebot zu erweitern. Die Anzahl der Standpapierkörbe wurde damit von zwei auf vier verdoppelt. Alle (Stand-) Papierkörbe werden durch die SRH fünfmal pro Woche geleert.
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Reinigungs- und Leerungsfrequenz: Die SRH reinigt im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit alle Fahrbahnen sowie die Gehwege in ihrer Zuständigkeit, d.h. ohne Anliegerverpflichtung, bedarfsgerecht. Die konkreten Reinigungshäufigkeiten für die einzelnen Fahrbahnen sind im Wegereinigungsverzeichnis (WRV - Teil B) der „Verordnung über das Wegereinigungsverzeichnis und die Reinigungshäufigkeit (Wegereinigungsverordnung)“ festgelegt. Jede Straße in Hamburg wird mindestens alle 14 Tage gereinigt. Außerdem reinigt die SRH u.a. die Geh- und Radwegestrecken der öffentliche Wegeflächen für Anliegerinnen und Anlieger gegen Gebühr, die im sogenannten Wegereinigungsverzeichnis (WRV - Teil A) aufgeführt sind und Streckenabschnitte, an denen es keine Anliegerinnen und Anlieger gibt, z.B. entlang öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen.
Für die Gehwege in der Alten Elbgaustraße ist gemäß Teil A des WRV eine wöchentlich zweimalige Reinigung und für den Eidelstedter Platz die wöchentliche Frequenz „6+S“ für die Reinigung durch die SRH vorgesehen. Die Reinigung am Eidelstedter Platz erfolgt damit aktuell siebenmal pro Woche.
Im Mitnahmeeffekt dazu wird die Alte Elbgaustraße im Bereich um die Passage herum von der SRH fünfmal wöchentlich gereinigt. Bedarfsgerecht erfolgt damit eine über die im WRV festgelegte, für den restlichen Straßenverlauf ausreichende Reinigung.
Die Leerung der PK findet in ähnlicher Frequenz statt und gewährleistet eine regelmäßige Entsorgung.
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Sensibilisierung des SRH-Teams: Das Reinigungsteam ist über die besondere Bedeutung dieses Gebietes informiert. Es ist ab 6:30 Uhr mit drei bis vier Personen sowie einer Kleinkehrmaschine tätig. Zusätzlich wurde an einzelnen Tagen ein „Kümmerer“ eingesetzt, der die Situation vor Ort überprüft, Müll aufsammelt und Passanten aktiv auf das achtlose Wegwerfen von Zigaretten und Abfällen anspricht. Diese Maßnahme hat sich als wirkungsvoll erwiesen und stellt einen guten Ansatz dar, um Vermüllung präventiv entgegenzuwirken.