Open-Air-SchanzenKino 2026 Beschlussempfehlung des Amtes
Beantragt wird die Erlaubnis zur Sondernutzung gemäß § 4 Absatz 2 des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen(GrAnlG)für den Schanzenpark Hamburg zur Durchführung des „Open-Air-SchanzenKinos 2026“.
Zeitraum und Flächenangaben
Im Rahmen des Open-Air-SchanzenKino 2026 ist die Durchführung von Filmvorführungen unter freiem Himmel im Sternschanzenpark vorgesehen. Zusätzlich sind pro Saison zwei sprachgetragene Veranstaltungen wie Comedy, Theater, Games oder Lesungen mit Lautsprecherbeschallung geplant, die anstelle einer Filmvorführung stattfinden. Der Einlass für die Besucherinnen und Besucher erfolgt täglich eine Stunde vor Sonnenuntergang, der Filmbeginn richtet sich nach dem jeweiligen Sonnenuntergang und das Veranstaltungsende ist stets vor 24 Uhr vorgesehen. Während der gesamten Veranstaltungsdauer bleibt der öffentliche Parkbetrieb uneingeschränkt bestehen; es werden keineAbsperrungen oder Umzäunungen errichtet, mit Ausnahme eines abgetrennten Logistikbereichs, der lediglich während der Abendveranstaltungen nicht zugänglich ist.
Es werden keine Fremdwerbungen angebracht. Die eingesetzte Lichttechnik ist umweltverträglich und dient ausschließlich der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher.
Die politische Zustimmung zu dem Sondernutzungsantrag ist erforderlich, da es sich beim Schanzenkino zumindest teilweise um gewerbliche Veranstaltungen handelt, die ansonsten gemäß Grünanlagenverordnung nicht gestattet wären.
Bei den Veranstaltungen im Jahr 2024/2025 sind keine besonderen Auffälligkeiten, Schäden oder Beschwerdelagen deutlich geworden. Von daher beabsichtigt das Bezirksamt, nach detaillierter Prüfung unter vergleichbaren Auflagen wie in den Vorjahren, Erlaubnisse für die Sondernutzungsanträge zu erteilen.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung zur Erteilung der Sondernutzungserlaubnis gebeten.
Antragsunterlagen (nicht-öfffentlich)
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