Öffentliche Toiletten in Altona Kleine Anfrage von Thérèse Fiedler (Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 20.09.2021 Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit Ö 9.3
Öffentliche, kostenlose Toiletten im Sozialraum gehören zur öffentlichen Daseinsversorgung. Sowohl für ältere Menschen als auch für Menschen ohne Unterkunft ist eine dichte Versorgung mit öffentlichen Toiletten von tragender Bedeutung. Auch für die anderen Menschen in der Stadt und ebenso Touristen sind Toiletten wichtig. Es geht hierbei auch schlichtweg um die Stadthygiene.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Bitte eine tabellarische Darstellung
Zu 1:
Hier liegt der Zuständigkeitsbereich bei der Stadtreinigung Hamburg (SRH).
Zu 2:
Siehe hierzu 1.
Zu 3:
Nein.
3.a. Was wären dann die Rechtsgrundlagen dafür?
Zu 3.a:
Gemäß § 1 der Verordnung zur Übertragung der Aufgabe Bau, Unterhaltung und Betrieb öffentlicher Toiletten auf die Stadtreinigung Hamburg ist die Stadtreinigung Hamburg für die Errichtung und den Betrieb zuständig. Die Stadtreinigung Hamburg ist eine überbezirkliche Anstalt öffentlichen Rechts.
3.b. Aus welchen Mitteln kann das finanziert werden?
Zu 3.b:
Der Bezirk Altona verfügt über keine zugewiesenen Mittel für den Betrieb von öffentlichen Toiletten.
Zu 4:
Liegt in der Zuständigkeit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA).
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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