21-2220

Öffentliche Toiletten in Altona Kleine Anfrage von Thérèse Fiedler (Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.09.2021
Ö 9.3
20.09.2021
26.08.2021
Sachverhalt

Öffentliche, kostenlose Toiletten im Sozialraum gehören zur öffentlichen Daseinsversorgung. Sowohl für ältere Menschen als auch für Menschen ohne Unterkunft ist eine dichte Versorgung mit öffentlichen Toiletten von tragender Bedeutung. Auch für die anderen Menschen in der Stadt und ebenso Touristen sind Toiletten wichtig. Es geht hierbei auch schlichtweg um die Stadthygiene.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Wieviel öffentliche Toiletten (sowohl mobile als auch ortsfeste) gibt es in Altona an welchen Standorten?
    1. Wie viele davon sind kostenlos?
    2. Wie viele davon sind derzeit barrierefrei?
    3. Welche sind durchgängig geöffnet?
    4. Welche befinden sich in der Zuständigkeit des Bezirkes?
    5. Welche befinden sich in der Zuständigkeit anderer bzw. wer sind die Betreiber?

    Bitte eine tabellarische Darstellung

 

Zu 1:

Hier liegt der Zuständigkeitsbereich bei der Stadtreinigung Hamburg (SRH).

 

  1. Wie viel kostet die Errichtung und die Unterhaltung pro Monat (bitte aufgeschlüsselt) einer öffentlichen Toilette (sowohl mobil als auch ortsfest – jeweils)?

 

Zu 2:

Siehe hierzu 1.

 

  1. Kann der Bezirk rechtlich selbst Toiletten errichten und betreiben?

 

Zu 3:

Nein.

 

 

3.a. Was wären dann die Rechtsgrundlagen dafür?

 

Zu 3.a:

Gemäß § 1 der Verordnung zur Übertragung der Aufgabe Bau, Unterhaltung und Betrieb öffentlicher Toiletten auf die Stadtreinigung Hamburg ist die Stadtreinigung Hamburg für die Errichtung und den Betrieb zuständig. Die Stadtreinigung Hamburg ist eine überbezirkliche Anstalt öffentlichen Rechts.

 

3.b. Aus welchen Mitteln kann das finanziert werden?

 

Zu 3.b:

Der Bezirk Altona verfügt über keine zugewiesenen Mittel für den Betrieb von öffentlichen Toiletten.

 

  1. Wenn Frage 3 negativ beantwortet wird, sonst in Ergänzung zu 3: Aus welchen Zuweisungen könnte das Bezirksamt, wenn dieses selbst keine betreiben darf oder kann, sich die anfallenden Kosten von Hamburg erstatten lassen?

 

Zu 4:

Liegt in der Zuständigkeit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA).

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

ohne