21-1479.1

Niedrigschwelligen Zugang zur Grundversorgung im Sozialamt und Jobcenter sichern und persönliches Vorsprechen ermöglichen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.10.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 25.03.2021 Bezirksversammlung Ö 11.2

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.10.2020 anliegende Drucksache 21-1380E beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat hierzu mit Schreiben vom 26.11.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Sozialbehörde ist im Bereich der Fachämter für Grundsicherung und Soziales zuständig für die Steuerung der Fachaufgaben im Zusammenhang mit der Gewährung existenzsichernder Leistungen. Diese Aufgabe wird von den Fachämtern weiterhin entsprechend der rechtlichen und fachlichen Vorgaben wahrgenommen. In Bezug auf persönliche Vorsprachen und Vor-Ort-Termine hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 den Obersten Landessozialbehörden gegenüber explizit zum Ausdruck gebracht, dass diese, wenn möglich, vermieden und vorrangig fernmündlich durchgeführt werden sollten. Antragstellungen und Beratungen können sowohl rechtlich als auch tatsächlich postalisch, per E-Mail oder fernmündlich erfolgen. Der Besitz eines Handys ist folglich nicht zwingend erforderlich.

 

Vorsprachen und Vor-Ort-Termine werden, wenn dies ausdrücklich gewünscht wird, jedoch angeboten. Zu bedenken ist insbesondere, dass der Personenkreis der Leistungsberechtigten nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII aufgrund ihres Alters und von Vorerkrankungen im Hinblick auf den Coronavirus besonders schutzbedürftig ist. Auch ist die Arbeitsfähigkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu schützen und zu erhalten, um einen Ausfall der leistungsgewährenden Dienststellen zu vermeiden. Die für die Bezirke zuständige Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) ist beteiligt worden und verweist bezüglich der Hygienekonzepte auf die Drucksache 22/1965 der Bürgerschaft. Die BWFGB gibt an, dass es in der Zuständigkeit der Bezirksämter läge, erforderliche Maßnahmen zum Infektionsschutz einerseits und die Erbringung wesentlicher Dienstleistungen andererseits vor dem Hintergrund lokaler Rahmenbedingungen abzuwägen. Hierfür hätten die Bezirksämter die in der Drucksache genannten Hygienekonzepte entwickelt.

 

Die Bundesagentur für Arbeit hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine für die Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft von Kommune und Agentur für Arbeit verbindliche Weisung erlassen, die sowohl den Zugang von Kundinnen und Kunden zu existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II als auch die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Kundenkontaktes während der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen regelt.[1]

Im März 2020 wurde aufgrund des Corona-Infektionsgeschehens in allen öffentlichen Bereichen einschließlich des Jobcenters der persönliche Kontakt zwischen den Kundinnen und Kunden und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingeschränkt. Um die Infektionsgefahr zu minimieren, wurden die Kommunikationsprozesse bei Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) entsprechend der genannten Weisung bis auf Weiteres auf die drei Standardkanäle Online-Angebote bzw. E-Mail, telefonisch (inkl. Dolmetscherhotline) und postalisch umgestellt. Um den Kontakt weiterhin aufrechtzuerhalten und dem gesetzlichen Beratungsauftrag weiterhin nachzukommen, werden Kundinnen und Kunden zu telefonischen Beratungsterminen ohne Rechtsfolgebelehrungen und in der Regel schriftlich eingeladen. Insbesondere die online-Antragstellungen sowie der dafür bisher nicht regelhaft genutzte E-Mail-Verkehr wurden ausgeweitet. Zur erweiterten telefonischen Erreichbarkeit wurden neben der bundesweiten Hotline (Service-Center) in den Standorten von Jobcenter insgesamt 30 zusätzliche standortbezogene Hotlines eingerichtet. Die Telefonnummern sind auf der Homepage des Jobcenters hinterlegt.[2]

Sofern Kundinnen und Kunden von Jobcenter eine Begleitung benötigen, wird diese seit jeher und unabhängig von den pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen regelhaft zugelassen. Insbesondere kann auch in Telefonberatungen auf den Dolmetscherservice zurückgegriffen werden. Um Begleitung und/oder die Hinzuziehung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern zu ermöglichen können Telefonkonferenzen eingerichtet werden. Die im Alltag geltenden Empfehlungen und Regelungen zur Verringerung des Infektionsgeschehens im Kontext der COVID-19-Pandemie sind dabei auch im Falle von Telefonkonferenzen unter Nutzung von Freisprechanlagen von den Kundinnen und Kunden sowie den Begleitpersonen in eigener Verantwortung sicherzustellen.

 

Seit dem 29. Juni 2020 werden bei Jobcenter im Rahmen der dafür geschaffenen infrastrukturellen Möglichkeiten in Fällen mit Unterstützungsbedarf wieder persönliche Vorsprachen ermöglicht – in der Regel nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz.

Das Konzept zum gesteuerten Kundenverkehr wurde auf Grundlage der Empfehlung des Bund-Länder-Ausschusses SGB II „Schrittweise Erweiterung des Publikumsverkehrs in den Jobcentern“ vom 22.05.2020 erarbeitet und in der Trägerversammlung abgestimmt. Wesentlicher Inhalt dieser Regelung ist die Beschreibung der prioritär durchzuführenden persönlichen Beratungen. Die Rahmenbedingungen in den Liegenschaften wurden so ausgestaltet, dass sie den Gesundheitsschutz gewährleisten können (abgestufte Festlegung von publikumsgeeigneten Büros, Bereichen und Laufwegen, bedarfsorientierte Ausstattung der Räumlichkeiten z.B. Abstandsmarkierungen, ggf. Hust- und Niesschutz) zudem werden Hygieneartikeln (z.B. Mund-Nasen-Schutz, Desinfektionsmittel) bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt.

Da die räumlichen Begebenheiten und damit einhergehenden Erfordernisse in den Standorten sehr unterschiedlich sind, erfolgt die standortspezifische Ausgestaltung des gesteuerten Kundenverkehrs eigenverantwortlich. Bei Jobcenter gelten dabei für alle Standorte folgende Prioritäten:

Der persönliche Kontakt vor Ort konzentriert sich auf Kundinnen und Kunden, bei denen eine persönliche Vorsprache dringend geboten ist, wie z. B. bei

  • Sprachbarrieren
  • bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen,
  • ausgewählten Kundinnen und Kunden des Fallmanagements,
  • ausgewählte Neukundinnen und -kunden mit Unterstützungsbedarf,
  • Mittellosigkeit,
  • (drohendem) Wohnungsverlust,
  • (drohender) Energiesperrung,
  • Ausstellung von Mietübernahmegarantien,
  • Kundinnen und Kunden, die insb. zur Erst- oder Folgeberatung telefonisch nicht erreicht wurden,
  • dringlichen Förderanfragen und kurzfristigen Vorstellungsgesprächen.

 

Darüber hinaus werden persönliche Beratungen - soweit möglich und geboten - via „walk & talk“ (Beratungsspaziergang) mit den vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen insbesondere im Fallmanagement auf freiwilliger Basis wahrgenommen, da viele Kundinnen und Kunden mit rein telefonischer Beratung kaum erreicht werden können bzw. eine vertrauliche Beratungsatmosphäre nicht möglich ist. Hierzu werden die Kundinnen und Kunden schriftlich eingeladen. Das Angebot wird gut angenommen.

Die oben beschriebenen Möglichkeiten gelten angesichts des erneuten Lockdowns seit dem  02.11.2020 situationsangepasst fort. Der persönliche Kontakt zur Integrationsfachkraft ist telefonisch weiterhin gewährleistet, genauso wie die Unterstützung durch Nutzung arbeitsmarktpolitischer Instrumente. So kann zur Begleitung und Unterstützung bei Bewerbungsgesprächen ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) angeboten werden, mittels dessen in Einzelgesprächen die Bewerbungsbemühungen unterstützt werden. Der AVGS ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das Kundinnen und Kunden schon lange gewährt wird und welches sich gerade im Zuge der Coronapandemie als eine effektive Möglichkeit erwiesen hat, Kundinnen und Kunden erfolgreich zu unterstützen. Für Beratungen über den Arbeitsmarkt im Besonderen und die spezielle Situation im Einzelfall, kann z.B. die Teilnahme an einem Talentcenter angeboten werden. Hier werden verschiedene Module angeboten, in denen Kundinnen und Kunden passgenau die Unterstützung erhalten, die sie in ihrem Bewerbungsprozess benötigt. Der Unterricht erfolgt in Einzelgesprächen und Gruppen von derzeit bis zu 15 Teilnehmenden.

Die Grundsicherungs- und Sozialdienststellen sowie Jobcenter team.arbeit.hamburg kommen damit der Forderung, einen niedrigschwelligen persönlichen Zugang zu ermöglichen, im Rahmen der z. Z. geltenden Beschränkungen bereits nach.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 25.02.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Aufgrund der pandemiebedingten Situation ist es so, dass persönliche Vorsprachen bei den beiden Sozialen Dienstleistungszentren in Altona (Alte Königstraße 29-39 und Achtern Born 135) seit dem Frühjahr 2020 auf das notwendige Maß reduziert werden und vorrangig andere Kommunikationskanäle genutzt werden sollen (Brief, Telefon, E-Mail und Fax). Darüber hinaus liegen an beiden Standorten so genannte Anliegenbögen aus, mit denen das jeweilige Anliegen konkretisiert werden kann (siehe Anlage).

 

Der Anliegenbogen kann in den mehrmals täglich geleerten Hausbriefkasten geworfen oder in dringenden Fällen persönlich am Eingang abgegeben werden. Denjenigen, die den Anliegenbogen nicht ausfüllen können, ist eine persönliche Klärung ihres Anliegens am Eingang möglich.

 

In dringenden Fällen (1.) sowie nach vorheriger Rücksprache (2.) mit der zuständigen Sachbearbeitung sind Vorsprachen ohne (1.) und mit Termin (2.) möglich. Hierzu werden an beiden Standorten spezielle Arbeitsplätze mit ausreichendem Abstand und Spuckschutz vorgehalten. Es erfolgt eine regelmäßige Lüftung und Desinfektion.

 

Der Betrieb der Kasse (Barauszahlungen) sowie die öffentlich-rechtliche Unterbringung (beides Standort Alte Königstraße 29-39) finden seit Pandemiebeginn unverändert statt.

 

Persönliche Vorsprachen sind daher grundsätzlich weiterhin möglich.

 

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