20-5893

Neue Konzepte für das Gewerbegebiet Rugenbarg entwickeln Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.02.2019

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 20.06.2019 Bezirksversammlung Ö 22.13

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.02.2019 anliegende Drucksache 20-5543.1 beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat unter Beteiligung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) mit Schreiben vom 24.04.2019 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Die BWVI teilt die von der Bezirksversammlung getroffene Aussage zur Nachfragesituation bei Gewerbeflächen und begrüßt die beschlossene eingehende Befassung mit dem gewerblichen Standort Rugenbarg sowie die Erarbeitung eines entsprechenden Entwicklungskonzeptes. Die BWVI steht für Fragen zur möglichen Nutzung der beschriebenen Potenzialfläche Rugenbarg 103 als Handwerker- und Gewerbehof beratend und unterstützend zur Verfügung. Die Zuständigkeit für die Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes liegt beim Bezirksamt.

Aus Sicht der BSW wäre planrechtlich die Umsetzung eines Gewerbehofes / Handwerkerhofes zulässig. Aus städtebaulicher Sicht ist eine verdichtete gestapelte Flächennutzung in dieser zentralen Lage der Stadt anzustreben. Entsprechende Entwicklungspotenziale sind bereits im Gewerbeflächenkonzept des Bezirksamtes und in der PAUL Gewerbeflächendatenbank aufgenommen und die gewerbliche Nutzung das angestrebte Ziel.

Die FB schließt sich den vorhergegangenen Stellungnahmen an. Die Zuständigkeit sowie die dafür anfallenden Kosten für die Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes liegen beim Bezirksamt Altona.

 

 

 

Zu 2:

Der Bebauungsplan Osdorf 45 setzt für den Bereich ein Gewerbegebiet fest. Einzelhandelsbetriebe und Wohnnutzungen sind dort ausgeschlossen. Eine Änderung des Planrechts ist nicht beabsichtigt. Die BSW würde eine verdichtete und gestapelte gewerbliche Nutzung aus städtebaulicher Sicht und als positives Vorbild begrüßen. Inwiefern ein städtischer Flächenerwerb in diesem Bereich für die Umsetzung eines Gewerbehofes sinnvoll erscheint, kann die BSW nicht einschätzen. Ein städtischer Flächenerwerb könnte eine schnellere Umsetzung ermöglichen, wenngleich eine entsprechende Nutzung durch einen privaten Investor möglich erscheint.

Die FB / Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) ist bezüglich des ehemaligen Max Bahr-Baumarktes mit der Bezirksverwaltung Altonas im Austausch. Sollte ein Ankauf des Grundstückes zu wirtschaftlichen Konditionen möglich sein, wird der LIG dieses erwerben. 

 

Zu 3:

Die FB sieht zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etwaiger Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu laufenden Bieter- oder Verhandlungsverfahren Stellung zu nehmen.

 

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