21-1774

Nebenstraße zur Fahrradstraße? Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 26.11.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.04.2021
Ö 13.7
19.04.2021
25.03.2021
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 26.11.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1392.1 beschlossen,

 

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 12.03.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Gemäß Hamburger Richtlinie ist die Vorfahrt entlang von Fahrradstraßen nur durch Umbau der Einmündungen in Gehwegüberfahrten herzustellen, obwohl die Straßenverkehrsordnung auch eine Umsetzung mit Hilfe von vorfahrtsregelnder Beschilderung erlauben würde. Die Hamburger Selbstfestlegung ist stadtgestalterisch sicherlich sinnvoll, in der Umsetzung jedoch sehr aufwändig. Zudem erfordert ein Umbau entsprechende Finanzmittel, die für den vorliegenden Fall nicht zur Verfügung stehen. Das Bezirksamt wird daher mit den Fachbehörden BVM und BIS (über die Fahrradwerkstatt-Arbeitsgruppe, in der nächsten Unterarbeitsgruppe Fahrradstraßen) in Kontakt treten und auf eine Anpassung der Richtlinie hinwirken. Ziel der Bemühungen ist, dass künftig die Umsetzung von Vorfahrt entlang einer Fahrradstraße auch durch den Einsatz vorfahrtsregelnder Beschilderung möglich wird.

 

Zur Beurteilung des vorliegenden Falls sind zudem Verkehrszählungen vor Ort notwendig, um die für Fahrradstraßen notwendige Vorgabe zu überprüfen, ob der Radverkehr in Zahlen den Autoverkehr überwiegt, also die "vorherrschende Verkehrsart" ist. Zur Durchführung dieser Planungsaufgabe stehen jedoch derzeit keine Bearbeitungskapazitäten bei A/MR zur Verfügung. Eine Bearbeitung könnte mit einer Nachbesetzung der Planer*innen-Stellen für Radverkehr/Velorouten erfolgen.

 

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