21-1392.1

Nebenstraße zur Fahrradstraße? Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

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Gremium
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26.11.2020
Sachverhalt

An der Luruper Chaussee, hinter dem Ebertplatz, bis kurz vor der Theodorstraße, in Richtung Stadtmitte, wird der Radverkehr in einer Nebenstraße geführt. In dieser Nebenstraße gehen sechs Stichstraßen für Anwohnerinnen und Anwohner ab. Vom Ebertplatz aus gesehen ist Rechts vor Links angeordnet, bis auf die letzte Stichstraße. Nur dort ist ein Achtung Vorfahrt-Zeichen aufgestellt und die Radfahrenden haben Vorfahrt.

 

Diese Regelung sorgt dafür, dass die Radfahrenden ständig abbremsen müssen und in ihrem Fahrtfluss unterbrochen werden. Um den Radverkehr weiter zu fördern und da es in dieser Nebenstraße kein Durchgangsverkehr gibt, wäre hier eine Fahrradstraße sehr sinnvoll, um dem Radverkehr auf der ganzen Strecke der Nebenstraße Vorfahrt zu gewähren.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG gebeten zu prüfen, ob eine Umwidmung der Nebenstraße der Luruper Chaussee zwischen dem Ebertplatz und der Theodorstraße in eine Fahrradstraße möglich ist.

 

 

Anhänge

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